Eon hat im ersten Halbjahr sein bereinigtes EBIT im Kerngeschäft um zehn Prozent gegenüber dem schwachen Vorjahreswert auf 1,7 Milliarden Euro steigern können. Der bereinigte Konzernüberschuss sei um 171 auf 881 Millionen Euro gestiegen, teilte der Energiekonzern am Mittwoch mit. Eon-Finanzvorstand Marc Spiecker bestätigte bei der Vorlage der Halbjahresergebnisse zugleich die Prognose für 2018. So erwarte das Unternehmen im laufenden Jahr weiterhin ein bereinigtes EBIT von 2,8 bis 3,0 Milliarden Euro. Der konzernweite Überschuss solle bei 1,3 bis 1,5 Millionen Euro liegen.
Zur guten Entwicklung der Geschäftszahlen habe vor allem der Bereich „Kundenlösungen“ beigetragen. Eon habe seine Kundenbasis um etwa 100.000 Haushalte erweitert, hieß es. Der Umsatz lag leicht über Vorjahresniveau bei 11,5 Milliarden Euro. Eon berichtet in diesem Geschäftsfeld zudem von einer hohen Wettbewerbsintensität. Das EBIT sei um acht Prozent auf 477 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahresniveau gesteigert worden.
Das Netzgeschäft ist für Eon profitabler. Erneut habe es mehr als die Hälfte zum Konzernergebnis beigetragen, so das Unternehmen. Der Umsatz sei durch die Anwendung neuer Bilanzierungsvorschriften zwar um 30 Prozent auf 6,1 Milliarden Euro gesunken. Das bereinigte EBIT lag mit 1,07 Milliarden Euro allerdings fast auf Vorjahresniveau. Im Laufe des weiteren Jahres gehe Eon allerdings von einem stärkeren Rückgang des Ergebnisses aus.
Im dritten Kerngeschäftsbereich – den erneuerbaren Energien – stieg der Umsatz infolge der Inbetriebnahme neuer Onshore- und Offshore-Windparks um 31 auf 741 Millionen Euro. Das Ergebnis hat sich Eon zufolge um 15 Prozent auf 236 Millionen Euro verbessert. Zum „Nicht-Kerngeschäft“ zählt das Unternehmen den AKW-Betrieb, der in der Tochter Preussen Elektra angesiedelt ist, sowie das Erzeugungsgeschäft in der Türkei. Auch hier sei das Ergebnis um neun Prozent auf 224 Millionen Euro gegenüber dem ersten Halbjahr 2017 gesteigert worden.
Insgesamt habe Eon seine wirtschaftliche Nettoverschuldung im ersten Halbjahr um 3,4 Milliarden Euro senken können. Damit betrug sie Ende Juni noch rund 15,9 Milliarden Euro. Positiv habe sich hierbei besonders der Verkaufserlös der Uniper-Anteile an den finnischen Energiekonzern Fortum sowie die Abgabe des Gasnetzes in Hamburg ausgewirkt.
Den bilanziellen Spielraum will Eon nach Aussage von Spiecker nutzen, um die mit RWE im März vereinbare Transaktion umzusetzen. In diesem Zuge will der Energiekonzern die Erneuerbaren-Tochter Innogy komplett übernehmen und zugleich eigene Geschäftsbereiche an RWE transferieren. Seit der Verkündung der Pläne seien bereits einige Meilensteine für die Umsetzung erreicht worden. Zuletzt war eine Eckpunktevereinbarung zwischen Eon, RWE und Innogy erreicht worden, die die Rahmenbedingungen für den Übergang der Mitarbeiter absteckt. Zudem hatte Eon Ende Juli ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für die Minderheitsaktionäre von Innogy erfolgreich abschließen können, hieß es weiter. Rund 9,4 Prozent der Aktien seien Eon angedient worden. Mit dem RWE-Anteil von 76,8 Prozent kommt Eon somit auf insgesamt 86,2 Prozent der Anteile. „Mit dem Ergebnis des freiwilligen Übernahmeangebotes sind wir daher sehr zufrieden und freuen uns, dass wir viele weitere Innogy-Aktionäre von unserem Angebot überzeugen konnten. Uns stehen weiterhin zahlreiche Optionen für die rechtliche Integration nach dem Closing zur Verfügung“, erklärte Spiecker. Nun konzentriere sich das Unternehmen auf die Vorbereitung der Innogy-Integration und die zügige Durchführung des kartellrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Wie für andere Bereiche der Erneuerbaren Energien sollte man auch die Mitarbeiterentwicklungen im Blick behalten:
Hier für E.ON passend.
2010-2012 LNG-Einstieg, Abspaltung Ruhrgas, Einsparungsentscheidung „Cleaner & Better Energy“ für 1,5Mrd Euro jährl. zugunsten Brasilien, Türkei, Indien, (AKW-Laufzeitverlängerung, Fukushima-Ereignis 2011, Atomausstieg), 3000 deutsche Mitarbeiter in Vorruhestand, bis ca. 2500 MA in Transfergesellschaften, E.ON wird Europäische Gesellschaft E.ON SE
2016: zum 1.1.2016 Abspaltung Uniper SE (Wasser, Kohle, Gas)
2018: Uniper SE durch Aktienmehrheit an Fortum Oyj (Espoo, finnischer Staat), Innogy SE
Mitarbeiter m/w
2012: 72083
2013: 61327
2014: 58503
2015: 56490, Uniper SE: 13681, Innogy SE: 38602
2016: 43138, Uniper SE: 12635, Innogy SE: 40636
2017: 42699, Uniper SE: 12180, Fortum Oyj: ca. 8500, Innogy SE: 42393
2018:
E.ON mit Vorstandschef Theyssen will sich zukünftig stärker auf Netzgeschäft und Vertrieb konzentrieren. Transferstelle zwischen E.ON und RWE für den Ökostromhandel wird Innogy SE (durch die Übernahme durch E.ON).
Man sollte aus Verbraucherschutzgründen diese Marktkonzentration zur Energiewende weiterhin versorgungsdienlich und bevölkerungsorientiert einordnen.
Statistik mit Aufwärtstendenz: Onshore, Offshore, Solar, Sonstiges
Energieerzeugung des Energiekonzerns E.ON nach Energieträger in den Jahren 2015 bis 2017 (in Terawattstunden)
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/191053/umfrage/stromerzeugung-von-eon-nach-energietraeger/
Nachtrag:
Korrektur: E.ON Vorstandschef Teyssen
Fortum Oyj 12/2017: 8785
https://www.fortum.com/about-us/investors/key-facts/fortum-responsible-and-sustainable-investment
Social responsibility
MfG
Echo einer Zukunft sagt.
E.ON mit Vorstandschef Theyssen will sich zukünftig stärker auf Netzgeschäft und Vertrieb konzentrieren. Transferstelle zwischen E.ON und RWE für den Ökostromhandel wird Innogy SE (durch die Übernahme durch E.ON).
Man sollte aus Verbraucherschutzgründen diese Marktkonzentration zur Energiewende weiterhin versorgungsdienlich und bevölkerungsorientiert einordnen.
@ Echo
Das ist der Punkt, versorgungsdienlich und bevölkerungsorientiert einordnen.
Denn Grundlage des neuen Geschäftsmodells, Netze, Handel und Vertrieb, sind die von den EE gesenkten Börsenpreise.
Und finanziert wird das alles von den nicht privilegierten Verbrauchern mit der EEG Umlage.
Schauen Sie mal hier:
http://www.iwr-institut.de/images/seiteninhalte/presse/grafiken/strompreis_terminmarkt.png
Seit 2010 der EEG Neuordnung gilt, je niedriger die Börsenpreise, sprich Strom Beschaffungskosten, desto höher die Umlage.
So lange die EE an der Börse zusätzlich vermarktet werden müssen, wird sich an den niedrigen Börsenpreise auch nicht,s ändern.
Zu mal RWE selbst Einfluss auf die niedrigen Börsenpreise hat, in dem sie konventionell nicht mehr wie vor 2010 anpassen müssen.
Schauen Sie mal wo der Grundstein für die niedrigen Börsenpreise gelegt wurde:
Zitat IWR:
Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Weil die Börsen-Strompreise durch den Verkauf des EEG-Stroms teilweise auf Rekordtiefs sinken, profitieren zwar die Großabnehmer und die Industrie, gleichzeitig steigen die Differenzkosten zu den Vergütungspreisen und letztendlich steigt dadurch die EEG-Umlage für die Verbraucher rasant an. Zitat Ende.
Niedrige Börsenpreise, die durch den Strom Überschuss entstehen, und offiziell den EE zu geordnet werden, obwohl das physikalisch gar nicht möglich ist, weil die EE dezentral eingespeist werden und mit Sicherheit nicht am nächsten Verbraucher vorbei an die Börse gelangen können.
Mit der Neuordnung 2010, mit einer für die Verbraucher sichtbaren Preisbildung, bei einem heutigen Anteil (Umweltbundesamt 2017) an Erneuerbaren Energien von ca. 36% bei Stromversorgung, Wärme 12,9% und Verkehr 5%, hat man zumindest für den Stromhandel ein grenzüberschreitendes System für europäischen Stromhandel vorbereitet.
Biomasse dominiert bei Wärme und Verkehr mit Anteilen von um 87-88%. Die Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien leisten zu 76% Windkraft, Sonnenenergie und Wasserkraft.
Um im Sinne des Verbraucherschutzes größere Zufriedenheit herstellen zu können, werden sich etablierte Versorgungscluster für wechselnde Verbraucherinteressen öffnen müssen. Dabei begegnen sich konträre Interessen auf Ebene der Einzelstaaten gegenüber einer europäischen Harmonisierung der Lebensstandards.
Zum Regelwerk des Börsenhandels kann man, für Verbraucherinteressen argumentierend, sicherlich Veränderungswünsche anfügen. Ein Überblick zur Historie:
(S.82(113S), 2007-2013, Vergleich der Day-Ahead Spotmarktpreise eines Handelstages mit den Preisen für Future mit ein und zwei Jahren Laufzeit für das deutsche Marktgebiet (Quelle: EPEX, EEX)
(5.6MB) https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/ccx/2015/Industriestrompreise_Strommaerkte.pdf)
Die Leistungen nachfolgend der EEG-Umlage wird Stromkunden mittelfristig entlasten, wenn niedrigere Börsenpreise dann an die (nicht-privilegierten) Stromverbraucher weitergereicht werden.
Stärkere Regulierung wurde mit der Entflechtung von Stromerzeugung und Stromnetz beim Netzentgelt erforderlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anreizregulierung
Mit der Neuordnung 2010, mit einer für die Verbraucher sichtbareren Preisbildung, bei einem heutigen Anteil (Umweltbundesamt 2017) an Erneuerbaren Energien von ca. 36% bei Stromversorgung, Wärme 12,9% und Verkehr 5%, hat man zumindest für den Stromhandel ein grenzüberschreitendes System für europäischen Stromhandel vorbereitet.
Biomasse dominiert bei Wärme und Verkehr mit Anteilen von um 87-88%. Die Stromversorgung aus Erneuerbaren Energien leisten zu 76% Windkraft, Sonnenenergie und Wasserkraft.
Um im Sinne des Verbraucherschutzes größere Zufriedenheit herstellen zu können, werden sich etablierte Versorgungscluster für wechselnde Verbraucherinteressen öffnen müssen. Dabei begegnen sich konträre Interessen auf Ebene der Einzelstaaten gegenüber einer europäischen Harmonisierung der Lebensstandards.
Zum Regelwerk des Börsenhandels kann man, für Verbraucherinteressen argumentierend, sicherlich Veränderungswünsche anfügen. Ein Überblick zur Historie:
(S.82(113S), 2007-2013, Vergleich der Day-Ahead Spotmarktpreise eines Handelstages mit den Preisen für Future mit ein und zwei Jahren Laufzeit für das deutsche Marktgebiet (Quelle: EPEX, EEX)
(5.6MB) https://www.isi.fraunhofer.de/content/dam/isi/dokumente/ccx/2015/Industriestrompreise_Strommaerkte.pdf)
Die Leistungen nachfolgend der EEG-Umlage werden Stromkunden mittelfristig entlasten, wenn niedrigere Börsenpreise dann an die (nicht-privilegierten) Stromverbraucher weitergereicht werden.
Stärkere Regulierung wurde mit der Entflechtung von Stromerzeugung und Stromnetz beim Netzentgelt erforderlich:
https://de.wikipedia.org/wiki/Anreizregulierung
Echo einer Zeit sagt.
Mit der Neuordnung 2010, mit einer für die Verbraucher sichtbareren Preisbildung, bei einem heutigen Anteil (Umweltbundesamt 2017) an Erneuerbaren Energien von ca. 36% bei Stromversorgung, Wärme 12,9% und Verkehr 5%, hat man zumindest für den Stromhandel ein grenzüberschreitendes System für europäischen Stromhandel vorbereitet.
@ Echo.
Was wird nach Ihrer Meinung seit 2010 für den Verbraucher bei der Preisbildung sichtbarer gegenüber vor 2010 ???
Genau das war nämlich die Begründung der Netzbetreiber für diese Neuordnung.
Obwohl die unten genannte Verordnung späteren Datums ist, als die in Deutschland 2010 eingeführte Ausgleichsmechanismusverordnung, vermittelt der Gesetzestext auch die Inhalte der vorgelagerten Diskussion auf europäischer Ebene zur deutschen Novellierung des EEG zum 1.1.2010.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2011.326.01.0001.01.DEU
Die Entflechtung von Kraftwerks- und Stromnetzsegmenten der großen 4 deutschen EVUs wurde damals gerade vor einem Jahr mit Inkrafttreten der Anreizregulierung zusätzlich verstärkt.
Insgesamt verbesserte man damit die europäischen Anforderungen zu verstärkter Transparenz gegenüber den Stromkunden.
https://de.wikipedia.org/wiki/European_Energy_Exchange#Transparenz
Unabhängig der oben dargestellten Entwicklung ist zudem deutlich weniger Information zum Preisfindungsmechanismus der einzelen EVUs vor 2010 auffindbar, mit damalig uneinheitlichen, bilanzkreisbestimmten EEG-Umlagehöhen. Durch die transparente Veröffentlichung wurden zudem die öffentlichen Stellen, welche für die abschließende Genehmigung der regionalen EEG-Umlagehöhen verantwortlich waren, gegenüber den Stromkunden durch die Gegenkontrolle
der Preisfindung an der EPEX entlastet. Die damalig national begrenzte Regulierung mit noch geringen Anteilen an Erneuerbaren Energien mit einer heutigen, europaweiten Harmonisierung des Infrastrukturumbaus im Energiesektor zu vergleichen, würde europäisches Recht mißachten.
Im Sinne des Verbraucherschutzes könnte man jedoch den begrenzten Anbieterkreis der Kraftwerksbetreiber anführen, welcher im deutschen Börsenbereich
tendenziell dem Entflechtungsanspruch sachlich entgegenwirken kann.
2018: Die EU-Kommission bezweifelt die politische Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur.
Damit verstoße Deutschland gegen die Vorgaben der europäischen Strom- und Gasrichtlinie des dritten Energiepakets aus dem Jahr 2009.
https://www.energate-messenger.de/news/184770/eu-bezweifelt-unabhaengigkeit-der-bundesnetzagentur
Bis zufriedenstellender Stromkundenschutz erreicht ist und die Wirkung der EEG-Vergütung als stabilisierter Strompreis sichtbar wird, sind wohl noch mindestens 5-10 Jahre Geduld erforderlich?
Echo einer Zukunft sagt:
Obwohl die unten genannte Verordnung späteren Datums ist, als die in Deutschland 2010 eingeführte Ausgleichsmechanismusverordnung, vermittelt der Gesetzestext auch die Inhalte der vorgelagerten Diskussion auf europäischer Ebene zur deutschen Novellierung des EEG zum 1.1.2010.
@ Echo
Lassen Sie Ihnen deutlich machen, was der Gesetzestext der EEG Neuordnung 2010 dem normalsterblichen Verbrauchern nicht vermittelt.
Da ich seit 1992 meine erste PV Anlage betreibe habe ich mit Interesse die Transparenz vor und nach 2010 verfolgt.
Mein besonderes Augenmerk galt von Anfang dem was mich betrifft, nämlich den Kosten, sprich „Mehrkosten“ die bei den Versorgern anfielen, weil sie den EE Strom abnehmen und vergüten mussten.
Schauen Sie sich den folgenden § 2 des Stromeinspeisegesetzes an, und beachten Sie den Begriff „Mehrkosten“
§ 2 Abnahmepflicht
Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die ein Netz für die allgemeine Versorgung betreiben, sind verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und den eingespeisten Strom nach § 3 zu vergüten. Für Strom aus Erzeugungsanlagen, die sich nicht im Versorgungsgebiet eines Netzbetreibers befinden, trifft diese Verpflichtung das Unternehmen, zu dessen für die Einspeisung geeignetem Netz die kürzeste Entfernung vom Standort der Anlage besteht. Mehrkosten auf Grund der §§ 2 und 4 können bei der Rechnungslegung der Verteilung oder Übertragung zugeordnet und bei der Ermittlung des Durchleitungsentgelts in Ansatz gebracht werden.
„Mehrkosten“ … hieß es bis 2009 und wurde auch so gehandhabt. Mehrkosten die bei einem Versorger anfielen, weil er einen bestimmten Anteil EE abnehmen und vergüten musste, ergab die Umlage.
Die „Mehrkosten“ mussten von einem amtlichen Wirtschaftsprüfer genehmigt werden.
Je nach günstigem oder weniger günstigem Einkaufsmodell für den konventionellen Restbedarf der einzelnen Versorger, hatten wir bundesweit die unterschiedlichsten Umlagen, weil die verschiedensten Einkaufsmodelle für den Reststrom, entsprechend unterschiedlich die Mehrkosten, sprich Umlage kompensiert haben.
Ich hatte z.B. am Anfang der Neunzigerjahre noch eine 0,9x Umlage, da hatte ein Bekannter bei einem anderen Versorger schon lange eine „1“ vorm Komma. Die EE Mehrkosten waren quasi in den Markt integriert, und man konnte mit einer niedrigen Umlage Werbung machen.
Das war der konventionellen Seite natürlich zu offensichtlich.
Denn die Umlage wäre ja bei diesem kompensierenden Kosten/Nutzeneffekt vernachlässigbar geworden.
Schauen Sie mal wie der Ex Chef vom Fraunhofer Institut das von mir geschilderte bis 2009 mit seiner Grafik treffend darstellt.
https://www.youtube.com/watch?v=VjN_J3QA3RI
Da musste was geändert werden, die Folgen sind auf der Grafik ab 2010 zu sehen.
Auf Drängen der Netzbetreiber kam die EEG Neuordnung 2010 oder Wälzmechanismus zu Stande. Alles sollte transparenter werden.
Plötzlich war die Umlage nicht mehr die Mehrkosten die bei einem Versorger wegen der EE Vergütung anfielen, sondern man nannte es Differenzkosten. Und zwar die Differenz zwischen den Erlösen für den EE Strom und den Vergütungen. Für den unbedarften Verbraucher oder auch Politikern, getarnt mit der Nebelkerze EEG Konto.
Dazu kam, dass mit der Neuordnung die EE an die Börse verpflichtet wurden, dort wegen ihrer Vorrangigkeit ohne Grenzkosten die Preise nach unten drücken, was die Differenz zu den Vergütungen, und somit die Umlage, besonders ansteigen lässt.
In der Praxis sieht das gegenwärtig so aus je billiger sich wegen der niedrigen Börsenpreise die Versorger Strom beschaffen können, desto mehr EEG Umlage müssen ihre Kunden bezahlen.
Ich glaube nicht, dass Ihnen der Gesetzestext der Neuordnung das verrät
Sollte nun ein gewisser Bernd Taler hier einsteigen und alles als Blödsinn bezeichnen, was der Diehl da schreibt, lassen Sie sich nicht irritieren, der ist für diejenigen hier unterwegs, die dieses lobbyistische Glanzstück zum Nachteil der Energiewende konstruiert haben.
Hinterfragen Sie alles was ich geschrieben habe, Sie werden neue Erkenntnisse gewinnen.
Es sei denn, Sie kommen auch von der anderen Seite.
Der einfache Unterschied nach 2010 bedeutet, daß für die Energieversorger die Kosten zur Förderung der Erneuerbaren Energien gleichmäßiger verteilt werden, während vor 2010 die EVUs bilanziell benachteiligt worden wären, welche, zur Erreichung der klimapolitischen Vorgaben, einen unregelmäßig hohen Anteil Erneuerbare Energien in deren Strommix aufgenommen hätten. Es wird nicht bestritten, daß der Aufbau der Erneuerbaren Energien Förderkosten verursacht, auch die gerechte Verteilung der Kosten kann man für gewisse Industrieprivilegierungen in Frage stellen wollen, jedoch werden mit niedrigeren Börsenstrompreisen und dabei zukünftig degressiver EEG-Umlage, mit fairen Stromanbietern, zwangsläufig auch die Strompreise, zumindest, ohne kalte Progression, stabil bleiben können.
Während die konventionellen Stromerzeuger nicht mit Vollkosten kalkulieren müssen, sind Onshore und Photovoltaik und später auch Offshore und Biomasse inclusive aller Kosten mittlerweile konkurrenzlos bzw. an der Grenze zur Konkurrenzfähigkeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kostendeckende_Verg%C3%BCtung
Die übersichtliche Darstellung der EEG-Umlagen vor 2010 dürfte Ihnen schwer möglich sein. Ebenso die Gewichtung der EEG-Umlage der einzelnen EVUs im Vergleich zu damaligen regionalen Erneuerbare-Energien-Anteilen und den für EE erforderlichen Netzausbaumaßnahmen. Zugunsten eines fairen Wettbewerbs für moderate Verbraucherstrompreise. (Die Industrieprivilegien aus der EEG-Umlage sind ein politisches Zugeständnis, ähnlich der zurückgezogenen Kernbrennstoffsteuer ab 2011-2016 (6/2017: BVG-Urteil: 6 Mrd. Euro staatliche Rückzahlung an AKW-Betreiber) oder AKW-Entschädigungen (Reststrommengen 2023) für die Vertrauenssicherung des Bestandschutzes.)
Der interessantere und im Sinne des Verbraucherschutzes sensiblere Kostenfaktor wäre derzeit die Entwicklung des Netznutzungsentgelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Netznutzungsentgelt#Vermiedene_Netznutzungsentgelte
Echo einer Zukunft sagt:
Der einfache Unterschied nach 2010 bedeutet, dass für die Energieversorger die Kosten zur Förderung der Erneuerbaren Energien gleichmäßiger verteilt werden, während vor 2010 die EVUs bilanziell benachteiligt worden wären, welche, zur Erreichung der klimapolitischen Vorgaben, einen unregelmäßig hohen Anteil Erneuerbare Energien in deren Strommix aufgenommen hätten.
@ Echo
Das mit den Kosten war vor 2010 schon geregelt. Die norddeutschen EVU,s hatten geklagt weil sie wegen der vielen Windräder überproportional EE Strom aufnehmen und vergüten mussten.
Daraufhin wurde der EE Strom bundesweit, an alle EVU,s – entsprechend ihrem Versorgungsvolumen – verteilt.. Die Kosten zur Förderung waren so mit gleichmäßig übers Land verteilt
Echo einer Zukunft sagt:
jedoch werden mit niedrigeren Börsenstrompreisen und dabei zukünftig degressiver EEG-Umlage, mit fairen Stromanbietern, zwangsläufig auch die Strompreise, zumindest, ohne kalte Progression, stabil bleiben können.
@ Echo
Genau das was Sie jetzt geschrieben haben war vor 2010 Gesetz. Die sinkenden Börsenstrompreise wirkten kompensierend auf die Umlage.,Sinkende Börsenpreise verursacht von den EE wohlgemerkt. Die Umlage profitierte von einem Kosten/Nutzen Effekt.
Ab 2010 der Neuordnung gilt, für die Umlage die Differenz zwischen Börsenpreise und Vergütung. Das heißt je niedriger die Börsenpreise, desto größer die Differenz, und so mit um so höher die Umlage. Wie sollen da niedrige Börsenpreise degressiv auf die Umlage wirken.??
Das alles können Sie der ach so transparenten EEG Neuordnung nicht entnehmen.
Faire Stromanbieter und die Praxis, bringen das seit 2010 praktizierte Umlagen Paradoxon schon eher dem aufmerksamen Beobachter ans Tageslicht.
Ein Durchschnittshaushalt wird mit 220 bis 240 Euro jährlich durch die EEG Umlage belastet, so ist von amtlichen Stellen zu erfahren. Und auch von amtlichen Stellen wird empfohlen zu den Stromanbietern zu wechseln, die die gesunkenen Börsenpreise an ihre Kunden weiter geben, weil man da mehr als 300 Euro jährlich sparen könnte. Jetzt kann man über die Zahlen streiten, ändert aber nichts an der Tendenz.
Während vor 2010, als sinkende Börsenpreise noch kompensierend auf die Umlage wirkten, jeder davon profitierte, muss man seit 2010 zum fairen Anbieter wechseln wenn man von sinkenden Börsenpreisen profitieren will. Die Umlage als solche, bleibt hoch und steigt bei sinkenden Börsenpreisen.
Die Umlage dient seit 2010 lediglich als Angriffsfläche für Energiewende Gegner, und ist bei weitem kein Parameter für die Kostenbetrachtung, wird aber von den Kritikern dafür benutzt.
Ich muss immer wieder auf die Grafik des Prof. im Video hinweisen, wo die Situation bis 2009 und ab 2010 in Bild und Ton treffend dargestellt wird.
MfG
Wir wissen nicht, wie sich das Konzept der Zuweisung der Energiebänder an die EVUs im Laufe der Jahre mit erhöhten Einspeisungsleistungen der Erneuerbaren Energien verändert hätte. Der Imagevorteil hätte die Oligopolmacht der großen Energieversorger tendenziell eher gestützt.
Zugegeben die damalige Aufwärtswälzung bei 16-17% Anteil der EE am Bruttostromverbrauch führte damals zu einer gerechteren Aufgabenverteilung in den einzelnen Regelzonen. Heute würde das bei echten Ökostromanbietern jedoch zur absurden Situation führen, daß diese Stromzuweisungen integrieren müssten, welche deren Firmenkonzept nicht regelrecht berücksichten könnte. Insgesamt hat sich die homogene, damalige Energiestruktur mittlerweile stärker diversifiziert. Der Börsenhandel unterstützt reie Unternehmensentscheidungen in Europa besser, zudem forderten europäische Gesetze die Marktöffnung deutscher EVUs. Die weite Nachfrage regelt die Preisgestaltung und die Nachfrage würde durch verbesserte Herkunftszertifikate nachhaltiger. Zusätzlich erhält die EEG-Kostenbilanzierung über die Erfassung der Redispatchmaßnahmen der ÜNB auch eine Entfernungskomponente zwischen Erzeugung und Verbrauch, welche vor 2010 nicht gegeben war. In der Abwärtswälzung vor 2010, mit monatlicher Glättung der Bandenergie, war darüberhinaus die Planung für Endkundenliefereranten schwieriger, da die Menge an EEG-Strom erst kurzfristig bekannt wurde.
Für bestimmte Energiewende Gegner ist jegliches Sichtbarwerden von Investitionskosten Angriffsfläche, das sollte man nicht überbewerten.
Die Beschreibung des Professors kann möglicherweise bis 2020-2025 noch so zuordnet werden, ab etwa 2030/2035 werden verminderte Vergütungskosten zu niedrigerer EEG-Umlage führen, mit in etwa stabilen Stromverbrauchsmengen, bei stabilien Börsenpreisen. Dann gilt das Paradoxon nicht länger, denn die Vergütungskosten sinken, bei gleichbleibenden Strompreisen.
Die Industrieprivilegien muß man beim Kostenvergleich mit der Zeit vor 2010 von heutigen EEG-Kosten abziehen.
Neue Situation 2018, in welcher der Strompreis der Haushaltsstromkunden zukünftig stärker vom Netznutzungsentgelt beeinflußt werden könnte. Darauf sollte man Augenmerk haben.
Inwieweit dazu Wikipedia Recht hat, bliebe zu prüfen: Für das Jahr 2006 jedoch ist erstaunlich, daß Netznutzungsentgelte in Höhe 21 Mrd. Euro vereinnahmt wurden und weniger als 1/10 davon in Netzwartungsaufgaben reinvestiert wurden. Das könnte für 2005 ähnlich gewesen sein. Das soll sich in den kommenden Jahren nicht auf Kosten der Erneuerbaren Energien und dafür begründeten Netzaufbau wiederholen können.
https://de.wikipedia.org/wiki/Anreizregulierung#Hintergrund
Während das EEG-Gesetz zur Rücklagenbildung verpflichtet, kann man für den Netzaufbau und die Netzoptimierung aus den Jahren vor 2007 scheinbar nicht auf Rücklagen aus Erlösen zurückgreifen, um höhere Netzentgeltkosten für die Stromverbraucher zu vermeiden?
Echo einer Zukunft sagt.
Wir wissen nicht, wie sich das Konzept der Zuweisung der Energiebänder an die EVUs im Laufe der Jahre mit erhöhten Einspeisungsleistungen der Erneuerbaren Energien verändert hätte. Der Imagevorteil hätte die Oligopolmacht der großen Energieversorger tendenziell eher gestützt.
@ Echo
Wie hätte deren Macht damals gestützt werden sollen. Das Gegenteil war der Fall Die bekamen
den EE Strom gemessen an ihrem Versorgungsvolumen anteilmäßig zugeteilt, und der Rest musste konventionell angepasst. Mit zunehmenden EE musste immer weniger konventionell angepasst werden. Ganz im Sinne der Energiewende. Die Änderung 2010 kam nicht ohne Grund auf Drängen der konventionellen Seite zu Stande.
Echo sagt:
Die Beschreibung des Professors kann möglicherweise bis 2020-2025 noch so zuordnet werden, ab etwa 2030/2035 werden verminderte Vergütungskosten zu niedrigerer EEG-Umlage führen, mit in etwa stabilen Stromverbrauchsmengen, bei stabilien Börsenpreisen. Dann gilt das Paradoxon nicht länger, denn die Vergütungskosten sinken, bei gleichbleibenden Strompreisen.
@ Echo
Meine Hoffnung auf ein Ende des Paradoxon sind die neuen Geschäftsmodelle die gegenwärtig auf der Basis der niedrigen Börsenpreise entstehen. Wenn immer mehr drauf kommen wie z.B. EON, dass mit den niedrigen Börsenpreisen Geld zu verdienen ist, werden die Börsenpreise nur noch steigen, zu mindestens nicht mehr stark sinken, die Differenz zu den Vergütungen, die ja auch geringer werden, wird kleiner, dann ist es ohne hin kein Paradoxon mehr.
Die beiden letzten Jahre sind die Börsenpreise schon leicht gestiegen. Wahrscheinlich auf Grund der Tatsache, dass man sich unterdessen um die Schnäppchen am Spotmarkt reißt
Siehe hier:
https://www.energy-charts.de/price_avg_de.htm?price=nominal&period=annual&year=all
Das Thema „Steigende Strompreise durch Kostenauslagerung in die Netzentgelte“ sollte man, im Sinne der Verbraucherschutzes, zumindest erwähnen und E.On bezogen als mögliche nachteilige Marktkonzentration gegenüber den Haushaltstromkunden ausreichend anschaulich darstellen und gegebenenfalls, vorsorglich, regulieren.
Die Wahrnehmung der EEG-Umlage in der deutschen Bevölkerung wird auch durch die weitere Ausgestaltung und Anwendung des EEG-Gesetzes beeinflußt. Hoffentlich wird man die EEG-Umlage unterhalb 7ct/kWh halten.
Die Netznutzungsentgelte für den Großteil der Stromverbraucher hatten bereits 2016 mit 7,07ct/kWh (für durchschnittliche Haushaltsgrößen) diese Marke übertreten. Die Tendenz bis 2023 wurde 2014 mit bis 7,6ct/kWh eingeschätzt.
Warum wurden vor über 12 Jahren keine ausreichenden Rücklagen für den erkennbaren Netzausbau im Rahmen der Energiewende gebildet? Die Einnahmesituation der damalig verantwortlichen Stromnetzbetreiber, auch Eon, wäre dafür glänzend geeignet gewesen.