Südkorea und Japan wollen Vergeltungsmaßnahmen für US-Importzölle auf Photovoltaik-Produkte

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Die asiatischen Länder wollen die von US-Präsident Donald Trump verhängten Photovoltaik-Importzölle von 30 Prozent für Solarzellen und Solarmodule nicht einfach so hinnehmen. Nur einen Tag nachdem Trump diese Ende Januar bekanntgab, reichten die südkoreanischen Handelsbehörden eine Petition bei der Welthandelsorganisation (WTO) ein. Sie wollten damit sicherstellen, dass die Nation „ihre nationalen Interessen schützen“ kann, insbesondere mit Blick auf die Solarzellen und -module mit einem Volumen von mehr als einer Milliarde US-Dollar, die das Land jedes Jahr in die USA exportiert.

Nun hat Südkorea sein Versprechen eingelöst und eine Erklärung bei der WTO eingereicht, in der es um die Genehmigung für „im Wesentlichen gleichwertige“ Vergeltungssanktionen gegen US-Waren ersucht, solange die Importzölle nach Section 201 der USA in Kraft sind. Japan hat eine ähnliche Mitteilung bei der WTO eingereicht. Das Land gibt aber keinen Wert seiner Exporte in die USA an.

Die WTO-Regeln erlauben es den Staaten, Vergeltungsmaßnahmen und gleichwertige Handelssanktionen zu verhängen, wenn sie feststellen, dass die von den USA ergriffenen Maßnahmen nicht WTO-konform sind. Ein Beispiel dafür sind jene Vergeltungsmaßnahmen, die den damaligen US-Präsident George W. Bush veranlassten, die globalen Importzölle für Stahlerzeugnisse in die USA weniger als zwei Jahre nach ihrer Einführung wieder aufzuheben.

Doch nicht nur Südkorea und Japan gehen gegen die Section 201-Importzölle vor. Kanadische Unternehmen haben geklagt, um eine Ausnahme für ihre Produkte für die Importzölle zu erhalten. Auch Mexiko hat mit rechtlichen Schritten gedroht.

Das Vorgehen von Südkorea und Japan kommt nur Tage nachdem China Zölle für US-Produkte im Gesamtwert von 50 Milliarden US-Dollar angedroht hat, darunter für landwirtschaftliche Waren, Flugzeuge und Autos. Dies war eine Reaktion auf die von Trump vorgeschlagenen 25-prozentigen Zölle auf chinesische Waren nach einem Section 301-Prozess. Auf der Liste sind mehr als 1000 potenzielle Güter für Zölle aufgelistet. Darunter auch Teile von Batterien – jedoch nicht Lithium-Ionen-Batterien für Photovoltaik-Heimspeicher oder Elektrofahrzeuge.

Der Original-Artikel erschien auf www.pv-magazine-usa.com.

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