Schweiz stellt Solarförderung 2018 um

Teilen

Die Rahmenbedingungen für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen ändern sich ab 2018. Im Zuge der neuen Gesetze und Verordnungen zur Energiestrategie 2050 erfolge ein Wechsel von der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) hin zur Einmalvergütung (EIV), teilte der Schweizer Photovoltaik-Verband Swissolar am Mittwoch mit.

Die KEV werde ab 2018 nur noch für Photovoltaik-Projekte gezahlt, die sich bereits vor Mitte 2012 für die Förderung angemeldet hätten. Alle anderen Photovoltaik-Anlagen würden mit der EIV gefördert, die maximal 30 Prozent der Investitionskosten decke, hieß es bei Swissolar weiter. Mit dieser Neugestaltung könnten deutlich mehr Projekte gefördert werden. Bislang sei der Investitionszuschuss nur für Photovoltaik-Anlagen bis maximal 30 Kilowatt gezahlt worden.

In den vergangenen Jahren hat sich in der Alpenrepublik eine riesige Warteliste für die Einspeisevergütung aufgebaut. Nach Angaben von Swissolar beinhaltet sie rund 38.000 Photovoltaik-Projekte, die nun bei der Auszahlung der EIV bevorzugt behandelt werden. Neue Antragsteller müssten sich daher in Geduld üben, hieß es weiter. Photovoltaik-Projekte bis 100 Kilowatt Leistung könnten so erst in etwa 2,5 Jahren mit der Auszahlung rechnen. Die Photovoltaik-Anlagen könnten jedoch bereits ohne Zusage der Förderstelle installiert werden, heißt es bei Swissolar unter Berufung auf das zuständige Bundesamt für Energie. Bei geplanten Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung werde die Wartezeit zunächst wohl bei mehr als sechs Jahren liegen. Nach Aussagen von Swissolar besteht für die Investoren in beiden Fällen jedoch kein finanzielles Risiko, da die Auszahlung der Beiträge gesetzlich garantiert ist.

Zudem sind mit den neuen Verordnungen künftig auch Zusammenschlüsse zum Eigenverbrauch möglich. Die vereinfachte Regelung ermögliche höhere Photovoltaik-Eigenverbrauchsquoten, was diese Modelle für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien wirtschaftlich interessanter mache, hieß es bei Swissolar. Überdies werde die bisher teure Strommessung durch den Energieversorger innerhalb der Eigenverbrauchsgemeinschaft wegfallen. Auch dies steigere die Rentabilität. Die Berechnung  für die Vergütung des überschüssigen Solarstroms, der trotz optimierten Eigenverbrauchs weiterhin ins Netz eingespeist wird, sei im Gesetz neu geregelt. In vielen Versorgungsgebieten sei mit einer Erhöhung dieser „Rückliefertarife“ zu rechnen. In der Schweiz legen die Versorger diese Tarife für ihre Gebiete eigenständig fest, weshalb sie bislang regional stark differieren. Nach Auswertungen des Schweizer Verbands unabhängiger Energieerzeuger (VESE) lagen sie in diesem Jahr durchschnittlich bei 9 Rappen (8,55 Cent) pro Kilowattstunde. Die Spanne reichte jedoch von 4 bis 14 Rappen pro Kilowattstunde

Die rund 250 Teilnehmer des Swissolar-Seminars zu den geänderten Rahmenbedingungen zeigten sich daher auch zuversichtlich, dass der Photovoltaik-Markt in der Schweiz ab dem kommenden Jahr wieder wachsen werde. In den zurückliegenden beiden Jahren sei der Zubau jeweils rückläufig gewesen. Im Mai hatten die Schweizer in einer Volksabstimmung über die Änderungen zur Energiestrategie 2050 entschieden. Die neuen Gesetze und Verordnungen treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.