Im Eilverfahren soll die EEG-Novelle noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Ab 2017 ist damit die weitgehende Umstellung der Förderung von Photovoltaik und Windkraft von Einspeisevergütungen auf Ausschreibungen verbunden, was gerade bei Vertretern der Erneuerbaren-Energien-Branche sehr kritisch gesehen wird. Am Montag werden im Wirtschaftsausschuss des Bundestages auch nochmal Experten zur der geplanten Reform gehört. Einer der geladenen Sachverständigen ist Hermann Falk, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Er fordert deutliche Nachbesserungen, da mit den jetzigen Reformplänen die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien deutlich verschlechtert würden. „So schädigt die geplante Einmaldegression viele Unternehmen der Windbranche und kippt den zugesicherten Vertrauens- und Investitionsschutz“, erklärte BEE-Geschäftsführer Hermann Falk noch kurz vor Beginn der dreistündigen öffentlichen Anhörung am Montagmittag.
„Niemand in der Welt versteht, warum die deutsche Bundesregierung genau jetzt, da Photovoltaik und Wind immer günstiger werden und erneuerbare Energien weltweit boomen, das Ausbautempo im Heimatland der Energiewende abschwächen will“, so Falk weiter. Die Politik dürfe den Erneuerbaren „keine Knüppel zwischen die Beine werfen“, sondern sollte lieber an einer raschen Energiewende arbeiten. „Wir dürfen jetzt nicht bei der Windenergie denselben Fehler wiederholen, den die damalige Bundesregierung seinerzeit bei der Photovoltaik gemacht hat. Dort gingen durch falsche politische Rahmenbedingungen in kurzer Zeit 73.000 Arbeitsplätze verloren“, erklärte Falk.
Der BEE hatte jüngst herausgearbeitet, dass in der EEG-Novelle insgesamt zehn Deckel für Erneuerbare enthalten seien. Neben einem Deckel für den Gesamtausbau, der den Anteil der erneuerbaren Energien auf 45 Prozent bis 2025 und 55 Prozent bis 2035 am Bruttostromverbrauch begrenzen soll, seien auch vier für die Windkraft, drei für die Photovoltaik und zwei für die Biomasse im Gesetzentwurf enthalten. So wird wohl weiterhin der 52-Gigawatt-Deckel für die Solarförderung im Gesetz enthalten sein. Zudem wolle die Bundesregierung weiterhin maximal 2,5 Gigawatt neu installierte Photovoltaik-Leistung jährlich. Photovoltaik-Großanlagen ab 750 Kilowatt Leistung seien über die Ausschreibungen auf 600 Megawatt jährlich begrenzt.
Der Verband verweist auch darauf, dass kaum die selbstgesteckten politischen Ziele bei den Ausschreibungen für Windkraft, Photovoltaik und Biomasse erreicht werden dürften. So gehe die Bundesregierung von der optimistischen Realisierungsrate von 90 Prozent der Anlagen aus. Die erreichten Realisierungsquoten bei den Pilotausschreibungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen liegen aber deutlich unter diesem Wert. Von den seit April 2015 bezuschlagten rund 120 Projekten sind gerade einmal etwa zehn Photovoltaik-Anlagen am Netz. Offiziell haben die Projektierer zwei Jahre Zeit, die Solarparks zu realisieren.
Am Freitag wird sich zunächst der Bundestag in zweiter und dritter Lesung im der EEG-Reform befassen. Nach der Abstimmung soll auch direkt der Bundesrat über den Gesetzentwurf beraten und entscheiden. Es ist der letzte Termin, um die Novelle noch vor der parlamentarischen Sommerpause abzustimmen. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.