Umweltausschuss berät Kürzung der Solarförderung

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Der Umweltausschuss des Bundestages wird sich in der kommenden Woche mit der geplanten Kürzung der Photovoltaik-Förderung befassen. Dazu werde es am Mittwoch eine öffentliche Anhörung geben, teilte der Bundestag mit. Es sind insgesamt sechs Sachverständige aus dem Energiebereich geladen, die sich den Fragen der Abgeordneten stellen werden. Dazu gehören mit Hubert Aulich von PV Crystalox Solar, Martin Zembsch von Belectric und Karl-Heinz Remmers drei Vertreter der Photovoltaik-Industrie. Die weiteren Experten werden Holger Krawinkel von dem Verbraucherzentrale Bundesverband, Maren Hille vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft sowie Philipp Welter von der Photon sein, wie der Bundestag nun bekanntgab.

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) haben Ende Februar ihr Pläne für eine Neuregelung der Solarförderung vorgestellt. Darin sind zahlreiche kritische Passagen enthalten, die für reichlich Diskussionen innerhalb der Regierungsfraktionen und Kritik von der Opposition sorgten. Es waren zunächst Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife zum 9. März um bis zu 30 Prozent je nach Anlagengröße geplant. Mittlerweile sollen diese Einschnitte wohl erst zum 1. April erfolgen. Ein weiteres Einlenken von Rösler zeichnete sich in den vergangenen Tagen ab. So sagte er nach verschiedenen Medienberichten zur Eröffnung der Münchner Handwerksmesse:  Es könne darüber nachgedacht werden, ob für Bestellungen, die nachweislich vor der Bekanntgabe der Pläne am 23. Februar eingegangen sind, noch die alten, höheren Photovoltaik-Fördersätze gelten sollten. Wie genau dies nachzuweisen ist, ist bislang aber noch unklar.

Die Bundesregierung plant außerdem, ab Mai die Photovoltaik-Einspeisetarife monatlich um 0,15 Cent je Kilowattstunde zu kürzen. Es soll künftig auch nur noch drei Anlagenklassen geben: Dachanlagen bis zehn Kilowatt, Photovoltaik-Anlagen von 10 bis 1000 Kilowatt sowie Solarparks von einem bis zehn Megawatt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit mehr als zehn Megawatt Leistung sollen künftig aus der Vergütung fallen. Außerdem ist in der EEG-Novelle vorgesehen, nur noch einen bestimmten Prozentsatz der eingespeisten Solarstrommenge zu vergüten – bei Dachanlagen 85 Prozent und bei Freiflächenanlagen 90 Prozent. Der restliche Solarstrom muss dann selbst verbraucht oder vermarktet werden. Diese Regelung soll nach den Plänen der Minister künftig auch auf andere Erneuerbare angewendet werden. Außerdem wollen sich Rösler und Röttgen vorbehalten mittels einer Verordnungsermächtigung am Parlament vorbei, die Einspeisetarife und den Anteil der vergüteten Strommenge kurzfristig ändern zu können. Dieser Punkt stößt auf herbe Kritik, da er einer Entmachtung des Bundestages gleichkommt. (Sandra Enkhardt)

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