Der Wechsel an der Spitze des kalifornischen Elektrobauers erfolgt mit sofortiger Wirkung. Die Ablösung von Musk war eine Bedingung der US-Börsenaufsicht. Vorstandschef darf er jedoch bleiben.
Das US-amerikanische Unternehmen hat im dritten Quartal 2018 dank guter Verkaufszahlen für sein Model 3 rund 312 Millionen US-Dollar Gewinn gemacht. Tesla konnte zudem steigenden Umsatz bei seinem Geschäft mit Photovoltaik-Anlagen und Speichern verkünden.
Lithium Werks hat jetzt eine Rahmenvereinbarung mit einem chinesischen Partner unterschrieben. Insgesamt 1,6 Milliarden Euro sollen investiert werden.
James Murdoch soll einem Bericht der Financial Times zufolge die Spitze des Tesla-Verwaltungsrats übernehmen. Der bisherige Amtsinhaber Elon Musk bezeichnet diese Meldung jedoch als inkorrekt.
Er muss zudem eine Strafe zahlen, darf aber Vorstandschef des Elektroautobauers bleiben, wie die Einigung mit der US-Börsenaufsicht vorsieht. Diese muss allerdings noch von einem Gericht bestätigt werden und die eigenen Ermittlungen des US-Justizministeriums gehen auch weiter.
Wegen einer Reihe irreführender Tweets zur möglichen Privatisierung seines Unternehmens könnte Elon Musk nun richtig Ärger drohen. Die Börsenaufsicht SEC hat Klage bei einem Bundesgericht gegen den Tesla-Chef eingereicht und will ihn damit dauerhaft von Chefsesseln fernhalten.
Die Aktien des Unternehmens haben sich über auf einem Niveau leicht oberhalb dessen eingependelt, wo sie vor der Ankündigung vom 7. August lagen. Damals twitterte Musk, dass er eine Privatisierung erwäge.
Elon Musk hat bekanntgegeben, dass ein Staatsfonds aus Saudi-Arabien ihm ein definitives Angebot unterbreitet hat. Zudem veröffentlichte er, dass das Unternehmen ein Spezialkomitee gebildet hat.
Nach einer Meldung von Reuters kämpft der Elektroauto-Konzern mit Produktionsproblemen in seiner Gigawattfertigung in Buffalo. Zudem soll Tesla-Chef Elon Musk mit der Ästhetik der Solardächer unzufrieden sein. Wenig später konkretisierte Musk seine Pläne, Tesla zu privatisieren.
Wer vor dem 6. März 2018 einen Tesla Model S erworben hat, muss laut Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Kaufprämie zurückzahlen. Gegen diese Rückabwicklung hat Tesla jetzt Klage eingereicht.