Tesla klagt gegen Umweltbonus-Rückabwicklung

Tesla Model S

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat mit der Rückabwicklung der Kaufprämie für den Model S von Tesla begonnen. Betroffen sind laut einer Mitteilung der Behörde alle Kunden, die ein solches Modell vor dem 6. März 2018 erworben und dafür den Umweltbonus erhalten haben. Das BAFA sei aus verwaltungs- und haushaltsrechtlichen Gründen zu dieser Rückabwicklung gezwungen. Denn gemäß den Richtlinien sei der Erwerb eines Elektrofahrzeugs nur dann förderfähig, wenn das jeweilige Basismodell bei Abschluss des Kauf- oder Leasingvertrags zu einem Netto-Listenpreis von maximal 60.000 Euro am Markt verfügbar, also tatsächlich bestell- und lieferbar sei. Im Herbst 2017 hätten sich jedoch Hinweise bestätigt, dass das Basismodell des Tesla Model S nicht wie angeboten ausgeliefert werden konnte, weshalb das Modell am 30. November 2017 von der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge gestrichen worden sei.

Medienberichten zufolge will Tesla diese Entscheidung der BAFA nicht hinnehmen. Der Autobauer hat daher beim Verwaltungsgericht Frankfurt Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht.

Wie das BAFA weiter mitteilt, hat die Behörde in den vergangenen Monaten in Gesprächen mit Tesla versucht, eine einvernehmliche Lösung im Interesse der Kunden herbeizuführen. Das sei leider nicht gelungen. Unter anderem habe Tesla die vom BAFA eingeräumte Möglichkeit, bis Anfang Juli 2018 einen Lösungsvorschlag zu entwickeln, nicht genutzt. Als Folge der ergebnislosen Gespräche mit Tesla müsse jetzt die Rückabwicklung der Kaufprämie erfolgen. Betroffen sind laut BAFA rund 800 Verfahren, in denen der Umweltbonus bereits bewilligt worden sei, sowie rund 250 Verfahren, welche die Behörde zunächst aufgrund des unklaren Sachverhalts in der Bearbeitung zurückgestellt habe und nun ablehnen müsse. Das BAFA will die Betroffenen in den kommenden Wochen anschreiben.

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