Die Kürzung der EEG-Einspeisevergütung ist das faktische Ende der Mieterstromförderung, bevor diese im Markt Fuß gefasst hat. Dieser abrupte Wandel in den Förderzielen der Bundesregierung beeinträchtigt massiv das Investitionsklima in der Immobilien- und Energiebranche, die eigentlich dringend positive Impulse braucht. Noch im Februar wurde die Förderung der Rahmenbedingungen für Mieterstrom explizit in den Koalitionsvertrag aufgenommen. […]
Der Münchener Anbieter plädiert für technisch angepasste und intelligent vernetzte Konzepte sowie optimierte Prozesse, um Mieterstrom-Lösungen bezahlbar zu machen.
Vor allem das Photovoltaik-Segment bis 750 Kilowatt boomte auch im siebten Monat in diesem Jahr, allerdings ging der Zubau gegenüber dem Juni leicht zurück. Dies lag aber vor allem daran, dass weniger Photovoltaik-Freiflächenanlagen ans Netz gingen als Monat davor. Die Solarförderung sinkt im September um einen weiteren Prozentpunkt.
Mit einer Initiative im Bundesrat will Berlin urbane Zentren besser in die Energiewende einbeziehen. Unter anderem geht es um mehr Photovoltaik-Anlagen und attraktivere Bedingungen für Mieterstrom.
Seit einem Jahr ist das Photovoltaik-Mieterstromgesetz in Kraft. In einer gemeinsamen Erklärung fordern mehrere Verbände Nachbesserungen – denn das Gesetz sei „weitgehend wirkungslos“.
Je kleiner Photovoltaik-Mieterstromprojekte sind, um so schwieriger ist es mit der Wirtschaftlichkeit. Der Münchner Anbieter Polarstern plädiert daher dafür, den Strom auch für die Wärmeversorgung zu nutzen, womit der Photovoltaik-Direktverbrauch gesteigert wird.
Seit knapp einem Jahr ist es möglich, einen Zuschlag für Mieterstromprojekte zu erhalten. Doch das Gesetz entfaltet bisher kaum Wirkung, weshalb die Bundesregierung nach Ansicht der Wohnungs- und Solarwirtschaft nun nachlegen muss.
Die Nachfrage bei Photovoltaik-Dachanlagen ist weiterhin groß. Nur knapp 26,5 Megawatt des Zubaus im April stammen aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die Solarförderung bleibt auch im Juni stabil.
Mieterstrom bezeichnet die Belieferung von Mietern oder Eigentumswohnungsbesitzern in größeren Wohngebäuden mit vor Ort erzeugtem Strom, zum Beispiel aus Photovoltaik (PV)-Anlagen. Den Reststrom zur Deckung des übrigen Strombedarfes bezieht der Mieterstrom-Anbieter aus dem Verteilnetz und verkauft diesen und den lokal generierten Strom an die teilnehmenden Verbraucher. So wird der Mieterstrom-Anbieter zum Energieversorger. Lokal erzeugte Überschüsse […]
Der Freistaat hat im Zuge seines Programms „Solar Invest“ bislang insgesamt 515 Förderanträge bewilligt. Mehr als fünf Millionen Euro flossen damit seit November 2016 in neue Photovoltaik- und Solarthermieanlagen, Batteriespeicher sowie Mieterstromkonzepte. Vier Millionen Euro stehen für dieses Jahr zur Verfügung.