BSW-Solar und GdW fordern Nachbesserungen beim Photovoltaik-Mieterstromgesetz

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Vor einem Jahr ist das Photovoltaik-Mieterstromgesetz im Bundestag verabschiedet worden. Schon damals war klar, dass es aufgrund der Eile – es musste unbedingt noch vor der parlamentarischen Sommerpause durch die Institutionen gebracht werden, um überhaupt in Kraft treten zu können – einige handwerkliche Fehler enthielt. Während des Gesetzgebungsprozesses waren von verschiedenen Seiten Nachbesserungen gefordert worden, die jedoch nur teilweise umgesetzt wurden.

Die Bilanz nach einem Jahr ist ernüchternd: Bei der Bundesnetzagentur ist der Mieterstromzuschlag bis Ende April gerade einmal für gut 100 Photovoltaik-Anlagen beantragt worden. Sie haben eine Gesamtleistung von weniger als drei Megawatt. Nach Einschätzung des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) ist damit nicht einmal ein Prozent des Potenzials für Photovoltaik-Anlagen auf Mietshäusern in Deutschland gehoben worden. Daher müsse nun „dringend nachgebessert werden“, heißt es am Donnerstag von den Verbänden übereinstimmend.

Sie kritisieren vor allem unnötige steuerliche und bürokratische Hürden, die die Umsetzung von Photovoltaik-Mieterstromprojekten deutlich erschwerten. „Die Wohnungswirtschaft steht bereit, die Energiewende in den Städten voranzubringen. Wohnungsbauunternehmen drohen jedoch noch immer gravierende Steuernachteile bei der Vermietung von Wohnraum, wenn sie ihren Mietern Solarstrom anbieten“, sagte GdW-Präsident Axel Gedaschko. Zudem wirkten vor allem die Komplexität des Geschäftsmodells, die zu geringe Wirtschaftlichkeit sowie das komplizierte Zählerwesen und der komplizierte Netzanschluss abschreckend auf Akteure aus der Immobilien- und Solarbranche. Dies habe auch eine Umfrage der Verbände ergeben. Die deutliche Mehrheit der Befragten ist demnach eher unzufrieden (43 Prozent) oder gar sehr unzufrieden (28 Prozent) mit dem Photovoltaik-Mieterstromgesetz. Lediglich ein Drittel seien positiv gestimmt.

Die Umfrage habe auch gezeigt, dass sich die Vertreter neben der Beseitigung steuerlicher Nachteile vor allem die Abschaffung der EEG-Umlage auf den Mieterstrom wünschen. Immerhin 74 Prozent erklärten dies. Danach folgten die Entbindung von Energieversorgerpflichten bei kleineren Projekten sowie ein einfacheres Zähler- und Abrechnungswesen. „Deutschland ist bei den Stromnetzen ein zersplittertes Land, in dem jeder der mehr als 850 Netzbetreiber in seinem Kleinstaat eigene Regeln verlangen kann. Mit klaren Vorgaben kann die Politik hier Mieterstromprojekte erheblich vereinfachen“, ergänzte Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

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