Verbände fordern Nachbesserungen beim Mieterstromgesetz

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Vor einem Jahr wurde das Gesetz zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit offiziell in Kraft gesetzt. Erklärtes Ziel der Bundesregierung war es, mit dem Gesetz Mieter stärker an der Energiewende teilhaben zu lassen sowie Photovoltaik-Mieterstromprojekte wirtschaftlich attraktiver für Stadtwerke und die Wohnungswirtschaft gemacht werden. Die gesetzliche Umsetzung rief allerdings viel Kritik hervor.

Diese Kritik ist bis heute nicht verstummt. In der gemeinsam Erklärung „Ein Jahr Mieterstromgesetz“ fordern mehrere Verbände – darunter Bundesverband Solarwirtschaft, der Bundeverband Neue Energiewirtsachaft, der Verbraucherzentrale Bundesverband, der Deutsche Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen – Nachbesserungen beim Mieterstromgesetz, das sie als „weitgehend wirkungslos“ beschreiben: „Ein Jahr danach ist Ernüchterung eingetreten: In den ersten zehn Monaten wurden nur 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. 500 MWp pro Jahr sind förderfähig. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv, der Einzug der Energiewende in die Städte wurde bislang verpasst.“

Die Verbände fordern in ihrer Erklärung eine „deutliche Verbesserung der Rahmenbedingungen“ und nennen mehrere Ansatzpunkte: das Ende der Ungleichbehandlung von erneuerbarem Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch hinsichtlich der EEG-Umlage, die Einführung von sogenanntem Lokalstrom, um kleine Mehrfamilienhäuser bürokratisch zu entlasten, die weitere Fassung des Begriffs „räumlicher Zusammenhang“, den Abbau steuerlicher Hemmnisse und ein Ende der Ungleichbehandlung zwischen Mieterstrom der Immobilienunternehmen und Eigenstrom, das Zulassen von Contractingmodellen mit Drittanbietern sowie ein Vermeiden weiterer Hürden wie beispielsweise Förderdeckel.

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