Die Übertragungsnetzbetreiber generierten im Januar erneut deutliche Mehreinnahmen. Der Überschuss auf dem EEG-Konto stieg nochmals um knapp 500 Millionen Euro.
Im Dezember ist der Überschuss nochmal um fast 500 Millionen Euro gestiegen. Die Bilanz für das Gesamtjahr zeigt, dass die Übertragungsnetzbetreiber mehr als eine Milliarde Euro mehr einnahmen als ausgaben. Eine unschöne Bescherung gab es für Betreiber mit Anlagen in der verpflichtenden Direktvermarktung zu Weihnachten.
Im November waren die Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber für die im EEG geförderten Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen fast ausgeglichen. Der Überschuss steigerte sich um knapp 500.000 Euro.
Im Oktober stieg das Guthaben auf dem Konto der Übertragungsnetzbetreiber auf mehr als 3,4 Milliarden Euro. Dabei speisten Photovoltaik und Windkraft soviel Strom wie nie zuvor ein. Ende Oktober war der Strompreis an der Börse für 20 Stunden am Stück negativ.
Einen Überschuss von gut 3,3 Milliarden Euro weist das EEG-Konto im September aus. Dabei überstiegen die Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber deren Einnahmen um knapp 530 Millionen Euro.
Ein Plus von gut 3,8 Milliarden Euro weist das EEG-Konto im August aus. Die Ausgaben überstiegen die Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber um knapp 370 Millionen Euro.
Im Juli überstiegen die Ausgaben die Einnahmen der Übertragungsnetzbetreiber um knapp 650 Millionen Euro. Dennoch verzeichnen sie weiterhin einen komfortablen Überschuss auf dem EEG-Konto.
Für die Milliarden-Überschüsse auf dem EEG-Konto fielen im ersten Halbjahr dieses Jahres rund 820.000 Euro Strafzinsen an. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hält es bei der aktuellen Zinspolitik nur für „bedingt möglich“ Negativzinsen auf das EEG-Guthaben zu vermeiden.
Der Überschuss auf dem EEG-Konto ist im Juni wie erwartet leicht gesunken. Der Kontostand beträgt aber immer noch 4,87 Milliarden Euro.
Im Urteil zur Rückzahlung von Einspeisevergütungen bei verspäteter Anmeldung der Photovolatik-Anlage hat der Bundesgerichtshof alle Ansprüche des Anlagenbetreibers abgeschmettert und dem Netzbetreiber auf ganzer Linie recht gegeben. Über die drastischen Folgen für den betroffenen Anlagenbesitzer und die Auswirkungen auf andere anhängige Fälle sprach pv magazine mit zwei auf EEG-Recht spezialisierten Anwältinnen.