Das neue Gesetz führt die bisherigen Regelungen für erneuerbare Energien in einem gemeinsamen Regelwerk zusammen. Die Höhe der Sonderabgabe bleibt für Solarprojekte gleich, Windkraftanlagen jedoch werden teurer.
Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft hat den Entwurf des brandenburgischen Umweltministeriums für einen Erlass zum Schutz von Feldlerchen bei Planung und Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen untersucht. Fazit: Der Entwurf sollte zurückgezogen oder zumindest stark überarbeitet werden.
Der Batteriepark mit 240 Megawattstunden Kapazität soll 2027 in Betrieb gehen und Strom aus den vielen Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen der Region zwischenspeichern. Der Projektierer RE.Venture spricht von einer möglichen Erweiterung auf bis zu 480 Megawattstunden.
Die Stadtverordnetenversammlung Werneuchen berät einen Antrag, nach dem die Bürger in bestimmten Ortsteilen per Brief zu ihrer Haltung zu neuen Freiflächen-Photovoltaikprojekten befragt werden müssen. Geht der Antrag durch, betrifft das auch eine Handvoll in Planung befindlicher Vorhaben.
Die ersten auf dem Markt erhältlichen Solarmodule von Oxford PV haben einen Wirkungsgrad von 24,5 Prozent. Die erste Lieferung geht an einen Kunden in den USA.
Das Fördervolumen, das vor allem an kleine und mittelständische Betriebe sowie die gewerbliche Wirtschaft ausgeschüttet werden soll, liegt bei rund 25,3 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
Ab 2025 müssen Betreiber von neu errichteten Solarparks in Brandenburg mit mehr als einem Megawatt Leistung 2000 Euro pro Megawatt und Jahr an die Standortgemeinde zahlen. Aus Sicht des Landesverbandes Erneuerbare Energien schwächt dieser Solar-Euro die Energiewirtschaft und den Standort Brandenburg.
Geplant ist die Emission einer Unternehmensanleihe von bis zu zehn Millionen Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einem Kupon von acht Prozent. Ziel ist die Entwicklung und Errichtung von Photovoltaik-Projekten mit Fokus auf Sachsen-Anhalt und dem südlichen Brandenburg.
Die Landesregierung will unter anderem Agri-Photovoltaik und schwimmende Anlagen fördern sowie dem Fachkräftemangel im Solarbereich begegnen. Zudem sollen Solarparkbetreiber unter bestimmten Bedingungen zu einer Abgabe an die Kommunen verpflichtet werden.
Die Landesregierung hat der Novelle des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt. Sie wird die Erlaubnisverfahren bei Photovoltaik-Anlagen auf Denkmalen vereinfachen. Die Genehmigung der Anlagen soll künftig die Regel, nicht mehr die Ausnahme sein.