Brandenburg bringt neue Regeln für Denkmalschutz bei Photovoltaik-Anlagen auf den Weg

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Um Denkmalschutz und den Ausbau erneuerbarer Energien miteinander in Einklang zu bringen, wird Brandenburg sein Denkmalschutzgesetz ändern. Die Neufassung wurde vom Kabinett angenommen, nun kann der Entwurf in den Landtag gehen. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren wird eine Verwaltungsvorschrift erarbeitet, die die Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf Denkmalen erleichtern soll.

Der Neufassung wurde in Rekordzeit von vier Monaten auf den Weg gebracht, so die zuständige Kulturministerin Manja Schüle. Im vergangenem November hatte sie gemeinsam mit Kirchenvertretern eine Erklärung abgegeben, in dem sich Land und Kirche gemeinsam für die Energiewende stark machen. Sowohl Denkmalschutz und der Ausbau von erneuerbaren Energie leiten sich vom Gebot der ökologischen Nachhaltigkeit ab, so die Verfasser. „Bis Brandenburg seine selbst gesteckten Klimaschutz-Ziele erreicht hat, soll der Ausbau der erneuerbaren Energien grundsätzlich Vorrang vor Belangen des Denkmalschutzes haben“, hieß es weiter

„Die Genehmigung von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen bei Denkmalen soll künftig die Regel, nicht mehr die Ausnahme sein“, so die Ministerin. Konkret heißt dies, dass eine Anlage dann genehmigt wird, wenn ihr Einbau reversibel ist, das Erscheinungsbild nicht erheblich beeinträchtigt wird und der Eingriff in die denkmalgeschützte Substanz geringfügig ist. Die Verwaltungsvorschrift zum Gesetz solle auch eine Liste von „besonders landschaftsprägenden Denkmalen“ enthalten, in deren direkter Nähe der Bau von Windenergieanlagen nicht genehmigt wird. Der Denkmalschutz werde nur bei dieser Art von Bauwerken Ausschlusskriterium sein. „Natürlich wird es auch künftig weder Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern von Sanssouci noch Windräder in den Sichtachsen der Pücklerschen Parks geben“, sagte Schüle weiter. 

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