Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab fünf Megawatt sowie Windkraftanlagen sollen unter die heute vom bayrischen Kabinett verabschiedete Regelung fallen. Ausnahmen gibt es für Bürgerenergiegesellschaften oder für spezielle Anlagen wie Agri- oder Floating-PV.
Dass Landwirtschaft auch cool sein kann, demonstriert die Influencerin und Landwirtschaftsexpertin Marie Hoffmann auf ihren Kanälen bei Tiktok und Instagram. Zunehmend berichtet sie auch über Agri-Photovoltaik, denn als zusätzliches Standbein ist diese interessant für landwirtschaftliche Betriebe. Im pv magazine Podcast erläutert sie ihre Perspektive und berichtet über ihre Planung einer großen Forschungsanlage.
Die Bundesnetzagentur hat die Obergrenzen für 2025 bekannt gegeben. Bei Dachanlagen und Innovationsausschreibungen gibt es leichte Absenkungen, für große Solarkraftwerke liegt der neue Wert 7,7 Prozent niedriger als bislang.
Die Forschungsstelle für Energiewirtschaft untersuchte netzdienliche und marktdienliche Effekte von Energiegemeinschaften. Im Ergebnis halten sie großes Potenzial, regionale Stromüberschüsse zu verteilen und die Strompreise für ihre Nutzer zu senken. Dadurch steigt auch die Akzeptanz für erneuerbare Energieanlagen. Damit das in seiner vollen Wirkung kommt, braucht es aber noch die entsprechenden Gesetze, trennscharfe Begriffsdefinitionen, Smart Meter und variable Netzentgelte.
Der Produktionsanlagenhersteller nennt „Marktverwerfungen im europäischen Batteriezellenmarkt“ als Hauptgrund. Der Schritt biete aber auch die Chance für eine Neuaufstellung.
Photovoltaik-Anlagen bilden ohne Frage eine der tragenden Säulen der Energiewende. Während die erreichten technischen Fortschritte bei Solarmodulen und Wechselrichtern beachtlich sind, bleibt ein Bereich weiterhin unterschätzt: die sogenannten C-Teile. Dabei handelt es sich um Komponenten wie Kabelbinder, Befestigungsclips, Schutzrohre und Steckverbinder. Sie kosten zwar nur wenige Cent, sind aber entscheidend für die Sicherheit, Langlebigkeit und […]
Nach viermonatiger Insolvenz ging der Onlineshop, der Bosswerk gehörte, an die neugegründeten Nice Valley Energie GmbH & Co. KG über. Die neue Gesellschaft wurde von den Gesellschaftern von Bosswerk gegründet.
In dem Entwurf ist unter anderem die Regelung vorgesehen, dass künftig ab der ersten Stunde mit negativen Strompreisen für Neuanlagen in der Direktvermarkung keine Vergütung mehr gezahlt wird. Zudem soll mit dem Gesetz eine Umstellung von Strommarktprodukten vollzogen werden.
Mit dieser Weiterentwicklung sind die Wafer nach Ansicht des Unternehmens bei der Leistung konkurrenzfähig mit herkömmlichen Czochralski-Wafern. Zugleich könnten sie in der Massenproduktion für erhebliche Kosteneinsparungen für die Modulhersteller sorgen.
Der Kohleeinsatz in Kraftwerken ging nach Angaben von AG Energiebilanzen in diesem Jahr deutlich zurück. Auch der Gesamtenergieverbrauch wird „mit großer Wahrscheinlichkeit“ einen neuen Tiefststand erreichen.