Die Herbstkonferenz hat sich dafür ausgesprochen, dass Wohnungseigentümer und Mieter einen Anspruch auf die Gestattung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen bekommen. Außerdem soll für Projektierer im Bereich erneuerbare Energien die Einsicht ins Grundbuch vereinfacht werden.
Das österreichische Bundesland hat die jährliche fällige Abgabe für Photovoltaik- und Windenergieanlagen erst 2021 eingeführt. Aktuellen Plänen zufolge soll sie künftig 6500 Euro pro Hektar Photovoltaik und 17.600 Euro pro Megawatt Windkraft betragen. Auch für bestehende Anlagen soll die Abgabe angehoben werden.
Die Übergewinne sollen unterschiedlich für verschiedene Bestandsanlagen abgeschöpft werden, je nachdem ob sie einen anlagenspezifischen Vermarktungsvertrag haben oder nicht. Bei Photovoltaik und Windkraft sollen 30 Euro pro Megawattstunde plus 4 Prozent des Monats-Basepreises als Sicherheitszuschlag bei der Abschöpfung am Spotmarkt eingeräumt werden. Der BEE forderte die Bundesregierung auf, eine steuerliche Lösung zu prüfen.
Der Energiekonzern hat Daten des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln analysiert. Demnach erreicht die Bundesregierung nach jetzigem Stand nur gut die Hälfte ihres Wasserstoff-Ziels für 2030. Um Kriterien für grünen Wasserstoff und Herkunftsnachweise ging es derweil auf EU-Ebene und im Bundestag.
Der Freistaat hat 35 Dachflächen in Oberbayern und 31 Dachflächen in Schwaben paketweise zur Photovoltaik-Nutzung ausgeschrieben. Für den Bau von Solaranlagen auf weiteren geeigneten Dächern sollen zudem 125 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden.
Die Photovoltaik-Branche hofft, mit der Einführung von anerkannten Ausbildungen den Fachkräftebedarf in der Schweiz langfristig decken und die Professionalisierung weiter vorantreiben zu können. Die neuen Lehrberufe für Solarmontage und -installation sollen ab dem Schuljahr 2024/25 starten.
Eine Umfrage des BSW-Solar zeigt, dass drei Viertel der Unternehmen ihre Investitionsstrategien anpassen wollen, wenn die Bundesregierung wie geplant Erlöse aus Erneuerbare-Anlagen abschöpft. Das betrifft vor allem den Bau förderfreier Solarparks.
Das Konzept der EU-Kommission zielt darauf, die Zeit zu überbrücken, bis die überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED IV verabschiedet und in nationales Recht übersetzt ist. Bei der Photovoltaik will die Kommission unter anderem die Bedingungen für Anlagen bis 50 Kilowatt verbessern.
In der Anhörung im Bundestag wies der Verband darauf hin, dass die geplanten Steuererleichterungen auch für Photovoltaik-Anlagen, die gemietet oder geleast sind, gelten sollten. Zudem sollten sie neben Photovoltaik-Anlagen auch für Solarthermieanlagen greifen.
Die Europäische Union und die USA sich um eine Lösung für zentrale Aspekte der „diskriminierenden“ Produktionsanforderungen im US-Inflationsbekämpfungsgesetz (Inflation Reduction Act – IRA). Die EU erklärte, dass sie den Fall vor die Welthandelsorganisation bringen könnte, falls kein Kompromiss erzielt werden kann.