Burgenland will Landschaftsbild-Abgabe für große Photovoltaik-Anlagen verfünffachen

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In Österreich wehren sich die Erneuerbaren-Verbände PV Austria und IG Windkraft gegen Pläne des Burgendlandes, die erst 2021 eingeführte Landschaftsbild-Abgabe für Photovoltaik und Windenergie deutlich zu erhöhen. Die Höhe der Abgabe soll zukünftig jährlich 6500 Euro pro Hektar Photovoltaik und 17.600 Euro pro Megawatt Windkraft betragen – bei der Photovoltaik wäre das eine Verfünffachung, bei der Windenergie eine Versechsfachung. „Dies würde de facto einer Abschöpfung bis zu 100 Prozent der gesamten Gewinne gleichkommen und damit weitere Investitionen stoppen“, so Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria.

Hinzu kommt: Die Abgabe soll den Verbänden zufolge nicht nur für Neuanlagen gelten, sondern rückwirkend auch für bestehende Anlagen angehoben werden. Für seit Jahren in Betrieb befindliche Anlagen sollen demnach 3250 Euro pro Hektar Photovoltaik und 7900 Euro pro Megawatt Wind gezahlt werden, diese Zahlungen sollen dann im Laufe von vier Jahren auf das Niveau von Neuanlagen steigen. „Das sind zusätzliche Kosten, mit denen die Anlagenbetreiber nie kalkuliert haben. Vertrauensschutz gilt damit neuerdings nicht mehr. Das alles vor dem Hintergrund, dass im Juni ein Erneuerbaren-Beschleunigungspaket beschlossen wurde, in dem die Abgabe für Photovoltaik-Projekte bereits verdoppelt wurde“, kritisieren PV Austria und IG Windkraft in einer gemeinsamen Mitteilung am Donnerstag. Die Novelle soll in der nächsten Landtagssitzung am 17. November beschlossen werden.

„Diese Abgabe ist eine Erdrosselungssteuer“, so das Fazit von Verfassungsjurist Heinz Mayer, den die beiden Verbände mit einem Gutachten beauftragt hatten. Aus seiner Sicht ist die Anhebung unsachlich, verfassungswidrig und eine Verletzung von EU-Recht. Bei der geplanten Erhöhung argumentiere man nicht wie bisher mit dem Landschaftsbild, sondern es gehe um eine Abschöpfung von sogenannten Übererlösen. „Eine Abschöpfung von ‚Übererlösen‘ kann jedoch nicht auf Landesebene durch eine Landschaftsabgabe bedient werden“, so Mayer. Die jüngst beschlossene EU-Verordnung zur Abschöpfung von Übererlösen werde in Österreich auf Bundesebene umgesetzt. Zudem sehe das Fördergesetz EAG schon jetzt vor, dass Anlagenbetreiber im Falle des deutlichen Anstiegs der Marktpreise über das Niveau der Stromgestehungskosten Rückzahlungen ins Fördersystem vornehmen müssen. Das Gesetz berge darüber hinaus die Gefahr, dass die Abgabe bei sinkenden Strompreisen zu Schwierigkeiten bei den Unternehmen führt.

Die Einführung der Windkraft- und Photovoltaik-Abgabe im Jahr 2021 war mit dem Argument beschlossen worden, dass dadurch ein Ausgleich für die Belastung des Landschaftsbildes erfolgt, der Land und Gemeinden zugutekommen soll. Aus Sicht der Verbände ist nicht nachvollziehbar, warum nur Windkraft- und Photovoltaik-Anlagen mit der Begründung der Belastung des Landschaftsbildes besteuert werden sollen, nicht jedoch andere das Landschaftsbild beeinträchtigende Bauwerke und große Gewerbegebiete. Zudem sei es angesichts der ambitionierten Klima- und Energieziele fragwürdig, ausgerechnet Erneuerbare mit einer Abgabe zu belasten, die Experten zufolge in den nächsten zehn Jahren massiv ausgebaut werden müssen.

 

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