EU-Kommission will Erneuerbare-Genehmigungen beschleunigen

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Die EU-Kommission hat im vergangenen Mai mit ihrem REPowerEU-Paket ein großes Bündel von Maßnahmen vorgeschlagen, die die Abhängigkeit von russischen Energieimporten mindern, die CO2-Emissionen reduzieren und den Erneuerbaren-Ausbau beschleunigen sollen. Dazu gehört unter anderem, die Genehmigungsverfahren für Photovoltaik- und Windenergie-Installationen zu verkürzen.

Allerdings wird es noch eine Weile dauern, bis die zum REPowerEU-Paket gehörende Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED IV) verabschiedet und in nationale Gesetze umgesetzt ist. Daher hat die EU-Kommission jetzt einen noch nicht offiziell veröffentlichten Vorschlag zur Vereinfachung der Genehmigungspraxis erarbeitet, der diese Zeit überbrücken soll. Er basiert auf den Vorschlägen, die bereits im REPowerEU-Paket enthalten sind. Das Papier liegt pv magazine vor. Die Maßnahmen sollen zunächst für ein Jahr gelten, könnten bei Bedarf aber verlängert werden.

Vereinfachte Regelungen für Repowering

Konkret schlägt die EU-Kommission etwa vor, dass die Mitgliedsstaaten Erneuerbare-Projekte als von übergeordnetem öffentlichem Interesse definieren – so wie es die Bundesregierung in der jüngsten EEG-Novelle getan hat. Diese Projekte könnten dann sofort von einer vereinfachten Genehmigung profitieren, wie es in der EU-Umweltgesetzgebung vorgesehen ist.

Auch sollten sich die Genehmigungsbehörden bei Repowering-Vorhaben auf die Auswirkungen beschränken, die die sich aus den Änderungen oder Erweiterungen im Vergleich zum ursprünglichen Projekt ergeben. Das solle auch für notwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen gelten. Wenn das Repowering die Gesamtleistung der Anlage nur um maximal 15 Prozent erhöht, sollte das Verfahren für den Netzanschluss vereinfacht werden. Die gesamte Genehmigungsdauer dürfe ein Jahr nicht überschreiten.

Einfachere Prozesse für Photovoltaik-Anlagen

Im Bereich der Photovoltaik drängt die EU-Kommission darauf, Genehmigungen für Anlagen auf oder an Strukturen, die für andere Zwecke als für die Stromerzeugung geschaffen wurden, sowie für deren Netzanschluss innerhalb von maximal einem Monat zu erteilen. Auch solle für sie keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen werden. Für Floating-PV-Anlagen soll das allerdings explizit nicht gelten.

Da Anlagen mit einer Leistung von weniger als 50 Kilowatt in der Regel keine größeren negativen Auswirkungen auf die Umwelt hätten und auch keine Kapazitätserweiterung am Netzanschlusspunkt verlangen, sollten die Genehmigungsverfahren hier weiter gestrafft werden, so die EU-Kommission – auch vor dem Hintergrund, dass der Eigenverbrauch aus den Kleinanlagen den Betreibern hilft, ihre Stromkosten in Grenzen zu halten. Konkret soll eine Anlage automatisch als genehmigt gelten, wenn die zuständigen Behörden oder Institutionen nicht innerhalb eines Monats auf den Genehmigungsantrag reagieren.

Beim Repowering von Solarparks sollten die Naturschutz- und Ausgleichs-Anforderungen nicht erhöht werden, sofern die neue Anlage nicht mehr Fläche in Anspruch nimmt.

Nicht zuletzt sollen alle Entscheidungen aus den Genehmigungsprozessen öffentlich zugänglich sein.

 

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