Einige Hersteller von Wechselrichtern für Balkon-Photovoltaik-Anlagen mussten sich seit Juli den Vorwürfen stellen, ein mechanisches Schutzrelais in ihren Produkten nicht verbaut zu haben. Das Relais ist Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis. Seit August ist die Lösung als Vorschlag bekannt. Jetzt stimmt auch die Bundesnetzagentur der Lösung zu.
Der Verband hat die BMWK-Langfristszenarien für den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland analysiert und fordert nun deren Überarbeitung. Es gebe erhebliche Probleme bezüglich der darin ermittelten erneuerbaren Stromerzeugung, weshalb die Langfristszenarien in der jetzigen Form nicht als Grundlage weiterer Studien oder politischer Entscheidungen dienen sollten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen moniert ein Angebot von Aldi E-Commerce, dem Betreiber des Aldi-Onlineshops. Das Unternehmen hat demnach mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkon-Kraftwerk nicht erreichen könne.
Dem Branchenverband zufolge hat es angesichts der Diskussionen um befristete Umsatzsteuersenkungen für Gastronomie und Energielieferungen Verunsicherungen gegeben, auf welche Dauer der Umsatzsteuervorteil für Photovoltaik-Anlagen angelegt ist. Das Bundesfinanzministeriums habe jedoch bestätigt, dass dieser Nullsteuersatz nicht befristet ist.
Der Ausbau stockt, dabei geht die Energiewende voran. Damit die notwendigen Entscheidungen schnell und koordiniert getroffen werden können, trafen sich Verteilnetzbetreiber, Teile der Landesregierung und die Bundesnetzagentur in Stuttgart. Dem Gipfel soll eine Investitionsoffensive und weitere Gipfeltreffen folgen.
Das Parlament hat seine Zustimmung zu der letzten Fassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie erteilt. Mit dem Beschluss wird die Zielmarke an erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch von 42,5 auf 45 Prozent angehoben. Bei aktuell 32 Prozent ist das Ziel ambitioniert. Damit es schneller geht, werden Genehmigungsverfahren jetzt beschleunigt.
Die Landesregierung will unter anderem Agri-Photovoltaik und schwimmende Anlagen fördern sowie dem Fachkräftemangel im Solarbereich begegnen. Zudem sollen Solarparkbetreiber unter bestimmten Bedingungen zu einer Abgabe an die Kommunen verpflichtet werden.
Künftig müssen Betreiber für Solarsysteme bis 500 Kilowatt Gesamtleistung bei maximal 270 Kilowatt Einspeiseleistung vor dem Anschluss an alle Spannungsebenen keine Anlagenzertifikate mehr vorlegen – es reicht ein Nachweis über Einheiten- und Komponentenzertifikate der Hersteller. Dafür wird ein digitales Register geschaffen.
Mieter und Wohnungseigentümer haben künftig einen Anspruch darauf, dass die Hausbesitzer oder die Eigentümergemeinschaft Balkonsolar-Anlagen gestatten. Allerdings können die Eigentümer über das „Wie“ der Installation mitbestimmen – sie dürfen die Montage auf diesem Wege aber nicht durch überzogene Vorgaben verhindern.
Der Photovoltaik-Mietanbieter Enpal hat die Förderung privater Photovoltaik-Anlagen in EU-Ländern verglichen. Die meisten Staaten gewähren Investitionszuschüsse, so die Analyse. Die deutsche EEG-Vergütung fällt vergleichsweise bescheiden aus.