BSW-Solar: Nullsteuersatz für Photovoltaik bleibt dauerhaft

Installation, Photovoltaik-Dachanlage, Enpal

Teilen

Der Nullsteuersatz beim Kauf von Photovoltaik-Anlagen plus Komponenten ist nicht befristet und daher dauerhaft gültig. Darauf weist der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) am Montag hin. Wegen der Corona- und Energiekrise hatten Bundesregierung und Gesetzgeber in den vergangenen Jahren befristete Umsatzsteuersenkungen für die Gastronomie und Energielieferungen eingeführt, die voraussichtlich zum Jahresende beziehungsweise im März 2024 enden werden. „Offenbar werden diese befristeten Steuersenkungen mit dem neu eingeführten Photovoltaik-Umsatzsteuersatz verwechselt“, so BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Kurz vor Weihnachten hatten Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 beschlossen, das unter anderem Maßnahmen enthält, die den Photovoltaik-Ausbau in Deutschland beflügeln sollen. Dazu gehört die Absenkung der Umsatzsteuer auf null Prozent für die Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen ab dem 1. Januar 2023. Diese Regelung hat laut BSW-Solar mit dazu beigetragen, dass in der ersten Jahreshälfte mehr Solaranlagen und Photovoltaik-Speicher im Eigenheimsegment verbaut wurden als im Gesamtjahr 2022. Gleichzeitig sei jedoch bei vielen Verbrauchern Verunsicherung darüber, entstanden auf welchen Zeitraum die Steuererleichterung angelegt ist.

Auf Nachfrage habe das Ministerium dem Verband bestätigt, dass der Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen dauerhaft angelegt ist. Das sehe man schon daran, dass der Steuersatz im Paragrafen 12 „Steuersätze“ als neuer Absatz und damit eigenständiger Steuersatz eingefügt wurde, während die befristeten Steuerermäßigungen im Gesetz ausdrücklich mit Endterminen versehen sind.

Aus Sicht des BSW-Solar gibt es mit Blick auf die Steuern jedoch noch Handlungsbedarf. Unverhältnismäßige Auflagen bei der Grund- und Erbschaftssteuer halten demnach unter anderem viele Landwirte davon ab, auf minderwertigen landwirtschaftlichen Flächen Solarstrom zu erzeugen. Der Verband appelliert an den Bundestag, im Rahmen des Wachstumschancengesetzes diese Investitionsbarrieren zu beseitigen.

Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.