EU-Parlament beschließt maximale Genehmigungsfrist für Photovoltaik-Anlagen

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Das Europäische Parlament stellt sich hinter den Vorschlag der Kommission die Erneuerbare-Energien-Richtlinie nachzuschärfen. Somit soll die Zielsetzung für den Anteil an erneuerbare Energie am Endenergieverbrauch der EU 2030 von 42,5 Prozent auf 45 Prozent angehoben werden.

Um die Ziele einzuhalten, müssen Erzeugungsanlagen schneller gebaut werden. Windkraft- und Solaranlagen dürfen daher nur noch 24 Monate auf eine Genehmigung warten. Werden solche Anlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten errichtet, beträgt die maximale behördliche Bearbeitungszeit nur noch zwölf Monate.

„Wir haben den Ausbau der Erneuerbaren als überragendes öffentliches Interesse eingestuft und die Genehmigungsverfahren gestrafft“, sagt Markus Pieper, federführender Europaabgeordneter der EVP-Fraktion. „Nach dem Verfahren der stillschweigenden Zustimmung gelten Investitionen als genehmigt, wenn keine Rückmeldungen von Seiten einer Verwaltung vorliegen.“

Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt den Parlamentsbeschluss. „Mit der novellierten Richtlinie werden die Maßnahmen für beschleunigte und vereinfachte Planungs- und Genehmigungsverfahren aus der EU-Notfallverordnung dauerhaft und verlässlich festgeschrieben“, sagt Verbandspräsidentin Simone Peter.

Mehr E-Fuels im Verkehr

Im Verkehrssektor sollen die Emissionen bis zum Ende des Jahrzehnts um 14,5 Prozent sinken. Dabei sollen „fortgeschrittene“ Biokraftstoffe vermehrt zum Einsatz kommen. Auch die Quote von sogenannten E-Fuels und Wasserstoff im Verkehr soll erhöht werden, wie es vom Parlament heißt.

Die Nutzung von Biomasse zur Verstromung soll strengeren Nachhaltigkeitsstandards unterliegen. An dieser Stelle gibt es aber auch Kritik. Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft moniert, dass die schärferen Auflagen erst gelten, wenn die festen Biomasse-Brennstoffe in Anlagen mit mindestens 20 Megawatt Leistung verfeuert werden. „Energie aus abfallstämmiger Biomasse ist ganz im Sinne der Abfallhierarchie und stellt keinen Zielkonflikt in Form von Landnutzungskonkurrenzen dar“, sagt Verbandspräsident Peter Kurth. Bei der Übersetzung in deutsches Recht kann seien an dieser Stelle Möglichkeiten der Verbesserung gegeben.

Auf eine schnelle Transposition in nationales Recht pocht auch der europäische Solarverband SolarPower Europe. „Es ist großartig, dass die RED heute in Straßburg angenommen wurde“, sagt Verbandschefin Walburga Hemetsberger. „Es war ein langer Weg bis dorthin, und sie bietet dem Einsatz von Solarenergie eine echte Erleichterung bei den Genehmigungen. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass die Umsetzung so schnell wie möglich erfolgt. Und wir dürfen nicht vergessen, dass dies vor dem Hintergrund einer unmittelbaren Krise in der Solarlieferkette geschieht.“

Die Richtlinie wurde bei 40 Enthaltungen mit 470 zu 120 Stimmen angenommen. Jetzt muss der Rat die Richtlinie noch förmlich billigen, um diese in Kraft treten zu lassen. Der Vorschlag wurden im Ministerrat bereits besprochen und angepasst, sodass die Zustimmung eine reine Förmlichkeit bleibt.

Kommissionsvorschlag zum Strommarkt angenommen

Bei der Strommarktreform nahm das Parlament die Position der Kommission unverändert, wobei die Position nun als gemeinsame Verhandlungsposition zwischen Parlament, Rat und Kommission dient. Gerade seitens des Rats kann es aber noch zu Änderungswünschen kommen. Der Vorschlag von zweiseitigen Differenzverträgen stößt auf Ablehnung. Bei einem zweiseitigen Differenzvertrag ist nicht nur eine minimale Einspeisevergütung gesichert, bei der die öffentliche Hand notfalls einspringt, sondern wird auch ein Preisdeckel festgelegt.

Der Kommissionsvorschlag zum Strommarktdesign wird mit 366 Ja-Stimmen und 186 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen angenommen.

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