Im April erzielte die Ampelkoalition – gemeinsam mit dem „Solarpaket 1“ für die Photovoltaik-Förderung – eine Einigung auf eine Novelle des Klimaschutzgesetzes. Der Bundespräsident hat das novellierte Gesetz nach langem Zögern am Montag unterzeichnet, was der Anlass zum Einreichen der bereits vorbereiteten Verfassungsbeschwerde war.
Es ist der dritte Förderaufruf zum Aufbau der Ladeinfrastruktur in dem Freistaat. Diesmal geht es bevorzugt um neue Ladesäulen im ländlichen Raum, die mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst werden.
Eine von den drei Organisationen beauftragte Studie sieht den Kapazitätsmarkt, wie er auch in Deutschland geplant ist, als ungeeignet für einen Strommarkt mit hohem Anteil an Photovoltaik, Wind und anderen Erneuerbaren. Die Auftraggeber warnen vor „Kraftwerksförderprogrammen“ und einem „Förderwettlauf“ zwischen Erneuerbaren und Erdgas- beziehungsweise Wasserstoffkraftwerken.
Der Verband für nachhaltige Agri-PV sieht in den nun veröffentlichten Vorgaben eine unzureichende Abgrenzung zu herkömmlichen Freiflächenanlagen. Dennoch ist die Norm ein wichtiger Baustein für die künftge Regulatorik in Agri-Photovoltaik-Segment.
Die französischen Behörden haben die geplanten Photovoltaik-Projekte von Carbon und Holosolis als „Projekte von nationalem Interesse“ klassifiziert und damit für straffere Verwaltungsverfahren für ihre Genehmigungen gesorgt.
Das Fördervolumen, das vor allem an kleine und mittelständische Betriebe sowie die gewerbliche Wirtschaft ausgeschüttet werden soll, liegt bei rund 25,3 Millionen Euro für die nächsten Jahre. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung.
Bei drohenden Netzengpässen werden auch Photovoltaik-Anlagen von Netzbetreibern abgeregelt. Dies erfolgt jedoch direkt am Wechselrichter und nicht am Netzanschlusspunkt, wie Hans Urban moniert. Somit wird durch die Abregelung auch die Eigenversorgung der Betreiber gekappt und sie müssen teuren Netzstrom beziehen – vor allem, aber nicht nur für Gewerbebetriebe ist das ein Problem. Dies ließe sich mit einem angepassten Rechtsrahmen und technischen Nachrüstungen in jedem Fall vermeiden.
Vor anderthalb Jahren führte eine erfolgreiche Petition dazu, dass sich der Bundestag näher mit dem Thema Stecker-Solar-Geräte befasste. Die darin enthaltenen Forderungen nach technischen und rechtlichen Vereinfachungen sind mittlerweile alle erfüllt. Ein neues Buch gibt Einsteigern Tipps an die Hand, was sie bei der Installation einer Photovoltaik-Anlage beachten sollten.
Die Ampelkoalitionäre haben sich auf einen Bundeshalthalt 2025 verständigt und parallel dazu auch auf eine sogenannte Wachstumsinitiative, in der tiefgreifende Änderungen bei der Förderung von Erneuerbaren-Anlagen vorgesehen sind.
Im ersten Quartal waren es fast vier Gigawatt und im zweiten dann 3,155 Gigawatt, die genehmigt wurden. Photovoltaik-Anlagen mit fast 3,65 Gigawatt befinden sich derzeit in der öffentlichen Informationsphase.