Das Strommarktdesign muss angepasst werden. Doch derzeit wird über die richtigen Maßnahmen diskutiert, die die Erneuerbaren stärker in den Markt integrieren, ohne ihren weiteren Ausbau zu gefährden. Zentral sind dabei Flexibilitäten.
Interview: Die Begründung der FDP, warum sie die Solarförderung streichen will, nämlich weil sich Photovoltaik-Anlagen bereits rechnen, teilt Philipp Schröder. Allerdings sieht er gerade bei dynamischen Stromtarifen, die die Amortisation neuer Photovoltaik-Anlagen stützen sollen, noch viel Erklärungsbedarf. Zudem kommt es darauf an, wie das Gesamtsystem aufgesetzt ist, sagt der Gründer und CEO von 1Komma5°.
In einem Zeitungsinterview fordert der Behördenchef angesichts der drastisch gestiegenen Stunden mit negativen Börsenstrompreise, dass neue Photovoltaik-Anlagen verpflichtend steuerbar sein sollten, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Ziel müsse es sein, den Solarstrom dann zu verbrauchen, wenn er produziert wird oder zu zwischenzuspeichern, um Abregelungen zu vermeiden.
Erstmals musste die Bonner Behörde in diesem Jahr kein Kohleverfeuerungsverbot anordnen. Das gesetzlich geforderte Zielniveau für 2027 sei bereits unterschritten.
Der Referentenentwurf berührt die Endkundenmärkte, den Netzausbau und die Netzregulierung. Auch eine Änderung der Marktstammdatenregisterverordnung ist im Zuge des Bürokratieabbaus geplant. Innerhalb der Bundesregierung sind die Vorhaben allerdings noch nicht abgestimmt.
Abschätzungen zum Ausgleich der Mehrkosten, dem sogenannten Wälzungsvolumen, und zu den konkreten Entlastungen bei einzelnen Netzbetreibern sind der Bonner Behörde zufolge ab Mitte Oktober möglich. Am 25. Oktober sollen die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe des Strompreis-Aufschlags für besondere Netznutzung veröffentlichen, über den alle Stromverbraucher die Entlastungsbeträge refinanzieren sollen.
Insgesamt geht es um 365 Verbrauchsstellen mit einem Jahresbedarf von insgesamt 20 Gigawattstunden. Der Strom soll 100 Prozent CO2-frei sein, angestrebter Vertragsbeginn ist Februar 2025.
Ein neuer Runderlass und ein Leitfaden für die unteren Denkmalschutzbehörden soll mehr Klarheit bei der Anwendung der rechtlichen Vorgaben bringen. Kulturminister Falko Mohrs (SPD) betonte, erneuerbare Energien wie die Photovoltaik seien grundsätzlich zu genehmigen.
In den Jahren 2022 und 2023 wurden weniger als 25 Prozent der neu installierten Leistung auf Ackerflächen oder Grünland errichtet. Das zeigt der erste Monitoring-Bericht des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
Der Regierungsrat will, dass große Dächer im Kanton Zürich künftig verpflichtend mit Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Gleichzeitig sollen innovative Technologien zur saisonalen Energiespeicherung gefördert werden, um die Energieversorgung noch effizienter zu gestalten.