Bundesnetzagentur: Kohleausstieg läuft auch ohne Verfeuerungsverbot nach Plan

Braunkohlekraftwerk der RWE Power AG, Rheinisches Kohlerevier, Emissionen, Schornstein, Abgase

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Insgesamt sieben Ausschreibungsrunden hat es zum Ausstieg aus der Kohleverstromung gegeben, die letzte im August 2023. Der weitere Kohleausstieg sollte ausschließlich auf Anordnung der Bundesnetzagentur und ohne finanzielle Entschädigung erfolgen. Ein solches Kohleverfeuerungsverbot, das jeweils 30 Monate nach der Anordnung wirksam wird, ist in diesem Jahr jedoch nicht notwendig. Wie die Bundesnetzagentur am Montag mitteilte, sind bis zum Anordnungstermin am 2. September schon so viele Kohlekraftwerke aus dem Markt ausgeschieden, dass das gesetzlich geforderte Zielniveau für das Zieljahr 2027 bereits unterschritten ist. Als Zielniveau werde die im jeweiligen Zieljahr gesetzlich noch zugelassene Menge der Nettonennleistung von Steinkohle- und Braunkohlekleinanlagen bezeichnet.

Bei den Ausschreibungsrunden zum Ausstieg aus der Kohleverstromung erhielten 41 Anlagen mit zusammen rund 10,7 Gigawatt Leistung einen Zuschlag. Für drei weitere Anlagen mit zusammen 1,4 Gigawatt wurde von der Bundesnetzagentur ein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet. Wie die Bonner Behörde weiter mitteilte, bleibe die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet, da die Übertragungsnetzbetreiber bei allen Stilllegungen die Systemrelevanz der Kraftwerke überprüfen. Bei Bedarf könnten die Kraftwerke Bestandteil der Netzreserve werden.

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