Das Plus ist im Juli etwas abgeschmolzen. Dennoch liegt der Überschuss des EEG-Kontos weiterhin bei mehr als einer Milliarde Euro. Die Grünen haben eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, was mit den zusätzlichen Einnahmen passieren soll.
Molkereien stehen zunehmend im internationalen Wettbewerb. Nach den neuen Beihilferechtlinien der EU-Kommission kann die Milchindustrie aber nicht auf Entlastungen bei den EEG-Umlagezahlungen hoffen. Daher bereiten nun der MIV und der DRV eine Nichtigkeitsklage gegen die Leitlinien der EU-Kommission vor.
Im Zuge der Änderungen bei den Industrieprivilegien ist auch die Anpassung der Gebührenordnung nun vollzogen worden. Der Verwaltungsaufwand steigt um knapp sechs Millionen Euro auf 12,75 Millionen Euro.
In einem Gutachten haben Wissenschaftler des Fraunhofer-IWES aufgezeigt, dass durch einen schnelleren Ausbau von Photovoltaik, Windkraft und Biomasse in Deutschland die Erdgasabhängigkeit wesentlich reduziert werden könnte. Die nun in der EEG-Novelle festgelegten Ausbaukorridore würden die Energiewende jedoch wesentlich verlangsamen und damit die Abhängigkeit von Erdgasimporten weiter steigern.
Die gesetzlich vorschriebene Pflicht für Photovoltaik-Anlagen auch unter zehn Kilowatt Leistung am Einspeisemanagement teilzunehmen, verursacht unnötige Zusatzkosten und schmälert die Einnahmen der Betreiber. Die Verteilnetzbetreiber halten eine solche Pflicht allenfalls mittel- bis langfristig für sinnvoll.
Das Ergebnis der Gutachten sorgte bereits für einiges Aufsehen. Das Strommarktdesign in Deutschland ist grundsätzlich funktionsfähig und gewährleistet die Versorgungssicherheit. Der VKU sieht darin nur eine erste Einschätzung.
Auch im Juni sind in Deutschland nur Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 188 Megawatt Bundesnetzagentur gemeldet worden. In den ersten sechs Monaten sind damit gerade einmal gut 1000 Megawatt Photovoltaik-Leistung neu installiert worden. Nach der Verwirrung der letzten Tage hat die Behörde nun auch die offiziellen Einspeisetarife veröffentlicht, die für August und September gelten.
Das Handelsministerium in Peking ist wenig erfreut über die am Freitag verhängten vorläufigen Anti-Dumpingzölle für kristalline Photovoltaik-Produkte aus China. Es warnt vor negativen Auswirkungen auf den Downstream-Bereich.
Ein Gesetzesdekret ist bereits Ende Juni veröffentlicht worden. Der Senat hat in der vergangenen Woche noch einige Änderungen vorgenommen. Nun soll das Parlament in Rom entscheiden, ob es wirklich zu rückwirkenden Kürzungen und Veränderungen bei der Solarförderung kommt.
Künftig müssen auch Betreiber von Windkraft- und Biomasseanlagen ihre Systeme bei der Bundesnetzagentur melden. Die Photovoltaik-Anlagen sind schon zuvor bei der Behörde erfasst worden, die auf Basis des Zubaus die Degression der Solarförderung ermittelt.