Bundesnetzagentur startet erweitertes Anlagenregister zum 1. August

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Künftig wird es bei der Bundesnetzagentur ein Register über die Inbetriebnahme, Erweiterungen und Stilllegungen aller Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Deutschland geben. Dabei sollen die anlagenbezogenen Daten erfasst werden, wie Standort, eingesetzte Energieträger und technischen Parameter. Das Anlagenregister soll nach Darstellung des Bundeswirtschaftsministeriums zu einem planvoller gestalteten Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland führen und die Veränderung der Energieversorgung für die Öffentlichkeit transparenter machen.

Für Photovoltaik-Anlagen gibt es bereits eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur. Anhand der gemeldeten Anlagen ermittelt die Behörde den monatlichen Zubau und legt danach die Degression der Photovoltaik-Einspeisetarife fest. Mit der EEG-Novelle, die zum 1. August in Kraft tritt, ist nun auch eine Steuerung des jährlichen Zubaus bei Windkraft- und Biomasseanlagen vorgesehen und damit eine entsprechende Anpassung der Fördersätze. Alle Anlagen die ab dem 1. August in Betrieb gehen, müssen daher bei der Bundesnetzagentur registiert werden. Wie bei Photovoltaik-Anlagen bereits jetzt ist dies dann auch die Voraussetzung, um den jeweils gültigen Einspeisetarif zu erhalten.

Bei Bestandsanlagen müssen wesentliche Veränderungen wie eine Stilllegung oder Erweiterung gemeldet werden, wie das Ministerium weiter schreibt. Langfristig solle das Register zu einer zentralen Datenbank ausgebaut werden, in der neben den Erneuerbaren-Energieanlagen auch Stammdaten über konventionelle Kraftwerke, Stromspeicher und steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfasst werden. Alle Daten sollen in anonymisierter Form veröffentlicht werden. (Sandra Enkhardt)

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