Bis zum 24. August müssen die Pläne der Regierung, die Photovoltaik-Einspeisetarife rückwirkend zu ändern, in ein Gesetz umgewandelt werden. Der Senat habe in der vergangenen Woche noch einige Änderungen an dem Ende Juni veröffentlichten Gesetzesdekret vorgenommen und beschlossen, berichtet Andreas Lutz von New Energy Projects. An den Grundzügen der Pläne ändert sich damit aber nichts. „Ob das Gesetz nun so verabschiedet wird, muss man sehen. Und natürlich bleiben auch bei diesem Entwurf berechtigte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“, schreibt Lutz.
Weiterhin sind zwei Optionen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen mit mehr als 200 Kilowatt Leistung vorgesehen. So müssen diese bis zum 30. November wählen, ob sie auf einen Prozentsatz der Vergütung verzichten, diese dafür aber dann 24 statt 20 Jahre erhalten. Die Kürzungen der Photovoltaik-Einspeisetarife richten sich dabei nach der Länge der Restlaufzeit der Solarförderung und liegen Lutz zufolge zwischen 17 und 25 Prozent. Insgesamt bleibe die Höhe der Vergütung in etwa gleich, erstrecke sich aber über einen längeren Zeitraum, so seine Einschätzung. Bei der zweiten Option würde die gezahlten Einspeisevergütung bis zum Jahr 2019 reduziert und im Anschluss durch höhere Zahlungen wieder ausgeglichen. Das Ministerium werde voraussichtlich bis 1. Oktober die Höhe der Reduzierung festlegen. Erwartet würden zwischen 15 und 17 Prozent, so Lutz weiter. Die Laufzeit der Solarförderung würde dann weiterhin 20 Jahre betragen. Sollten sich Betreiber für keine Option entscheiden, greife ab 2015 automatisch eine Kürzung der Einspeisetarife zwischen fünf und neun Prozent je nach Anlagengröße.
In dem Vorschlag, über den das Parlament nun zu entscheiden hat, ist außerdem vorgesehen, dass der Netzbetreiber GSE ab der zweiten Jahreshälfte nicht mehr die tatsächliche monatliche Produktion vergütet, sondern eine konstante monatliche Abschlagszahlung leiste, berichtet Lutz weiter. Diese betrage 90 Prozent des prognostizierten Jahresertrags. Im Juni des drauffolgenden Jahres solle dann jeweils die Endabrechnung über die tatsächlich produzierte Solarstrommenge erfolgen.
Zum Ausgleich für die Kürzungen soll es Lutz zufolge Finanzierunsghilfen geben. Außerdem müssten die Behörden die Laufzeiten der Genehmigungen auf 24 Jahre verlängern, wenn sie die Betreiber für Option eins entschieden. Zusätzlich sei jetzt im Gesetzentwurf auch eine Möglichkeit vorgesehen, bis zu 80 Prozent der Restansprüche aus dem Conto Energia gegen eine einmalige Abfindungszahlung an eine private Finanzierungsgesellschaft zu verkaufen. Dies würde über ein Ausschreibungsverfahren erfolgen, wobei das günstigste Angebot den Zuschlag erhalten würde, berichtet Lutz. Die genauen Modalitäten werden wohl in den kommenden drei Monaten verabschiedet und veröffentlicht. (Sandra Enkhardt)
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Mit dem Absenden dieses Formulars stimmen Sie zu, dass das pv magazine Ihre Daten für die Veröffentlichung Ihres Kommentars verwendet.
Ihre persönlichen Daten werden nur zum Zwecke der Spam-Filterung an Dritte weitergegeben oder wenn dies für die technische Wartung der Website notwendig ist. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte findet nicht statt, es sei denn, dies ist aufgrund anwendbarer Datenschutzbestimmungen gerechtfertigt oder ist die pv magazine gesetzlich dazu verpflichtet.
Sie können diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. In diesem Fall werden Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht. Andernfalls werden Ihre Daten gelöscht, wenn das pv magazine Ihre Anfrage bearbeitet oder der Zweck der Datenspeicherung erfüllt ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.