Ein Bericht von WWF und Lichtblick vergleicht den weltweiten Stand der Elektromobilität und zeigt auf, welches Speicherpotenzial in den Elektroautos steckt. Vor allem die USA und Norwegen nehmen eine Vorreiterrolle ein.
Am Freitag leitete Brüssel zudem die Zwischenprüfung ein, die zu einem sukzessiven Absenken von Mindestimportpreis und Zöllen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller führen könnte sowie zugleich die weitere Sinnhaftigkeit des Undertakings untersuchen wird. Die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen verlängerte die EU-Kommission mit der Veröffentlichung im Amtsblatt zunächst um weitere anderthalb Jahre.
In der nächsten Legislaturperiode sollten die Potenziale für Innovationen und neue Geschäftsmodelle für Stromspeicher im Netzbetrieb im Fokus stehen. Der gezielte Einsatz von Photovoltaik-Heimspeichern kann den Anteil von erneuerbaren Energien im Haushalt erhöhen und Kosten für den lokalen Netzausbau reduzieren, wie aus der „Netzflexstudie“ der Deutschen Energie-Agentur hervorgeht.
In dem Nachbarland ist im vergangenen Jahr die sieben Gigawatt-Marke bei Photovoltaik-Anlagen überschritten worden. Das Zubau neuer Anlagen ging allerdings gegenüber 2015 um 62 Prozent auf 559 Megawatt zurück.
Zugleich wird eine Zwischenprüfung eröffnet, die zu einer graduellen Reduktion der Zölle und Mindestimportpreise führen soll. Die EU-Kommission sieht in dem Vorschlag einen ausgewogenen Ansatz zwischen Schutz der Solarindustrie vor gedumpten und subventionierten Photovoltaik-Importen aus China und den Interessen jener, die von diesen Importen abhingen, um ihre Produkte zu entwickeln.
Das Gericht in Luxemburg hat die Rechtsgültigkeit der Einfuhrzölle für chinesische Photovoltaik-Hersteller bestätigt. Sie sind nach Ansicht der Richter auch in dieser Höhe erforderlich gewesen, um den Schaden wiedergutzumachen, der der europäischen Solarindustrie durch gedumpte Einfuhren aus China entstanden ist. Die Richter wiesen alle Klagen der 26 Photovoltaik-Unternehmen ab.
Die Energieminister der Mitgliedsstaaten beraten in Brüssel weiter für das sogenannte Winterpaket, dass die EU-Kommission im vergangenen November vorgelegt hat. Das Bundeswirtschaftsministerium sieht gute Ansätze, fordert aber auch Nachbesserungen.
Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf, mit dem Mieter künftig besser an der Energiewende teilhaben und gleichzeitig der deutsche Photovoltaik-Markt wieder etwas angekurbelt werden soll. Aus Sicht der Grünen ist der Zeitplan kaum zu schaffen. Nach bisherigen Plänen sollen Photovoltaik-Mieterstrommodellen mit einem direkten Einspeisetarif gefördert werden, der 8,5 Cent pro Kilowattstunde unter jenen für die Direkteinspeisung des Solarstroms ins Netz liegt.
Die Verteilnetzbetreiber sind die Stelle, an die Betreiber von Photovoltaik-Anlagen ihre Eigenversorgung aus dem Vorjahr melden müssen. pv magazine hat sich von Bayernwerk erklären lassen, was Betreiber von großen und kleinen Photovoltaik-Anlagen mit Inbetriebnahme vor und nach August 2014 beachten müssen.
Die Bonner Behörde gibt für die Mitteilung der Eigenversorgung nun einen Monat mehr Zeit. Allerdings sind nun wohl noch alle Betreiber betroffen, deren Photovoltaik-Anlage mehr als sieben Kilowatt Leistung hat. Der Bundesverband Solarwirtschaft hat zudem ein Merkblatt herausgegeben, in denen die verschiedenen Meldepflichten für Photovoltaik-Eigenversorger und Anlagenbetreiber aufgelistet werden.