Offiziell: Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen bleiben in Kraft

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Die EU-Kommission hat die Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen für die chinesischen Photovoltaik-Hersteller um 18 Monate verlängert. Sie veröffentlichte ihre Untersuchungsergebnisse und Schlussfolgerungen am Freitag im offiziell Amtsblatt. Bereits am Mittwoch hatte ein Sprecher der EU-Kommission diese Verlängerung pv magazine bestätigt. Genau wie die Eröffnung einer Zwischenprüfung (Interim Reviews), die zu einer Absenkung und einem graduellen Ausstieg der Maßnahmen innerhalb der kommenden 18 Monate führen soll.

Bei ihren Untersuchungen kam die EU-Kommission zu dem Schluss, „dass die Aufhebung der Antidumpingmaßnahmen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem erheblichen Anstieg der gedumpten Einfuhren von Solarzellen und Modulen aus der VR China in die Union führen würde“. Für den Untersuchungszeitraum kam Brüssel auf Dumpingmargen von 23,5 bis 31,5 Prozent. Zudem begründete die EU-Kommission die Fortsetzung mit den hohen Überkapazitäten der chinesischen Photovoltaik-Hersteller. Diese wurden in der Untersuchung allein für die Modulproduktion auf 96,3 Gigawatt 2015 und 108 Gigawatt 2016 angenommen. Angesichts eines Photovoltaik-Weltmarkts von etwa 75 Gigawatt im vergangenen Jahr bestünden „beträchtliche Kapazitätsreserven“ bei den chinesischen Photovoltaik-Herstellern. Hinzu komme eine Attraktivität des EU-Marktes bezüglich Größe und Verkaufspreis für die chinesischen Anbieter. Dies führt Brüssel als Gründe an, warum die Anti-Dumpingmaßnahmen nun immerhin für 18 Monate in Kraft bleiben sollten, da ansonsten erneut eine Gefahr zunehmenden Dumpings von Seiten der chinesischen Photovoltaik-Hersteller drohe.

Die EU-Kommission legte für einige große chinesische Hersteller eigene Anti-Dumping-Zollsätze fest. So müssen beispielsweise bei Einfuhren von Trina Solar-Modulen 44,7 Prozent auf den Nettopreis gezahlt werden, bei JA Solar sind es 51,5 Prozent, bei Jinko Solar 41,2 Prozent und Yingli 35,5 Prozent. Insgesamt bewegen sich die einzeln festgesetzten Zollsätze für das Anti-Dumping zwischen 27,3 und 64,9 Prozent und betragen 53,4 Prozent für alle übrigen chinesischen Unternehmen, wie aus dem Dokument hervorgeht. Beim Anti-Subventionszoll gibt es ebenfalls Einzelsätze für einige der großen Hersteller aus China. Sie bewegen sich nach dem Dokument bei 3,5 Prozent für Yingli und 11,5 Prozent für LDK Solar sowie alle übrigen nicht in die Untersuchung einbezogen chinesischen Photovoltaik-Hersteller.

Zölle werden fällig, wenn sich die Unternehmen aus dem Undertaking zurückgezogen haben oder ausgeschlossen, das Mindestimportpreise vorsieht, die seit Jahresbeginn bei 46 Cent pro Watt für Module und 23 Cent pro Watt für Zellen liegen. Die Zölle müssen nur für Module und Zellen gezahlt werden, die aus China kommen oder mit chinesischen Zellen gefertigt werden.

Gleichzeitig mit der Verlängerung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen eröffnete die EU-Kommission am Freitag auch die Interimsüberprüfung dafür. Dies betrifft eine Untersuchung zur Höhe der Zölle und des Mindestimportpreises. Erklärtes Ziel der EU-Kommission ist es, den Mechanismus für den Mindestimportpreis (MEP) zu prüfen und zu ändern. Zum einen seien viele chinesische Photovoltaik-Hersteller mittlerweile aus dem Undertaking und damit der Mindestimportpreisregelung ausgestiegen oder wegen Verstößen ausgeschlossen worden. Daher müsse geprüft werden, ob die Maßnahme noch angemessen sei. „Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Verpflichtung mit einem MEP, der unter wirtschaftlichen Umständen festgelegt worden war, die sich in den vergangenen drei Jahren verändert haben, zeigen in der Tat die Notwendigkeit, die Art der Maßnahmen zu überdenken“, heißt es in dem Dokument. „Die Anscheinsbeweise legen nahe, dass sowohl die Antidumping- als auch die Ausgleichsmaßnahmen den veränderten Umständen möglicherweise in Form eines variablen Zolls, der auf einem MEP für alle Einfuhren der zu überprüfenden Ware beruht, besser gerecht werden. Dabei würden für alle Einfuhren mit einem angemeldeten Wert in Höhe des MEP oder darüber keine Zölle mehr anfallen. Ein derartiger variabler MEP würde regelmäßig angepasst, damit die weitere technische Entwicklung und künftige Effizienzsteigerungen in der Solarbranche berücksichtigt werden.“

Als Untersuchungszeitraum wird die EU-Kommission die Jahre 2014 bis 2016 betrachten. Die Ergebnisse sollen innerhalb von sechs, maximal aber neun Monaten bekanntgegeben werden. Chinas Handelsministerium hatte auf ein Auslaufen der Maßnahmen gehofft. Der Staatssekretär Wang Hejun erklärte hinsichtlich der Verlängerung um 18 Monate, dass China hoffe, mit dem zugleich eingeleiteten Interim Review auch eine vorzeitige Beendigung der Anti-Dumping- und Anti-Subventionsmaßnahmen untersucht würde. (Sandra Enkhardt)

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