Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom soll zwischen 2,2 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde liegen

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Die neue Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) ließ auf dem BEE-Neujahrsempfang vor anderthalb Wochen die Katze aus dem Sack: Die Koalitionen hätten sich auf ein Eckpunktepapier zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrommodellen geeinigt. Die Inhalte blieben zunächst vage. pv magazine liegt nun das Eckpunktepapier vor, auf dessen Grundlage das Ministerium nach eigenen Aussagen „nun zügig einen Gesetzentwurf erarbeiten“ will. Ziel sei es, diesen noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Bei den Grünen hat man erhebliche Zweifel, dass die Bundesregierung diesen Zeitrahmen einhalten wird. „Seit Jahren verhindert die SPD und insbesondere ihr Vorsitzender und Ex-Wirtschaftsminister Gabriel wider jede Vernunft Erzeugung und Verkauf von Strom in Mietshäusern. Nun plötzlich legt Zypries ein unabgestimmtes Eckpunktepapier vor, das angesichts der knappen Zeit vor Ende der Wahlperiode kaum eine Chance auf Umsetzung hat“, sagt der energiepolitische Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, Oliver Krischer, auf Anfrage von pv magazine.

Nach den Eckpunkten werden zwei Ziele mit der neuen Förderung verfolgt. So sollten unmittelbarer an der Energiewende beteiligt und auch wirtschaftlich davon profitieren können. Zudem solle „eine stärkere Verbreitung von Mieterstrommodellen den Photovoltaik-Ausbau steigern und somit helfen, den Ausbau in den Zielkorridor des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zurückzuführen“, heißt es in den Eckpunkten. Auch dem Bundeswirtschaftsministerium ist mittlerweile aufgefallen, dass die Photovoltaik-Zubau drei Jahre in Folge teilweise deutlich unter dem jährlichen Ausbaupfad von 2500 Megawatt zurückgeblieben ist.

Zur Gestaltung der Förderung heißt es in den Eckpunkten, dass „eine direkte Förderung in Form einer überschaubaren Vergütung“ indirekten Modellen wie der Absenkung der EEG-Umlagezahlungen vorzuziehen sei, Eine direkte Förderung mit differenzierten Fördersätzen könnte zielgenauer ausgestaltet werden. Dabei solle sowohl ins Netz eingespeister als auch an die Mieter gelieferter Solarstrom vergütet werden. Die EEG-Umlagepflicht von 100 Prozent solle für die Modelle erhalten bleiben. Die noch in der Verordnungsermächtigung zum EEG 2017 vorgesehenen Pläne, Photovoltaik-Mieterstrommodelle bei der EEG-Umlage besserzustellen, hält das Ministerium dagegen aus EU-beihilferechtlichen Aspekten mittlerweile für problematisch. Eigentlich war geplant, Mieterstrommodelle mit Eigenverbrauch gleichzustellen, bei dem bei Anlagen ab zehn Kilowatt Leistung eine EEG-Umlagepflicht von 40 Prozent besteht.

Als Vorteil einer direkten Förderung sieht das Bundeswirtschaftsministerium auch, dass Photovoltaik-Mieterstrommodelle so auch in den atmenden Deckel einbezogen werden können. Dies ist der Mechanismus, mit dem quartalsweise die Degression der Photovoltaik-Vergütungssätze ermittelt wird. Zudem solle es eine jährliche Begrenzung der Förderung auf 500 Megawatt Photovoltaik-Mieterstrommodelle geben. Damit sollen unvorhersehbare Entwicklungen verhindert werden, wie es weiter heißt. Zudem liege die Grenze am oberen Ende dessen, was in einem Gutachten als tatsächliches Potenzial geschätzt worden sei.

Für Photovoltaik-Mieterstrom wird in dem Eckpunktepapier ein Abschlag von 8,5 Cent pro Kilowattstunde vorgeschlagen gegenüber der Vergütung für eingespeisten Solarstrom aus Dachanlagen. Mit diesem Satz geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass „Mieterstromprojekte wirtschaftlich (zu) machen und zugleich Überrenditen (zu) verhindern“ seien. Nach den Berechnungen ergeben sich damit Vergütungssätze von 3,81 Cent pro Kilowattstunde für Mieterstrom bei Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung; 3,47 Cent pro Kilowattstunde bei Anlagen zwischen 10 und 40 Kilowatt sowie 2,21 Cent pro Kilowattstunde in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen zwischen 40 und 100 Kilowatt Leistung. Viele Photovoltaik-Mieterstromprojekte würden auf diese Weise jährliche Renditen von mindestens fünf bis sieben Prozent erreichen, heißt es im Eckpunktepapier.

Die Koalition will die Förderung von Mieterstrommodellen auf die Kombination mit Photovoltaik-Anlagen begrenzen sowie auf Gebäude, die vornehmlich zu Wohnzwecken und nicht gewerblich genutzt würde. „Um Rechtsunsicherheit zu vermeiden und die mit der Mieterstromförderung verbundenen Kosten zu begrenzen, sollte die Mieterstromförderung auf die Stromlieferung an Letztverbraucher in dem Wohngebäude mit der Photovoltaik-Anlage beschränkt werden“, heißt es dazu. Zudem sollte der Mieter immer die Wahl haben, ob er an dem Modell teilhaben wolle. Zudem sollte es eine Preisobergrenze für Mieterstrom geben.

Allein die Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung von Mieterstrom wird wohl nicht ausreichen, um die Modelle zu fördern. In dem Eckpunktepapier wird darauf hingewiesen, dass Wohnungsunternehmen ihre Gewerbesteuerbefreiung riskierten, wenn sie die Lieferung von Mieterstrom anbieten würden. „Die bestehenden steuerrechtlichen Regelungen stellen für das Angebot von Mieterstrom ein erhebliches Hemmnis dar. Dieses sollte beseitigt werden, um sicherzustellen, dass die Stromerzeugung die Vermietungstätigkeit von Wohnungsunternehmen nicht beeinträchtigt“, heißt es im Eckpunktepapier. Dort wird auch darauf verwiesen, dass die Lieferung von Wärme bereits „steuerunschädlich“ sei. Diese Differenzierung zwischen Strom und Wärme sei auch mit Blick auf die zunehmende Sektorkopplung nicht mehr sinnvoll. Für etwaige Änderungen gebe es Abstimmungsbedarf mit dem Bundesfinanzministerium.

Bei den Grünen hat man vor allem wegen des breiten Abstimmungsbedarfs großen Zweifel, dass der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause und damit in dieser Legislaturperiode fertiggestellt werden wird. Für Ende April sei ein Kabinettsbeschluss dazu vorgesehen. Die den Zeitplan zu halten, sollte eine Paralleleinbringung der Koalitionsfraktionen erfolgen. Bei der Grünen sieht man in Zypries Ankündigung daher auch eher eine Symbolpolitik. „Es ist schön, wenn die SPD sich endlich mal Gedanken zu Mieterstrom macht, aber kurz vor den Wahlen ist es nicht mehr eine reine Show-Nummer, um von der Dauerblockade ihres Vorgängers abzulenken. Wenn die SPD Mieterstrom haben ernst haben wollte, hatte sie über drei Jahre Zeit ihn einzuführen“, sagt Grünen-Politiker Oliver Krischer. (Sandra Enkhardt)

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