Hier finden Sie eine Auswahl der wichtigsten Meldungen der Woche, Interviews und Analysen.
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Der Finanzsektor setzt zunehmend auf Batteriespeicher, aber transparente Regelungen sind notwendig, um die Investitionen am Laufen zu halten. Dies war eine der durchschlagenden Botschaften des 2. BVES Investor Summit.
Auf der zweitgrößten Solarmesse Deutschlands trafen sich Hersteller, Großhändler und Installateure in Düsseldorf. Die Hersteller zeigten Innovationen, die rund um die neue Regulatorik angelegt waren. So gibt es jetzt Montagegestelle für die Ära der Drei-Quadratmeter-Module, neue Smart Meter und Mieterstromkonzepte.
Dem Betreiber einer Photovoltaik-Anlage ist die bezogene Einspeisevergütung auf das Bürgergeld anzurechnen, entschied das Bundessozialgericht. Eine Erwerbstätigkeit, aus der wiederum Freibeträge entstünden, liegt dagegen nicht vor.
Privatkundenkunden können davon profitieren, dass sie mit ihren Photovoltaik-Anlagen, Elektroautos, Wärmepumpen und Batteriespeichern am Strommarkt agieren. Jannik Schall, Mitgründer und Chief Product Officer von 1Komma5° erläutert im pv magazine Podcast, welche Vermarktungsarten jetzt möglich sind und was der effektive Strompreis ist, der sich dadurch ergibt.
Das Gericht erließ zwei Grundsatzurteile: eines für eine Photovoltaik-Anlage auf einem Wohnhaus in der denkmalgeschützten „Golzheimer Siedlung“ in Düsseldorf und eines für ein ehemaliges Schulgebäude in Siegen.
Lichtblick ist mit seiner Verfassungsbeschwerde gescheitert, die es gemeinsam mit 21 weiteren Betreibern von Photovoltaik-, Windkraft- und Biomasseanlagen eingereicht hatte. Die Richter hielten den Eingriff aufgrund der besonderen Ausnahmesituation für gerechtfertigt.
Das Unternehmen wird die Sparte für große Speichersysteme sowie die Produktion schließen und 500 Arbeitsplätze abbauen. Das Geschäft mit Batteriespeichern für private und gewerbliche Photovoltaik-Anlagen sei hiervon aber nicht betroffen.
Der Energiewirtschaftsverband warnt vor der ungeregelten Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Leistung. Da nur ein Teil dieser Anlagen steuerbar ist, muss die Wirkleistung von Neuanlagen auf 50 Prozent begrenzt werden, fordert der BDEW.
Bis zum 30. November sollten Anlagenbetreiber, die im kommenden Jahr ihren gesamten Stromertrag einspeisen wollen, dies ihrem Netzbetreiber schriftlich mitteilen.
Aus Sicht des Bundeswirtschaftsministers gilt es einen erneuten Fadenriss beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu vermeiden. Allerdings verteidigt Habeck auch die doppelt genähten Reservekapazitäten für die Zeiten mit sogenannter Dunkelflaute. Weiterhin unsicher ist, wann die beihilferechtliche Genehmigung des „Solarpaket 1“ kommt und ob die EnWG-Novelle noch vor den Neuwahlen vom Bundestag verabschiedet wird.