Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche ihre Entscheidung für ein „Besonderen Missbrauchsverfahren der BESS Germany 1 GmbH gegen die Edis Netz GmbH nach § 31 EnWG wegen der Ablehnung eines Netzanschlussbegehrens für eine Batteriespeicheranlage“ veröffentlicht. Die Entscheidung der Beschlusskammer 6: Sie lehnte den Antrag vom Speicherinvestor, BESS Germany 1 GmbH, ab. Zwar stufte die Beschlusskammer den Antrag als zulässig ein. Hielt ihn zugleich aber für unbegründet.
Der Speicherinvestor hatte die Überprüfung des Verhaltens vom Verteilnetzbetreiber Eon Edis im Fall eines Netzanschlussbegehren für einen großen Graustromspeicher beantragt. Diesen hatte die Eon-Tochter abgelehnt, auch mit einer reduzierten Leistung. Die Bundesnetzagentur hielt die Ablehnung des Speichers mit Hinweis auf das Risiko von Versorgungsengpässen durch den Netzbetreiber für ausreichend und plausibel.
Bei Rechtsanwälten stößt die Veröffentlichung der Bundesnetzagentur auf großes Unverständnis. Als „kaum nachvollziehbar“ bewertet Christian Ertel, Rechtsanwalt von Taylor Wissing, die Entscheidung. „Wo kommen wir da hin, wenn es dem Gesetzgeber zukünftig offen steht, mit einer kleinen Formulierung in der Präambel darüber zu entscheiden, wie das Gesetz zuvor hinsichtlich des Anwendungsbereiches auszulegen war“, schreibt er auf Linkedin. Dies bezieht sich darauf, dass die Bundesnetzagentur die KraftNAV auch vor der Gesetzesänderung Ende 2025 nicht auf große Batteriespeicher anwendbar gewesen sein soll. Das erste Netzanschlussbegehren für das Projekt stammte von Ende 2024.
Zum anderen sieht die Beschlusskammer auch keinen Verstoß gegen die Vorschriften auf Paragraf 17 EnWG. Die Verweigerung des Netzanschlusses sei demnach ausreichend begründet gewesen. Der Netzbetreiber argumentierte mit dem Risiko von Versorgungsengpässen im Netzgebiet. Auch mit perspektivischen Netzausbau hielt er den Netzanschluss des geplanten Graustromspeichers für nicht darstellbar. Auch dass in diesem Fall kein flexibler Netzanschlussvertrag von Seiten des Netzbetreiber angeboten worden sei, hielt die Bundesnetzagentur für nicht fehlerhaft. Sie verwies auf das Gesetz, wonach diese flexiblen Netzanschlussvereinbarungen angeboten werden können, aber nicht müssen.
„Auch die Ansichten zu der Begründungstiefe sind erschreckend und begründen letztlich ein Freifahrtschein für Netzbetreiber, Anschlussanfrage mit Floskeln und nicht nachprüfbaren Behauptungen abzulehnen“, schreibt Ertel auf Linkedin zu diesem Aspekt. Rechtsanwalt Heiko Lange von Aecoute Rechtsanwälte, der den Anlagenbetreiber in dem Fall vertritt und die Entscheidung auf Linkedin teilte, schrieb noch, dass dieser nun sein Anliegen mit einer Beschwerde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf weiterverfolgen könne. Ob es dazu kommt oder nicht, schrieb er nicht.
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Eigentlich müssten alle Energiekonzerne gesetzlich verpflichtet werden ausreichend Speicher, auch Pumpspeicherwerke sind Speicher, für Windkraft und PV-Anlagen aufzubauen und sie müssten für jedes abgeschaltete Windrad und jede abgeschaltete PV-Anlage Verweigerungskosten zahlen.
In den gefluteten Tagebauen hätten vor der Flutung Pumpspeicherwerke mit doppelten Ringstrukturen errichtet werden können ohne Beeinträchtigung des Uferbereiches. Aber das wäre ja Verringerung des kurzfristigen Gewinnes.
Die Kosten für den Rückbau und die Entsorgung bis zum Endlager für radioaktives Material sind im Atomstrom einzurechnen und nicht vom Steuerzahler extra zu erbringen, so wird es wohl der teuerste Strom und nicht die sprudelnde Geldquelle der Betreiber.
Völlig richtig! Netzbetreiber müssen gesetzlich verpflichtet werden … und es muss alles (!) getan werden, um die Speicherkapazitäten zu erhöhen. Hierzu können auch Pumpspeicherwerke sehr gut beitragen (wie seit langen Jahren das PSW in Geesthacht.
Und falls Netzbetreiber dies nicht können (wollen), müssen diese die Unmöglichkeit beweisen!
Und zum Thema Atomstrom: NEIN DANKE! Never ever! Wer auch nur über eine Wiederauflage von Atomstrom nachdenkt, sollte verpflichtet werden zu erklären, wer die Kosten einer Sicherung und Rückholungund von 126.000 Atommüllfässern und generell einer sicheren Endlagerung trägt – doch wohl nicht die Steuerzahler!!!