Der VDE FNN fordert, die gesetzlichen Regeln zur Abregelung von kleinen Photovoltaik-Anlagen an die Vorgaben für steuerbare Verbraucher im Paragraf 14a des EnWG anzupassen. Statt die Erzeugungsleistung direkt am Wechselrichter zu drosseln, soll die Einspeisung künftig wie bei steuerbaren Verbrauchern am Netzanschlusspunkt begrenzt werden.
Bezüglich der Abregelung der Erzeugung spielen zwei Paragrafen eine Rolle. Paragraf 9 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) regelt, dass zur Steuerung von Photovoltaik-Anlagen das intelligente Messsystem zu verwenden ist. Paragraf 13a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt jedoch, dass wenn Photovoltaik-Anlagen fernsteuerbar sind, diese bei Netzengpässen direkt abgeregelt werden sollen. Durch diese Verkettung ist also der Wechselrichter als Abregelungspunkt festgelegt, nicht der Netzanschluss.
Anders bei der Steuerung von steuerbaren Verbrauchern. Paragraf 14a EnWG legt fest, wie steuerbare Verbraucher wie Netzbetreiber Wärmepumpen, Wallboxen und Batteriespeicher in ihrer Leistung reduziert werden können. Dabei zählt die Last am Netzanschluss. „Die unterschiedliche Handhabung ist nicht effizient“, sagt Frank Borchardt, Senior-Projektleiter Digitalisierung und Metering beim VDE FNN.
In den vergangenen Jahren haben Netzbetreiber und Industrie die Steuerung der Verbraucher nach Paragraf 14a EnWG so weit entwickelt, dass sie jetzt bald einsatzbereit sein wird. Es fehlt noch der flächendeckende Rollout der Steuerboxen, die als Bindeglied zwischen Smart-Meter-Gateway und Verbraucher dienen. Es gibt inzwischen aber bereits eine Reihe dieser Steuerboxen und es ist absehbar, dass deren Einbau bald in größerem Maßstab beginnt.
In diesem Modell sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal über das Smart-Meter-Gateway und die Steuerbox an das Heim-Energiemanagementsystem, wenn ein solches verbaut ist. Dessen Algorithmus entscheidet, welche Verbraucher wie weit abgeregelt werden, um die Vorgabe am Netzanschlusspunkt einzuhalten.
Anders bei der Abregelung der Einspeisung. „Hier muss nicht eine bestimmte Vorgabe am Netzanschlusspunkt eingehalten, sondern direkt die Erzeugungsleistung reduziert werden“, sagt Borchardt. Er hält solch eine isolierte Steuerung der Wechselrichter nicht für sinnvoll. Wechselrichter müssten dafür nicht nur ein Steuersignal empfangen, sondern es muss auch einen Rückkanal geben, der dem Netzbetreiber die tatsächliche Erzeugungsleistung meldet. Diese Infrastruktur sei noch nicht entwickelt und implementiert.
Aus Sicht des VDE FNN wäre es deshalb sinnvoller, auch bei Photovoltaik-Anlagen die Einspeisung am Netzanschlusspunkt zu begrenzen – also nach einer ähnlichen Logik wie bei Paragraf 14a EnWG. Viele technische Probleme seien in diesem Zusammenhang bereits gelöst worden. Darauf könne man nun aufbauen.
Daher sei es sinnvoller, anders als bisher im Paragraf 9 vorgesehen, bei zu hohem Solarstromaufkommen im Netz über die Heim-Energiemanagementsysteme die Einspeisung am Netzanschlusspunkt zu begrenzen.
Eigenverbrauch in Gefahr
Das hat auch einen handfesten wirtschaftlichen Aspekt. Regelt ein Netzbetreiber nach geltendem Recht an der Erzeugungsanlage Solarstrom ab, kann dieser auch nicht im Speicher genutzt werden. Würde dagegen ein Heimenergiemanagementsystem die für das Netz relevante Einspeisung am Netzanschlusspunkt abregeln, könnte der Solarstrom zwischengespeichert und später verwendet werden.
Die derzeitige Regelung reduziert damit die Eigenverbrauchsquote und die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaik-Anlage. Im Prinzip muss der Netzbetreiber bei Abregelung den Schaden zwar entschädigen. Wie diese Entschädigung berechnet und ohne zu viel Aufwand abgerechnet werden kann, steht aber auch noch in den Sternen.
Zudem hält Borchardt die bestehende Regelung in Paragraf 13a EnWG in diesem Kontext für rechtlich problematisch. Seiner Einschätzung nach verlangt das EU-Recht, dass Eigenverbrauch geschützt wird und selbst erzeugter Solarstrom grundsätzlich auch selbst verbraucht werden darf.
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Da war es wieder, das Déjà-vu.
Oder doch nicht?
Michael Fuhs, wir beide hatten mal telefoniert…
… da war dieses Thema u.a. Gegenstand unserer Unterhaltung. 😉
Eine Frage meinerseits zu ⤵️
„In den vergangenen Jahren haben Netzbetreiber und Industrie die Steuerung der Verbraucher nach Paragraf 14a EnWG so weit entwickelt, dass sie jetzt bald einsatzbereit sein wird. Es fehlt noch der flächendeckende Rollout der Steuerboxen, die als Bindeglied zwischen Smart-Meter-Gateway und Verbraucher dienen. Es gibt inzwischen aber bereits eine Reihe dieser Steuerboxen und es ist absehbar, dass deren Einbau bald in größerem Maßstab beginnt.
In diesem Modell sendet der Netzbetreiber ein Steuersignal über das Smart-Meter-Gateway und die Steuerbox an das Heim-Energiemanagementsystem, wenn ein solches verbaut ist. Dessen Algorithmus entscheidet, welche Verbraucher wie weit abgeregelt werden, um die Vorgabe am Netzanschlusspunkt einzuhalten.“
Was sagt da der HEMS Lieferant dazu?
(zB. HM2.0 von SMA)
Kann/ will Der das verarbeiten?
Wenn ja, über welche Protokolle? (Moxa/ MQTT etc?)
Die vorgesehenen Schnittstellen der Steuerboxen sind entweder EEBUS oder klassische Ansteuerung über Relais. Der HM 2.0 unterstützt ersteres.
@MS & Maik,
das Signal vom EEBus ist dann in der Lage, eine netzdienliche, flexible Regelung zu modulieren?
siehe auch ⤵️
https://www.pv-magazine.de/2026/03/03/th-ulm-startet-forschungsprojekt-zur-kontrolle-von-solarspitzen/?unapproved=310146&moderation-hash=18f0b256be78848c394e9df205556add#comment-310146
Bei SMA würde das, wenn es mal unterstützt wird, über das EEBUS Protokoll laufen.
Hier entsteht bewußt der Eindruck, das der geneigte Leser verwirrt werden soll !
Im §9, EEG, Abs (2) Satz 3 steht eindeutig:
Betreiber von Anlagen, die der Einspeisevergütung … nach § 19 Absatz 1 Nummer 2 oder Nummer 3 zugeordnet sind und die eine installierte Leistung von weniger als 25 Kilowatt haben, … am Verknüpfungspunkt dieser Anlagen mit dem Netz jeweils die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 60 Prozent der installierten Leistung begrenzen.
Holzauge bleib wachsam !
„am Verknpfungspunkt!“: Da gibt es keine Unschärfe, hier wird der FNN in gewohnter Weise übergriffig, wenn er jetzt den §14a, EnWG auf Erzeugungsanlagen anwenden möchte. Der Verdacht drängt sich auf: Da ist noch mehr im Köcher – weitere Angriffe auf die dezentrale PV Anlagen, insbesondere Kosten für den Betreiber verursachen.
Auch der Wunsch das EEBus Protokoll weiter durchzusetzen ist verdächtig: Hier wird der Durchgriff des Netzfürsten auf private Installationen weiter Vorschub gegeben. Als Betreiber nur die Relaiskontakte akzeptieren, es gibt keine Notwendigkiet, mehr als notwendig zu ermöglichen !!
Verstanden hast Du den Sinn von dieser ganzen Geschichte schon?
Oder doch eher nicht…
Macht die Dächer voll!
Dein Slogan.
Macht die Dächer voll und dem Netzfürsten seine Schranken aufzeigen !
Der FNN/VDE ist DIE Lobbyvereinigung der Netzbetreiber (und damit auch der Energiekonzerne).
Warum wird einer Lobbytruppe noch Vertrauen geschenkt, die seit 30+ Jahren beweist: Oligopole und Monopole sind zum Vorteil der Akteuer gemacht und nicht zu Gefallen der Kunden ! Hier wird seit 30+ Jahren das hohe Lied der fossilen Energiewirtschaft gesungen, eine Abkehr und Zuwendung zu 100% EE ist – unter Preisgabe der eigenen Profite – nicht erkennbar.
„Macht die Dächer voll und dem Netzfürsten seine Schranken aufzeigen !“
Die „Netzfürsten“ werden Dir dann Grenzen aufzeigen. Und diese sind dann rein technischer Natur. (Man könnte sich alternativ auch eine 100 kWh BESS in den Keller stellen)
Gleichzeitig wird man nicht um das Einstampfen der EEG Vergütung drumrum kommen.
Es sei denn, der deutsche Steuerzahler will sich noch mehr schröpfen lassen.
Ehrlich gesagt, ich bin auch verwirrt. Es ist von kleinen Solaranlagen die Rede. Was ist genau damit gemeint?
Es ist im Artikel auch wieder mal die Rede vom Paragraf 13a EnWG, dort geht es doch eigentlich um Anlagen über 100KW? Sind das dann die so bezeichneten „kleinen Anlagen“?
Die Regeln für Anlagen unter 100KW sind dabei eigentlich ganz klar, Paragraf 9 EEG zur Regelung der Einspeiseleistung und 14a EnWG zur Regelung der Bezugsleistung. Dabei wird die Leistung zur Ladung eines Speichers nicht eingeschränkt, ebenso wird auch die Leistung des Eigenverbrauchs nicht eingeschränkt.
Aktuell wird wohl meistens eine 60 Prozent Begrenzung auf die Erzeugungsleistung fest eingestellt, solange keine Steuerung über ein iMSys möglich ist. Was wohl aktuell eher der Fall sein dürfte.
Sollten im Artikel Anlagen über 100KW gemeint sein, kann man den Artikel verstehen, umgekehrt, also unter 100KW, kann alles bleiben, wie es ist.
Ich würde mich grundsätzlich darüber freuen, wenn man einfach einmal aufhört, die privaten Investitionen in Solartechnik ständig zu torpedieren. Es herrscht schon genug Verunsicherung durch die ständigen Angriffe auf die (kleinen) Dachanlagen.
Es geht dabei auch um Arbeitsplätze, liebe Akteure.
… mit dem Solarspitzengesetz hat man die ‚Regelungswut‘ auch bis auf ‚kleine‘ Anlagen bis 2kW getrieben (aus Sicherheitsgründen für das Verteilstromnetz, da hatten auch alles Lobbyorganisationen und Bundesverbände für … keine/kaum Einwände, ’sollen doch bei ‚Kleinanlagen‘ die relativen Kosten steigen, wen kümmert das schon … ) und Kleinstanlagen (die kostenlos überschüssigen, grünen Strom zur Verfügung stellen (sollen)) sind wieder ein neues Wort für noch ‚kleinere Anlagen‘, weil man da mit ‚Regelungswut‘ den gerineren Widerstand der normalen Bürgerinnen und Bürger erwartet (das sind die ‚Kollegen‘ aus der Elektrobranche?, aber wenn man sucht findet man auch Anständige, ausserhalb dieser Lobbyseilschaften … )
„Hier wird seit 30+ Jahren das hohe Lied der fossilen Energiewirtschaft gesungen, eine Abkehr und Zuwendung zu 100% EE ist – unter Preisgabe der eigenen Profite – nicht erkennbar.“
… wie sollte auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aussehen, wenn man „30+“ Jahre, als Stromkundin oder Haushaltstromkunde vorgeführt wurde?
… die Abkehr wird damit erkennbar, dass die neuen ‚Profite‘ bei 100%-„Konzern“-EE (bspw. Uniper, ‚Verluste sozialisiert, Gewinne ?‘) gesucht werden und dabei hilft die ‚ganze‘ Branche wo sie kann (mit Ausnahme eines kleinen Dorfes in ‚Gallien‘, wo der Anstand noch mehr wert ist als Stimmungsmache auf Kosten der Allgemeinheit? Aber suche sich jeder seine eigenen ‚Vorbilder‘ in D. … )
Sorry, aber der Rückkanal für die tatsächliche Einspeisung ist doch wohl der Smartmeter mit LTE Gateway? Warum soll das denn nicht funktionieren? Von mir aus darf der Netzbetreiber auch gern Lesezugriff auf die Fronius-App (in meinem Fall) haben. Hab ich Datenschutztechnisch kein Problem mit.
Warum das (Bezug und Einspeisung) aber unbedingt gleich geregelt werden soll, erschließt sich mir nicht. Am Ende muss doch immer der WR regeln. Es kann doch nicht sein, dass der WR 10 kW „reinpumpt“ und beim Netzanschlusspunkt (Smartmeter) nur 5kW durchgelassen werden….
beim Lesen habe ich den Eindruck, hier wird wieder gern etwas künstlich verkompliziert weil man es eigentlich ohnehin nicht haben will – das aber nicht sagen darf.
«Warum das (Bezug und Einspeisung) aber unbedingt gleich geregelt werden soll, erschließt sich mir nicht. Am Ende muss doch immer der WR regeln. Es kann doch nicht sein, dass der WR 10 kW „reinpumpt“ und beim Netzanschlusspunkt (Smartmeter) nur 5kW durchgelassen werden….»
@Christian,
es geht um Netzdienlichkeit und nicht um Willkür oder Dauerzustand.
Es macht schon Sinn, wenn das Netz an seine Grenzen kommt, die Produktion von PV zu begrenzen (LPP/ Limited of Power Production).
Das selbe andersrum beim „Dimmen“ von Leistungsstarken Verbrauchern (LPC/ Limited of Power Consumption).
Und wenn man das alles noch dynamisch/ flexibel
(wie vor beschrieben -> Netzdienlich) gestaltet, ist man schon einen großen Schritt weiter.
„es geht um Netzdienlichkeit“
… dann kann man ja auch zur sachlichen Diskussion die Auslastungsdaten der Verteilstromnetze veröffentlichen (sonst meinen ‚alle‘ bisher in D. damit ‚Marktdienlichkeit‘, denn die Regelungsvorgabe kommt vom Börsenstrompreis.)
( … Netzbetreiber im Verteilstromnetz: ‚wir‘ regeln da jetzt was, aber ‚wir‘ erklären den ‚kleinen‘ Stromkundinnen und Haushaltstromkunden nicht warum und was, denn die ‚dürfen‘ ‚uns‘ vertrauen, wie ‚bisher und immer‘? … das sollte man in D. schon noch ‚Willkür‘ nennen )
@ehrlich und kompetent,
wenn ich von Netzdienlichkeit rede, rede ich von Netzdienlichkeit und nicht von xyz!
Wir nehmen das zusammengesetzte Wort mal auseinander:
– Netz
– dienlich
… ich gehe mal davon aus, daß das ein normaldenkender Mensch verstanden hat.
ups, zu schnell auf senden gedrückt…
hier zur Vollständigkeit zu Netzdienlich:
Der VNB ist verpflichtet, die Frequenz zwischen 49,80 und 50,20 Hz (Regelfrequenz) zu halten.
Die geschieht im Normalbetrieb automatisch.
Bei zB 50,20Hz gehen ältere PV Inverter vom Netz, neuere reduzieren.
Dabei überwacht sich das Netz selbst. Da hat ein VNB nix mit am Hut bis auf das er bestimmte Meldungen bekommt. Das Netz ist in 2026 schon „erwachsen“ und kann -> selbstständig.
Nix mit Willkür und BlaBlaBla. Da muss man auch keine Auslastungsdaten veröffentlichen.
Soweit zu flex-LPP.
Zu LPC: man kann das ganze auch gestalten wie hier in Norge. Da wird dann Stufenweise ⤵️
der Kunde abgezockt.
Trinn – kilowatt, kW
kr/mnd
Trinn 1 0-2 kW – 125 NOK
Trinn 2 2-5 kW – 190 NOK
Trinn 3 5-10 kW – 300 NOK
Trinn 4 10-15 kW – 410 NOK
Trinn 5 15-20 kW – 520 NOK
Trinn 6 20-25 kW – 630 NOK
Trinn 7 25-50 kW – 1 175 NOK
Trinn 8 50-75 kW – 1 720 NOK
Trinn 9 75-100 kW – 2 270 NOk
Trinn 10 Over 100 kW – 4 570 NOK
( das hat nix mit Verbrauch in kWh zu tun, der kommt noch dazu!)
Das hat aber nichts mit Netzdienlichkeit zu tun.
Und wenn man dann noch ein wenig in Richtung KI schlunzt, ergibt sich mit Sicherheit noch ganz andere Möglichkeiten. Mal sehen, was da die Zukunft noch bringt.
„49,80 und 50,20 Hz (Regelfrequenz)“
… je nach Aktualität der Transformatortechnologie kann 50,00Hz auf der Mittelspannungsebene und 50,15Hz auf der Niederspannungsebene vorkommen, dann stellt sich die Frage für wen und wie verhält man sich ’netz“dienlich‘, also für die übergeordnete Netzebene oder die lokale Niederspannungsebene, in der evtl. viel Strom eingespeist wird, aber keine wertigen Stromverbraucher verfügbar sind, für eine nächste Viertelstunde (vlt. 17:45), ab 18:00 erreicht dann am Wochentag eine abendliche Ladespitze (vlt. eine erste, dann ab 20:00 eine weitere) das Verteilstromnetz und die Einspeisung der Photovoltaikanlagen (lokal) reduziert sich auf annähernd 0GW (ob in diesem MS-Netzabschnitt Windkraftanlagen einspeisen, ‚weis‘ nur der Netzbetreiber, man kann ja raten), womit sich bei lokal 50.05Hz, in der Niederspannungsebene, die Frage stellt, wie man sich dann ’netzdienlich‘ verhielte (für die lokale Netzebene oder die übergeordnete(n) Ebenen) …
Dann abends kommt demnächst das ‚populäre‘ Ratequiz der VNB’s im ÖR mit der Frage für den Hauptgewinn „Warum regeln wir Ihre Stromverbraucher (über 4.2kW) oder die ’neue‘ SolarstromEinspeiseanlage gerade ab?“ und zur Auswahl steht a) weil die übergeordnete Netzebene an der Belastungsgrenze ist, b) weil die lokale Niederspannungsebene zuviel Stromnachfrage (bei wenig Stromeinspeisung) zeigt, c) weil grosse Einspeiseparks bessere Kontakte zu den VNB’s haben oder von diesen betrieben werden, d) weil Wochenende wäre und die Netzfrequenz und Netzspannung grenzwertig ansteigen oder e) weil die Software zur Ansteuerung einen überraschenden Schaltvorgang vornimmt, usw.
Der Hauptgewinn ist (wie immer), ‚Sie‘ bekommen 5% Ermässigung für eine Einspeisekostenbeteiligung, weil sich sich ’netzdienlich‘ verhalten hätten und somit die Gesamtkosten der VNB’s gesenkt hätten. Somit zum Vorteil aller Stromkundinnen und Haushaltstromkunden, ohne Privilegierungen. (?)
Durch die Beliebtheit der ‚Ratesendung‘, moderiert von K. Reiche, steigt kurioserweise samstagsabends die Stromnetzbelastung mittlerweile grenzwertig an(?), weil alle mit eAuto (und im Winter die mit Wärmepumpen) sich organisieren und die ‚richtige‘ Antwort vorwegnehmen wollen …
Wöchentlich wird (zufällig) ein anderes Stromverteilnetz ausgelost (das reicht für ~15 Jahre Abwechslung mit ca. 800VNBs) …
billige Unterhaltung, aus der Not zur Tugend geraten …
(und wer das ernst nimmt, ist wieder mal ’selber schuld‘?)
Ich wäre mit diesem ganzen Thema schon viel weiter, wenn ich hier in Norge 2019 Gehör gefunden hätte und PV läge nicht am Boden.
In Deutschland wurde ich wie ein Männlein vom anderen Stern beäugt und behandelt.
Das ist so, weil aus der Ferne und in Unkenntnis der gewachsenen Lobbywälder von außerhalb auch gerne das Verstehen der Situation in DE nicht mehr gegeben ist.
Und in Norwegen gibt es ja noch ein Königshaus, in DE ist die Monarchie schon lange abgeschafft. Ärgerlicherweise agieren einige energiepolitische Akteure, als ob sie ein Fürstentum beherrschen wollen.
Und wie von anderer Seite bemerkt, die Netzbetreiber sollten einmal die Daten an den Ortsnetzsationen offenlegen und nicht nur nebulös von möglicherweise Überlastung schwadronieren.
@E.Wolf,
„Das ist so, weil aus der Ferne und in Unkenntnis der gewachsenen Lobbywälder von außerhalb auch gerne das Verstehen der Situation in DE nicht mehr gegeben ist.“
Ok, da lege ich mich ehrlicherweise flach.
Norge ist ein einziger Lobbywald.
„Und in Norwegen gibt es ja noch ein Königshaus,“
Naja, Harald ist auch nicht mehr der Jüngste und hält sich mehr oder weniger aus der (Energie) Politik raus, obwohl er da immer noch das letzte Wort hat.
Sein Sohnemann wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr die Bedeutung haben, wie sein Vater.
Momentan hat Haakon ganz andere Probleme.
„Ärgerlicherweise agieren einige energiepolitische Akteure, als ob sie ein Fürstentum beherrschen wollen.“
Dann zieht dein Möchtegern-Fürsten den Zahn.
Irgendwie…
Problem würde sein, dass man sagen muss,
Für an Stromkasten installierte Anlagen.
Ansonsten werden die nach VDE 4105 neuen Betreiber von klein Anlagen mit viel kwp sich nicht mehr an die wechsrlrichter Leistung halten und einfach so
‚2000 w durchs Hausnetz jagen. Was ohne Leitungsprüfung riskant ist und auch jetzt + Wieland vorgeschrieben ist bei >960 kwp. Dann werden Systeme wie Stromwächter einfach eingesetzt.
Jeder Mieter hat noch mehr die Einstellung : mir egal, ich ziehe in 3 Jahren um .
Warum ist es in Deutschland nicht möglich oder gar denkbar, dass der Netzbetreiber einfach nur eine API bereitstellt, an denen er die Leistungsanfragen eines Netzanschlusses kommuniziert?
Der Kunde hat da seine für ihn steuerbaren Verbraucher und Erzeuger registriert und er kann die Steuerung dann – technologieoffen – haha – umsetzen.
Wieso braucht man dafür wieder irgendeine Hardwarebox (aka Steuerbox) und dann kompatible Hardware dahinter?
Das ist doch Schwachsinn. Mit ner API wo der Kunde pullen kann, ist es möglich viel flexibler Verbraucher oder Erzeuger beliebiger Hersteller einzubinden und zu steuern…
Mir hat mein Netzbetreiber gerade den iMSys AUSGEBAUT und gegen ein modernes Messsystem getauscht. Und das obwohl ich eine Wärmepumpe, Wallbox, 18kWp PV und Batterie habe.
Das ließe sich alles steuern, wenn der Netzbetreiber denn wollte.
Will er nicht.
Er stellt sich lieber hin um zu jammern, wie teuer und schwierige die Energiewende wäre.