Die Bundesnetzagentur hat am Freitag ihre Feststellung des Netzreservebedarfs für die Betrachtungszeiträume April 2026 bis März 2027 sowie April 2028 bis März 2029 vorgelegt. Demnach beträgt im Winter 2026/2027 der Bedarf an Erzeugungskapazitäten aus Netzreservekraftwerken 7407 Megawatt, für den Winter 2028/2029 wird ein Bedarf von 8274 Megawatt erwartet.
Wie die Behörde weiter mitteilte, wird im Winter 2026/2027 mit 4742 Megawatt ein großer Anteil des Netzreservebedarfs von deutschen Reservekraftwerken erbracht. Die verbleibenden 2665 Megawatt sollen wie bereits in den vergangenen Jahren durch Kraftwerke im benachbarten Ausland gedeckt werden. Diese konnten demnach bis zum 19. Mai 2026 ihr Interesse an der Netzreserve anmelden; die Verträge der Übertragungsnetzbetreiber mit den ausländischen Kraftwerksbetreibern sollen in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur geschlossen werden.
Die Vorhaltung einer Netzreserve dient dazu, Netzengpässe zu vermeiden, wenn das Übertragungsnetz überlastet ist. Für den „Redispatch“ genannten Ausgleichsmechanismus wird bei einer drohenden Überlastung im Netz die Erzeugung örtlich vor einem Engpass reduziert und gleichzeitig die Erzeugung dahinter erhöht. Die Kosten für die Vorhaltung der Kraftwerke und deren Abrufkosten werden über die Netzentgelte refinanziert.
ie aus dem Bericht der Bundesnetzagentur weiter hervorgeht, haben die Übertragungsnetzbetreiber im Zeitraum April 2025 bis März 2026 auf Grundlage der Vorschauprozesse an 252 Tagen Redispatchleistung durch deutsche Netzreservekraftwerke angefordert, zudem an vier Tagen Redispatchkapazitäten in der Schweiz.
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