Studie: Absicherungspflicht geeigneter als Förderung neuer Gaskraftwerke

320 Batteriemodule mit den Maßen 25 mal 4 mal 3 Meter werden für den Großspeicher aufgebaut.

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Wie die Bundesregierung neue Kapazitäten zur Stärkung der Versorgungssicherheit fördern will, sorgt für viel Gesprächsstoff in diesen Tag. So sind in der Kraftwerksstrategien Ausschreibungen für neue Kapazitäten geplant. Darüber könnte die Bundesregierung den Bau neuer Gaskraftwerke mit Milliarden fördern. Noch sind die Ausschreibungen nicht öffentlich, doch die Befürchtungen sind groß, dass Batteriespeicher in den Szenarien keine Rolle spielen werden. Die neue Studie „Erforderlichkeit und Geeignetheit von Kapazitätsmechanismen“ von Connect Energy Economics im Auftrag vom Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne), der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), der Strombörse EEX und dem Bundesverband der Energie-Abnehmer (VEA) zeigt jedoch, dass diese Finanzspritzen den europäischen Vorgaben nicht genügen. Als Kapazitätsmechanismus effektiver und effizienter wäre eine Absicherungspflicht, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

„Zentral geplante Kapazitätsfördermechanismen greifen tief in den Markt ein, bergen erhebliche ökonomische, regulatorische und umweltpolitische Risiken und widersprechen ordnungspolitischen Prinzipien“, so die Argumentation der Studienautoren. Es bestehe zudem ein hohes Risiko zu Fehlanreizen, was zu steigenden Kosten, schwächeren Innovationsanreizen und langfristiger Pfadabhängigkeit führe. Die Einführung einer Kapazitätsumlage würde zudem die Elektrifizierung bremsen und damit den klima- und energiepolitischen Zielen entgegenwirken, heißt es in der Studie.

Zudem verweisen die Autoren auf Mängel bei den europäischen Vorgaben für Kapazitätsmechanismen. So würden die Kosten für neue Gasturbinen in Deutschland nur halb so hoch angesetzt, wie sie in realen Auktionen in anderen europäischen Ländern zu beobachten sind. Zudem würden potenziell günstigere Technologien im Bereich Flexibilität ausgeschlossen oder diskriminiert.

In der Studie wird die Absicherungspflicht als „wirksame Alternative zu einer staatlichen Förderung“ vorgeschlagen. Sie sei mit Blick auf die Wahrung der Versorgungssicherheit „marktwirtschaftlich, kosteneffizient und technologieoffen“. „Anstatt Kapazitäten herbeizufördern, ließe sich Versorgungssicherheit durch eine effektive Absicherungspflicht effizient gewährleisten: Stromlieferanten sichern die vertraglich eingegangenen Stromlieferungen gegenüber ihren Kunden ab“, sagt Studienautor Marco Nicolosi von   Connect Energy Economics. “Dadurch entstehen verursachergerechte Anreize, die Versorgungssicherheit technologie- und innovationsoffen und damit effizient zu organisieren.“ Das Marktdesign müsste für die Einführung der Absicherungspflicht weiterentwickelt werden, etwa durch die Einführung einer rechtlichen Notwendigkeit zur Absicherung von Lieferverpflichtungen. Damit würden Stromlieferanten verpflichtet, ihre Absatzmengen etwa über Terminmärkte oder eigene Erzeugung langfristig abzusichern und mit den damit verbundenen Risiken eigenverantwortlich umzugehen.

„Eine Absicherungspflicht setzt eine positive Kettenreaktion in Gang: Sie stärkt den Strommarkt, dämpft Preisspitzen und führt zu niedrigeren Strompreisen“, sagt Peter Reitz, CEO der European Energy Exchange. Bne-Geschäftsführer Robert Busch ergänzt: „Der Nachweis von Technologieoffenheit und Wettbewerbsneutralität kann auf Basis derartiger Fehlannahmen, die eher an das Prinzip Hoffnung erinnern, nicht erbracht werden. Es ist demnach auch höchst fraglich, ob die Kraftwerkssubventionen überhaupt rechtssicher eingeführt werden können.“

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