Analyse vom bne: Verteilnetzbetreiber mit durchschnittlichen Eigenkapital-Renditen von 20,2 Prozent

Strommast

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Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital bei 20,2 Prozent. Dies ergab eine aktuelle Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Einzelne Netzbetreiber wie EWE Netz mit 50 Prozent, Pfalzwerke Netz mit 39 Prozent oder Westnetz mit 27 Prozent lagen teilweise noch deutlich über dem Schnitt. Sie verzeichnen damit übermäßig hohe Gewinnmargen trotz ihres monopolistischen und damit risikoarmem Geschäftsmodells, das eigentlich strenger Regulierung unterliegt, wie es vom bne heißt.

„Wenn Netzbetreiber derartige Renditen erzielen können, dann läuft im Regulierungsrahmen etwas grundsätzlich schief“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die Gewinne seine „in offensichtlich zu hohen Netzentgelten begründet“. Dies gehe zu Lasten von Haushalten und Unternehmen.

Die Anreizregulierung sieht eigentlich Renditen zwischen fünf und sieben Prozent vor. Die weit höheren Renditen ließen sich jedoch nicht nur durch gutes Wirtschaften erklären. Sie seien eher darin begründet, dass Netzbetreiber etwa Kosten bereits im Basisjahr künstlich erhöhten, von zweifacher Inflationsanpassung profitierten und Gewerbesteuer in die Netzentgelte einpreisten, obwohl sie diese tatsächlich gar nicht zahlen, so der Verband weiter.

Aktuell hat die Bundesnetzagentur den „NEST“-Prozess angestoßen, um die Netzregulierung zu reformieren. Die präsentierten Vorschläge gehen aber eher in Richtung einer weiteren Erhöhung der Mittel für die Verteilnetzbetreiber. So wird beispielsweise die Einführung eines Zinsbonus auf Baukosten- und Investitionszuschüsse diskutiert.

Aus Sicht des bne sollte es aber künftig so sein, dass die tatsächliche Leistung gegenüber Netzkunden zum Maßstab für zulässige Renditen wird. zu machen. Die zentralen Vorschläge des bne sind daher, eine transparente und strenge Kostenprüfung bei den Netzbetreibern. Es dürften nur solche Kosten anerkannt werden, die auch im Wettbewerb anfallen würden. Auch sollten die Netzbetreiber künftig ihre realen Eigenkapitalrenditen veröffentlichen müssen. Zudem sollte die Bundesnetzagentur stärker im Sinne der Verbraucher agieren und renditesteigernde Praktiken unterbinden, auch wenn sie formal gesetzlich zulässig sind. „Künftige Renditen müssen an konkrete Leistung gekoppelt werden – etwa effiziente gemeinschaftliche Netzführung und Digitalisierung, kundenfreundliche Prozesse und einheitliche technische Vorgaben“, so der bne weiter.

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