Im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Rendite auf das eingesetzte Eigenkapital bei 20,2 Prozent. Dies ergab eine aktuelle Analyse des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne). Einzelne Netzbetreiber wie EWE Netz mit 50 Prozent, Pfalzwerke Netz mit 39 Prozent oder Westnetz mit 27 Prozent lagen teilweise noch deutlich über dem Schnitt. Sie verzeichnen damit übermäßig hohe Gewinnmargen trotz ihres monopolistischen und damit risikoarmem Geschäftsmodells, das eigentlich strenger Regulierung unterliegt, wie es vom bne heißt.
„Wenn Netzbetreiber derartige Renditen erzielen können, dann läuft im Regulierungsrahmen etwas grundsätzlich schief“, erklärt bne-Geschäftsführer Robert Busch. Die Gewinne seine „in offensichtlich zu hohen Netzentgelten begründet“. Dies gehe zu Lasten von Haushalten und Unternehmen.
Die Anreizregulierung sieht eigentlich Renditen zwischen fünf und sieben Prozent vor. Die weit höheren Renditen ließen sich jedoch nicht nur durch gutes Wirtschaften erklären. Sie seien eher darin begründet, dass Netzbetreiber etwa Kosten bereits im Basisjahr künstlich erhöhten, von zweifacher Inflationsanpassung profitierten und Gewerbesteuer in die Netzentgelte einpreisten, obwohl sie diese tatsächlich gar nicht zahlen, so der Verband weiter.
Aktuell hat die Bundesnetzagentur den „NEST“-Prozess angestoßen, um die Netzregulierung zu reformieren. Die präsentierten Vorschläge gehen aber eher in Richtung einer weiteren Erhöhung der Mittel für die Verteilnetzbetreiber. So wird beispielsweise die Einführung eines Zinsbonus auf Baukosten- und Investitionszuschüsse diskutiert.
Aus Sicht des bne sollte es aber künftig so sein, dass die tatsächliche Leistung gegenüber Netzkunden zum Maßstab für zulässige Renditen wird. zu machen. Die zentralen Vorschläge des bne sind daher, eine transparente und strenge Kostenprüfung bei den Netzbetreibern. Es dürften nur solche Kosten anerkannt werden, die auch im Wettbewerb anfallen würden. Auch sollten die Netzbetreiber künftig ihre realen Eigenkapitalrenditen veröffentlichen müssen. Zudem sollte die Bundesnetzagentur stärker im Sinne der Verbraucher agieren und renditesteigernde Praktiken unterbinden, auch wenn sie formal gesetzlich zulässig sind. „Künftige Renditen müssen an konkrete Leistung gekoppelt werden – etwa effiziente gemeinschaftliche Netzführung und Digitalisierung, kundenfreundliche Prozesse und einheitliche technische Vorgaben“, so der bne weiter.
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Das Netz hätte nie in die Hände der Privatwirtschaft gegeben werden dürfen. Genau wie auch die Bahn gehört dies in die volle Verantwortung des Landes. Verluste trägt die Allgemeinheit, Gewinne gehen an Investoren. Das geht alles ganz steil in Richtung amerikanischer Verhältnisse die nur dazu beitragen die Reichen noch reicher und die Armen noch ärmer zu machen.
Krönung dieser negativen Entwicklung ist die Wirtschaftsministerin und Lobbyistin Reiche aus dem Eon Konzern. Da braucht man sich nicht wundern wenn der Verdruss in der Bevölkerung steigt.
Ja finde ich auch. Das Netz müsste 100% staatlich sein. Die schweizer Nationalbank ist übrigens auch börsenkotiert! Eine Aktie ist etwa 3500€.
Das ist doch gebetsmühlenartig mein Thema hier. Seit 2010 sind die EE aus dem normalen Preisfindungssystem, sprich Day Ahead Handel, raus genommen worden, und müssen an der Börse separat, quasi als Überschuss verkauft werden. Überschuss ist billig. Wie und wo, wer davon profitiert, haben verschiedene Untersuchungen ergeben.
Hier z.B. https://www.ee-news.ch/de/article/27409
Zitat:…Billig an der Börse
Das steigende Angebot an erneuerbaren Energien – so beleuchtet die Studie – lässt die Preise am Spotmarkt der Strombörse sinken. Betreiber von konventionellen Kraftwerken, die ihren Strom schon lange vorher zu hohen Preisen verkauft haben und termingerecht liefern müssen, können ihren Gewinn aber noch steigern, indem sie den Strom nicht selbst erzeugen, sondern billig an der Börse kaufen. Ausgerechnet die schmutzigen Kraftwerke werden so zu Gewinnern der Energiewende. Zitat Ende.
Seit 2010 wird der Spotmarkt reichlich gefüttert mit EEG Strom.
Wie das geschieht, ist im Folgenden zu sehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung
Zitat…Bis 2009 hatten erneuerbare Energien sowohl einen Einspeisevorrang als auch einen Verbrauchsvorrang. Wurde viel regenerativer Strom ins Netz eingespeist, mussten konventionelle Kraftwerke abgeschaltet werden, damit der Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland verbraucht wurde. Mit der Reform wurde der Verbrauchsvorrang aufgehoben, was einen starken Anstieg der Kohlestromproduktion zur Folge hatte, da diese nun bei starker Einspeisung erneuerbarer Energien nicht mehr notwendigerweise gedrosselt werden musste. Der nun in großem Maße zusätzlich produzierte Strom konnte stattdessen in andere Staaten exportiert werden.
Zitat Ende
„DER IN GROßEM MAßE ZUSÄTZLICH PRODUZIERTE STROM“ ist die Ramschware mit der man Erträge optimieren kann.Die EE sind 2010 zu monetärem Freiwild diskreditiert worden.
Man sieht, nicht alle haben Interesse daran die zunehmenden negativen Strompreise in den Griff zu bekommen.
Aber es wurde doch die Partei gewählt die am meisten von Wirtschaft versteht, sie wird ja auch von der Wirtschaft geschmiert und der Bürger bekommt ja auch von der Bild- Zeitung eingehämmert wen er zu Wählen hat. “ Habecks Heizungshammer“ und da kostet so eine Wärmepumpe mal locker 150.000 € oder gerne auch mehr.
Eine hohe Eigenkapitalrendite kann auch schlicht auf wenig Eigenkapital an sich hindeuten. Für sich betrachtet, ist diese Kennzahl relativ nichtssagend.
Festgelegt durch die BNA wird die Eigenkapitalverzinsung der Netzbetreiber (von (2009-2013) ca. 9.2-7.5%, auf mittlerweile ca. 5-3.5%).
„Der BDEW und VKU haben die Absenkung mit Blick auf die Investitionen in die Netzinfrastruktur kritisiert. Ein Gutachten im Auftrag von Lichtblick und dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft sah hingegen weiteres Einsparpotenzial.“
Die Effizienzwerte aus dem Effizienzvergleich (auch der BNA) wären hierzu interessant und auch eine Erklärung, warum bei (teils) unzureichender Stromnetzmodernisierung die Eigenkapitalrendite (Einnahmenüberschuss/Eigenkapitaleinsatz) als extrem hoch (Eigenkapitalrendite 2009-2013?) dargestellt werden kann?
Bevor hier das Lied der Verstaatlichung gesungen wird, sollte man schauen, wem z.B. die Pfalzwerke Netz gehören: sie sind zu 3/4 in kommunalem Eigentum. Wer schon einmal eine Bilanz erstellt hat, weiß, wie Zahlen entstehen können.
Umgekehrt stellt sich die Frage, aus welchem Grund lanciert der bne eine solche Nachricht. Steht der gesamte Verband dahinter oder nur jemand, der besondere Ziele in bestimmten Regionen vertritt?
‚Die Gewinne seine „in offensichtlich zu hohen Netzentgelten begründet“. Dies gehe zu Lasten von Haushalten und Unternehmen.‘
Ein Problem für Normalstromkundinnen und Haushaltstromkunden ist, dass ein Teil der Kennzahlen nicht (transparent) öffentlich zu überprüfen ist?
Dazu bleibt die Frage der Höhe des Fremdkapitaleinsatzes bei den Verteilnetzbetreibern?
(und die Komplexität der regionalen und geographischen Anforderungen und Besonderheiten, sowie der zu Nachbarländern bestehenden Verbindungen, machen die Einordnung der ‚Motivation‘ für diese grundsätzliche Kritik (an überhöhten Netzentgelten) nicht einfacher)
aus dem Monitoringbericht 2024 (der BNA, Seite 23/24):
‚Die mengengewichteten Netzentgelte (inkl. Messstellenbetrieb) für das Jahr 2024 sind für Haushaltskunden um gut 24 Prozent deutlich angestiegen (+2,27 ct/kWh). Für Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 2.500 bis 5.000 kWh liegt der mengengewichtete Mittelwert der Netzentgelte bei 11,62 ct/kWh.
Im Bereich der Nicht-Haushaltskunden liegen die Werte für das Jahr 2024 im arithmetischen Mittel für Ge-werbekunden über dem Niveau des Vorjahres. Bei den Gewerbekunden sind die Netzentgelte inkl. Messstel-lenbetrieb um rund 27 Prozent gestiegen auf 9,42 ct/kWh (2023: 7,42 ct/kWh). Bei den Industriekunden sind die Netzentgelte inklusive Messstellenbetrieb um rund 25 Prozent auf 4,12 ct/kWh gestiegen (2023: 3,30ct/kWh).
Wichtigster Grund für die Anstiege der Verteilernetzentgelte von 2023 auf 2024 ist der deutliche Anstieg der Netzentgelte im Übertragungsnetz (s.u.). Weitere Gründe sind gestiegene Beschaffungskosten für Verlustener-gie aufgrund gestiegener Börsenstrompreise sowie der Beginn der 4. Regulierungsperiode. 2024 findet erstmal das Kostenniveau der Kostenprüfung mit dem Basisjahr 2021 Eingang in die Netzentgelte. Bei den Netzbetrei-bern in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur wurden im Vergleich zur letzten Kostenprüfung mit Basisjahr 2016 höhere Netzkosten anerkannt. In Summe haben die Verteilernetzbetreiber in Zuständigkeit der Bundes-
netzagentur außerdem bei der Netzentgeltbildung 2024 leicht rückläufige Transportmengen zugrunde gelegt.
Die ÜNB-Entgelte haben sich 2024 im Vergleich zu 2023 verdoppelt. Im Jahr 2023 wurden die Übertragungs-netzentgelte noch durch einen Zuschuss des Bundes im Rahmen des Strompreisbremsengesetzes auf dem Ni-veau des Jahres 2022 konstant gehalten. Im Jahr 2024 ist dieser Zuschuss entfallen. Dadurch kamen insbeson-dere die deutlichen Kostenanstiege bei den marktpreisabhängigen Systemdienstleistungen (insbes. für Eng-passmanagement und die Beschaffung von Verlustenergie und Regelleistung) zum Tragen.
Nach einer Auswertung der vorläufigen Netzentgelte 2025 von 342 Verteilernetzbetreibern sinken die Vertei-lernetzentgelte für Haushaltskunden im bundesweiten Durchschnitt um gut drei Prozent. Grund hierfür ist im Wesentlichen die Festlegung der Bundesnetzagentur zur Verteilung von Mehrkosten in Netzen aus der In-tegration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (BK8-24-001-A). Hiernach wer-den Regionen, die besondere Kostenbelastungen durch den Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EE) tragen, ab 2025 entlastet. Insgesamt können 178 VNB rd. 2,4 Mrd. Euro wälzen. Für einen Durch-schnittshaushalt (3.500 kWh Jahresverbrauch) in einer Entlastungsregion können sich für das Jahr 2025 Kos-tenentlastungen bei den Netzentgelten von teilweise mehr als 200 Euro jährlich gegenüber dem Jahr 2024 er-geben.
Die Kosten, die durch die Entlastung einzelner Regionen entstehen, können bundesweit über den sog. Auf-schlag für besondere Netznutzung verteilt werden. Im Jahr 2025 beträgt der Aufschlag für besondere Netznut-zung 1,56 ct/kWh nach 0,643 ct/kWh im Jahr 2024. Dabei entfällt etwa ein Anteil von 60% auf die Kosten der EE-Netzkostenverteilung. Für einen Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh ergibt sich dadurch eine jährliche Mehrbelastung aufgrund der EE-Netzkostenverteilung in Höhe von ca. 33 Euro.‘
Bei diesen gesetzlichen Vorgaben der Politik kann ich nur das Grausen bekommen!🤮😭🙈 Ein weiterer Beweis für die verfehlte Energiepolitik seit diese Trottel Trittin, Fischer und Schröder mit dem EEG angefangen hatten! Die Inkompetenz der Wirtschaftspolitiker Deutschlands und die daraus resultierenden Kosten haben mit zu den höchsten Strompreisen weltweit geführt! Wann wird endlich der Straftatbestand der Veruntreuung für Politiker mit Aufhebung der Immunität eingeführt, die ersten Kandidaten sind Habeck, Spahn und Scheuer!🤥
Wieso Spahn? Und wer ist dieser Scheuer? Warum nicht Altmaier oder Gabriel?
Die Verfilzung und Intransparenz von Politik, Verwaltung und Monopolisten in diesen Fällen ist skandalös. Solche Eigenkapitalrenditen sind Wucher auf Kosten der Menschen mit geringerem Einkommen.
Stadtwerke sind doch verpflichtet bei der Müllentsorgung und der Wasserversorgung nur die Kosten in Rechnung zu stellen, die angefallen sind.
Kann man die nicht verklagen?
Sie haben keine Ahnung, wie weit diese ‚Verfilzung‘ reicht.
ich vermute, einige ‚AfD‘-Wählende könnten ähnliche Erfahrungen im derzeitigen ‚System‘ gemacht haben, suchen sich aus den Möglichkeiten aber eine der unpassendsten Alternativen aus(?)
als hätten diese Menschen nie Geschichtsunterricht gehabt(?)
der Protest ist verständlich, die Wahl nicht, deshalb
sucht euch andere Alternativen
MfG
Das Thema steigende Netzentgelte gibt es doch bereits seit 1998, als der Strommarkt geöffnet wurde. Seitdem kennen die Netzentgelte nur eine Richtung, nach oben.
Es ist allerdings sehr erstaunlich, dass man, trotz der starken Regulierung, so hohe Renditen erzielen kann. Das sollte man sich dann doch einmal etwas genauer ansehen.
Ich habe kein Problem damit, wenn ein Netzbetreiber Geld verdient. Es sollte aber im Rahmen bleiben und es sollte eine entsprechende Gegenleistung dafür geben. Dann ist man auch bereit dafür zu zahlen.
Ich habe das im Zusammenhang mit Stromspeichern am Dorf-Trafo auch schon mal erwähnt. In der Hoffnung, dass da zeitnah etwas passiert. Ich denke da nicht in Zeiträumen von 10 Jahren und Länger, wie z.B. beim Smartmeter Rollout.
Das Problem ist weder, dass das Netz teils in privater Hand ist, noch dass der Bereich nicht streng genug reguliert wäre. Das Problem hat einen Namen: „Monopol“. Nicht wenige Regionalnetze wurden ja zurück-verstaatlich. Nicht etwa mit dem Ziel, eine bezahlbare Energiewende zu beflügeln, sondern aus dem Monopol finanziellen Saft zu ziehen.
Will man da irgendwas bessern, MUSS man einfach nur erlauben, das jeder jedem auch über eigene Leitungen Strom liefern darf. Das dann frei von steuerlichen Belastungen, Abgabe- und Annahme- und vor alle, frei von Preisvorschriften. Einzig zwei Auflagen sollte es geben: Einhaltung technischer Sicherheitsnormen und eine Pflicht, die Netze untereinander zu koppeln.
Dann hören hohe Preise auf. Aber ERST dann.
Das wird nicht passieren, denn der Kapitaleinsatz ist immens. Wir werden mit regionalen Monopolen weiter leben. Und es ist gleichgültig, ob sie in privatem oder staatlichen Eigentum sich befinden.
Stefan Brand…..was hat Habeck veruntreut????
Der einzige der ehrlich war und zu nix zu schade!
Leider bei ein paar Sachen rhetorisch unglücklich.
jochen Schulze Pröbsting meinte:
„Habeck … Der einzige der ehrlich war und zu nix zu schade!“
Ja, wenn es um mehr Erdgas ging, dann stimmt das so. Er war sich nicht zu schade, auch bei der kleinsten Hundehochzeit mitzutanzen, wo wieder neue Erdgasinfrastruktur eingeweiht wurde. LNG? Robert hat’s gefördert, gefordert und beschleunigt. „Wasserstoff“ (aus Erdgas)? Da war er ganz weit vorne. Unter seiner Feder sind zahlreiche Erdgasbeschleunigungsgesetze entstanden und nicht ein einziges Solar- oder Wind-Beschleunigungsgesetz.