Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat in dieser Woche die Klage zweier Hauseigentümer abgewiesen, die eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihres Gebäudes in der als Denkmal geschützten und von der Unesco als Weltkulturerbe anerkannten Altstadt Goslars errichten wollten. In ihrem Urteil verwiesen die Richter, dass nach den geltenden Regelungen des Bundes- und Landesrechts die Behörden Photovoltaik-Anlagen in aller Regel auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigen müssen und die Nutzung erneuerbarer Energien weitgehend Vorrang habe. In den allermeisten Fällen gebe es daher einen Rechtsanspruch auf Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, doch zugleich sehe das Gesetz für „atypische Situationen“ Ausnahmen vor. Das gelte für besonders wertvolle Denkmäler und bei besonders schwerwiegenden Eingriffen in ein Denkmal. In diesen Fällen sei eine Abwägung erforderlich, so die Richter.
Sie sahen in diesem Fall einen solchen seltenen Ausnahmefall vorliegen. „Das Gebäude der Kläger sei als Bestandteil des Unesco-Weltkulturerbes in besonderem Maße schutzbedürftig. Zusätzlich liege in der Installation der Anlage nach der fachlichen Einschätzung des zum Verfahren beigeladenen Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege (NLD) auch ein besonders schwerer Eingriff in das Denkmal vor“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Das Gesamterscheinungsbild würde durch die Installation „erheblich gestört“, so die Argumentation der Denkmalschützer, der die Richter nach einer ausführlichen mündlichen Verhandlung folgten. In dem vorliegenden Fall überwiege der Denkmalschutz „ausnahmsweise“ den Interessen zur Nutzung Erneuerbarer.
Als Begründung wiesen die Richter auch auf die Präzedenzwirkung hin, die eine Genehmigung hätte: In allen anderen Fällen dieser Art müssten dann auch Photovoltaik-Anlagen genehmigt werden. Dies würde die historische Dachlandschaft der Altstadt weitgehend verändern, teilte das Gericht mit. Die Kläger können noch Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht gegen das Urteil einlegen.
Der Landesverband Erneuerbare Energien Niedersachsen|Bremen e.V. (LEE NDS/HB) sieht das Braunschweiger Urteil mit Blick auf eine erfolgreiche Energiewende kritisch. Ihm kommt die Bedeutung des Klimaschutzes als gesamtgesellschaftliche und verfassungsrechtliche Aufgabe zu kurz. „Der Schutz des Klimas ist seit dem Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2021 Verfassungsauftrag – auch auf kommunaler Ebene“, sagte Silke Weyberg, Geschäftsführerin des LEE NDS/HB. „Ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Energiewende sind möglichst energieautarke Städte. Dafür braucht es jedes Dach.“
Der Landesverband betonte, dass Photovoltaik-Anlagen so installiert werden können, dass ein rückstandsloser Rückbau möglich ist. Das historische Bauwerk werde daher nicht zerstört, sondern bleibe im Kern erhalten. Zudem sei die Installation einer Photovoltaik-Anlage nicht mit einer strukturellen Veränderung des Gebäudes vergleichbar, wie etwa einem Anbau oder einer Fassadenveränderung.
Der LEE NDS/HB fordert deshalb den Aspekt der Reversibilität zukünftig in solchen Fällen stärker zu gewichten als ästhetische Argumente. Auch hinterfragt der Verband das Argument einer möglichen „Präzedenzwirkung“. Aus seiner Sicht könne ein genehmigtes Projekt mit denkmalgerechter Umsetzung als Vorbild für andere Häuser und Kommunen dienen. Es gehe nicht um eine Entwertung des Welterbes, sondern um dessen Zukunftsfähigkeit.
„Das Urteil setzt ein falsches Signal. Wir brauchen eine Denkmalpflege, die sich als Teil der Lösung versteht – nicht als Blockade“, sagte Silke Weyberg weiter. „Wenn der Denkmalschutz keine modernen Lösungen zulässt, erreicht er am Ende genau das Gegenteil von dem, wofür er bestimmt ist.“
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Da kann die Welt untergehen aber Hauptsache der Denkmalschutz steht 😀
Das ist schon mehr als lächerlich.
Mal wieder so ein Quatsch in Deutschland. Wir bauen uns unser Museum🤪.
Natürlich hat Denkmalschutz an manchen Stellen seine Berechtigung, und ich Teile das. Während manche Gebäude straffrei verfallen dürfen, werden hier dem Fortschritt Steine in den Weg gelegt. Wer auch immer das zu Verantworten hat, schießt über das Ziel hinaus!
Kann man sich herrlich drüber aufregen „PV auf Denkmal verboten…“
Aber schlimm ist das nun wirklich nicht!
Wir brauchen für die Energiewende definitiv keine klein PV Anlagen.
Erstens sind die sehr aufwändig zu bauen und zweitens der Strom daraus somit auch teuer. Volkswirtschaftlich also kompletter Unfug!
Was wir brauchen ist massig günstiger PV Strom und den gibts von der Freifläche von der wir wahrlich weit mehr wie genug dafür haben. Auch in Form von Ackerland!
Wie kommt man darauf?
Ganz einfach 2 Mio ha Ackerland die derzeit in Deutschland für höchst ineffiziente Bioenergie genutzt werden inkl. Dünger und Pestiziteinsatz. Und kaum ist ein Metzger von der CSU Landwirtschaftsminister und eine Gas Lobbyistin Wirtschaftsministerin schon plärrt die hoch subventionierte Bioenergiebranche nach Abschaffung des Maisdeckels. Eins ist jetzt schon klar, fällt der Maisdeckel dann wird die Fläche auf der Bioenergie angebaut wird noch um einiges anwachsen und allein das was dann an Fläche dazu kommen wird wird sehr wahrscheinlich mehr sein wie die Fläche die insgesamt für den maximalausbau an PV überhaupt notwendig wäre.
*auf 1 Mio ha Ackerland gehen problemlos 1TWp Freiflächen PV drauf, wächst die Anbaufläche(momentan 2Mio ha) also durch fallenden Maisdeckel auch nur um 20-25% wäre das eine Fläche für 400-500GWp Freiflächen PV Anlagen
Das Argument, dass Freiflächenanlagen wesentlich ökologischer sind als Energiemais und dazu wesentlich ökonomischer als Dachanlagen, ist schon richtig.
Im Zusammenhang mit Denkmalschutz heißt es aber: Baue neu, dann greift kein Denkmalschutz. Mach es häßlich, dann ist das Risiko geringer, dass der Denkmalschutz je irgendwelche Begehrlichkeiten entwickelt. Dann hast Du die Chance, die Vorteile zu nutzen, die die anderen Neuen, und Häßlichen haben, auch zu genießen. Schade, wenn im nur das Schlechte gefördert wird.
Mal abwarten was die Gerichte in 10-20 Jahren sagen werden – es geht jetzt erst richtig los mit der ganzen Sch****e
Wenn die Gesetze jetzt so ausgelegt werden, dann muss der Gestzgeber wohl die Gesetze ändern
Warum machen wir eigentlich Denkmalschutz? Um zu zeigen wie es früher einmal war? Oder weil es so schön ist, was früher gemacht wurde, im Gegensatz zu der Häßlichkeit des Beliebigen, das heute üblich ist?
Im Museum zu wohnen ist eigentlich nicht zuzumuten. Da kann man allenfalls ausziehen, und das Museum Leuten überlassen, die damit kein Problem haben. Die akzeptieren dann hoffentlich auch stinkende Einzelöfen in wenigen Wohnräumen und unbeheizte Schlafräume. Denn reiner Fassadendenkmalschutz ist Disneyland. Das ist so lächerlich, den bräuchte es gar nicht geben.
Das ästhetische Argument empfinde ich als das interessantere. Über Schönheit lässt sich bekanntlich streiten. Da spricht der eine von häßlichen Aufdachanlagen, der andere findet sie schön, weil er deren ökologischen Nutzen sieht.
Ein guter Richterspruch hätte die Argumente des Fassaden-Denkmalschutzes mit den Ansprüchen an die Schönheit von Ökologie in Einklang gebracht, indem er PV-Anlagen, die farblich passend ins Dach integriert sind, erlaubt hätte. Damit ist die Schönheit des Denkmals sogar gesteigert, der Nutzwert auch. Jeder hätte etwas nachgegeben, aber auch etwas von seinem Willen durchgesetzt. Diese Richter haben nicht abgewogen, sondern „Basta“ gesagt.
Also, als Berufsgrüner bin ich prinzipiell für jede PV-Anlage. Aber – ohne den Fall im Detail zu kennen – wenn wir hier tatsächlich vom Teil des Weltkulturerbes reden, und der Eingriff optisch und evtl auch baulich erheblich gewesen wäre, muss ich sagen, dass ich das Verbot nachvollziehen kann. Es gibt ohne Ende gut nutzbare Dächer in Deutschland, die leider aus vielen Gründen nicht genutzt werden. Das ist tragisch. Aber das bedeutet im Umkehrschluss nicht, dass es nicht auch tatsächlich Szenarien gibt, wo eine Anlage nicht sinnvoll ist. Hier klingt mir das fast so.
Sie haben mir aus dem Herzen gesprochen. Zumal es sich hier augenscheinlich um vergleichsweise kleine verwinkelte Dächer handelt. Damit würden dann wahrscheinlich nochmal höhere Installationskosten anfallen.
Ich glaube hier geht es nicht Darum für die eine oder andere Seite Stellung zu beziehen, sondern eine Lösung zu finden, die beide Seiten berücksichtigt.
Ich vermute, die Hausbesitzer würden gerne eine PV Anlage installieren um auch mit ihrem Anteil an der Energiewende teilzunehmen und mit einem günstigen, eigenen Strom teilzuhaben. Auf der anderen Seite kann ich auch diejenigen verstehen, die sich für den Denkmalschutz einsetzen. Also sollte man eine Lösung finden, die allen gerecht wird.
Die Stadt sollte somit ihren Bürgern eine Beteiligung bei einer außerhalb gelegenen Bürger-Freiflächenanlage ermöglichen. Damit sie anderen Hausbesitzern, gleich gestellt sind, sollten Sie in der Größenordnung einer PV-Anlage, die sie sonst auf ihrem Dach installieren könnten, von den Netzentgelten befreit werden. Außerdem sollten sie sich an einem zentralen Speicher bei der Freiflächenanlage beteiligen können. Dies wäre erheblich effizienter, als würde jeder einzeln in seinem Keller einen Speichern unterbringen. Somit könnte man auch die Hausbesitzer eines Denkmal geschützten Gebäudes mit anderen Hausbesitzern gleichstellen.
Was meinen Sie? Gibt es schon Städte die so etwas anbieten?
Bürokratiemonster
Hallo. Aus dem Artikel geht nicht hervor um was für eine geplante PV- Anlage es sich handelt. Gerade für Gebäude die unter Denkmalschutz stehen bieten sich Anlagen an deren Module in den Dachpfannen integriert sind. Diese Anlagen sind zwar teurer als die Standard Aufdachanlagen aber dafür auch bzgl. ziemlich neutral.
Vielleicht könnte das noch klargestellt werden.
Zumindest auf einer Straßenseite ließen sich bei den auf dem Foto abgebildeten Häusern Solarmodule installieren.
Die befänden sich nämlich auf der Gartenseite, wo auf der Straße flanierende Passanten sie überhaupt nicht sehen würden.
Vielleicht sähe man was, wenn man eine Drohne startet, oder wenn man auf den Kirchturm steigt und von oben schaut.
Auch Gebäude, die dem Denkmalschutz unterworfen sind, sollen letztendlich den Menschen die darin leben müssen, eine angenehme Bleibe bieten.
Das ist ein Aspekt, der von den Denkmalschützern zu oft leider sträflich vernachlässigt wird.