BSW-Solar erwartet eine Million Stecker-Solar-Geräte noch im Juni

Balkonsolar, Stecker-Solar-Gerät

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Die Marke von einer Million im Marktstammdatenregister verzeichneten Stecker-Solar-Geräten dürfte noch im Juni bei der Bundesnetzagentur erreicht werden. Davon geht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) auf Grundlage der Behördendaten aus. Die Millionengrenze sei faktisch bereits überschritten, da viele Anmeldungen nach den Erfahrungswerten erst mit zeitlichem Verzug bei der Bundesnetzagentur eingehen. Aktuell (Stand 11. Juni) sind 975.582 Stecker-Solar-Geräte mit einer Brutto-Gesamtleistung von 909,391 Megawatt im Marktstammdatenregister registriert.

Allein in den ersten vier Monaten des Jahres 2025 wurden rund 135.000 neue Balkonkraftwerke installiert – das entspricht einem Zuwachs von 36 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum, teilt der Verband mit. Die neu installierte Bruttonennleistung stieg dabei mit 156 Megawatt sogar um rund 75 Prozent

Einer Bevölkerungsumfrage im Auftrag des BSW-Solar zufolge planen acht Prozent der Befragten in diesem Jahr die Anschaffung einer Photovoltaik-Balkonanlage. Weitere neun Prozent ziehen den Kauf zu einem späteren Zeitpunkt in Erwägung. 2.043 Personen wurden in der repräsentativen Umfrage befragt, teilt der BSW-Solar auf pv magazine-Nachfrage mit. „Nachdem Solardächer in Eigenheimsiedlungen längst Standard sind, wird der Solarboom auf Balkonien nun zunehmend auch das Bild der Innenstädte prägen. Immer breitere Bevölkerungsschichten profitieren von der solaren Energiewende“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar.

Stecker-Solar-Geräte bieten dem Verband zufolge vor allem Mietern und Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern eine einfache Möglichkeit, einen Teil ihres Stromverbrauchs selbst zu decken und so die Stromkosten spürbar zu senken. In der Regel rechne sich die Investition bereits nach wenigen Jahren. Die Bundesregierung hatte in den letzten Jahren die Nutzung dieser kleinen Photovoltaik-Anlagen deutlich vereinfacht, unter anderem mittels einer Erlaubnispflicht durch Vermieter und Wohnungseigentümer. Zudem ist die Anmeldung der Stecker-Solar-Geräte im Marktstammdatenregister deutlich vereinfacht worden.

Stecker-Solar-Geräte unterscheiden sich von klassischen Photovoltaik-Anlagen vor allem durch ihre begrenzte Leistung: Sowohl die Solarmodule als auch der Wechselrichter sind so ausgelegt, dass die geringe AC-Leistung die vorhandene Elektroinstallation sowie Betreiber praktisch nicht gefährdet, wie der Bundesverband mitteilt. Nach dem aktuellen VDE-Normenentwurf darf die installierte Leistung eines Steckergeräts maximal 2000 Watt betragen. Die Anschlussleistung darf 800 Watt Wechselstromleistung nicht überschreiten.

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