Das Solarspitzen-Gesetz wird in Kürze in Kraft treten und damit am Tag danach auch die wesentlichen Neuerungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat ein Merkblatt zusammengestellt, in dem die wesentlichen Änderungen erklärt werden, und einen Auszug davon veröffentlicht. Vor dem Hintergrund des erklärten Ziels, bei zunehmenden Photovoltaik-Erzeugungsspitzen eine ausgeglichene Systembilanz sicherzustellen sowie die Zeiten negativer Strompreise zu reduzieren und den Marktwert des Solarstroms zu stabilisieren, sind in dem Paket zahlreiche Anreize für ein markt- und systemdienliches Verhalten der Photovoltaik-Anlagen enthalten. Auch die teilweisen Einschränkungen beim Betrieb der Photovoltaik-Anlagen seien notwendig, um die Marktintegration der Photovoltaik bei einem weiter fortschreitenden Ausbau zu gewährleisten, so der Verband.
Wesentlich ist die Neuerung, dass bei negativen Strompreisen für alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung keine Vergütung mehr gezahlt wird, die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt aber nachgeholt werden kann. Für neue Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt ist nach Angaben des BSW-Solar eine Übergangsregelung vorgesehen. Für sie greift die Regelung erst ab dem Folgejahr nach dem Zeitpunkt des Einbaus des intelligenten Messsystems. Den neuen Kompensationsmechanismus, wie lange die EEG-Vergütung nach Ende der offiziellen Förderdauer abhängig von den negativen Stunden weitergezahlt wird, hatten wir auf pv magazine bereits ausführlich dargestellt.
Neuanlagen bis 25 Kilowatt ohne intelligentem Messystem und Steuerungseinrichtung müssen nach dem Solarspitzen-Gesetz ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen. Anlagen zwischen 25 und 100 Kilowatt, die sich freiwillig in der Direktvermarktung befinden, müssen durch Direktvermarkter und Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Bei Anlagen dieser Größenordnung mit einer Einspeisevergütung oder einem Mieterstromzuschlag greift neben der Fernsteuerbarkeit auch die Einspeiseleistungsbegrenzung auf 60 Prozent, so der der BSW-Solar. Die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent werde mit dem Einbau eines Smart Meters plus Steuerungseinrichtung sowie einem bestandenen Fernsteuerungstest durch den Netzbetreiber aufgehoben.
Der Verband hatte bereits zuvor darauf verwiesen, dass er nur wenig Nachteile durch die Neuregelung für Betreiber sieht, die ihre Photovoltaik-Anlage mit einem Speichersystem intelligent vernetzen. Aber selbst bei Volleinspeisung und ohne Speicher sind die Abregelungsverluste durch die 60-Prozent-Regelung begrenzt. Nach Berechnungen der HTW Berlin betragen sie zwischen 1,1 Prozent (West-Ost-Ausrichtung der Anlage) und 9,0 Prozent (Südausrichtung) der erzeugten Solarstrommenge.
Bei „Finanztip“ hat man sich ebenfalls angeschaut, welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Kosten haben. Dabei spielt besonders die Anhebung der Preisobergrenzen für den Pflichteinbau eines Smart Meters für Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung eine Rolle.
Die jährlichen Kosten für Smart Meter steigen bei Anlagenleistungen zwischen 2 und 15 Kilowatt von 20 Euro auf 50 Euro. Hinzu kommen 50 statt 10 Euro für die Steuerbox, damit die Netzbetreiber die Anlage im Notfall regeln können. Für eine klassische Photovoltaik-Anlage mit 10 Kilowatt kosten beide Geräte somit zusammen 100 Euro pro Jahr. Finanztip zufolge summieren sich die Mehrkosten gegenüber einem gewöhnlichen digitalen Stromzähler auf 1600 Euro über die Laufzeit von 20 Jahren.
Faustforme für Anschaffungskosten
Als Faustformel gibt Finanztipp an die Hand, dass die Anschaffungskosten für eine 10-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage bei maximal 16.000 Euro liegen dürften, um einen rentablen Betrieb zu gewährleisten. Die Marktpreise lägen aktuell deutlich unter diesen 1600 Euro pro Kilowatt. Bei der gleichzeitigen Anschaffung von Wallbox oder Wärmepumpe seien auch noch leicht höhere Preise möglich und die Anlage trotzdem wirtschaftlich. „Ein Energiemanagementsystem kann helfen, Spitzenlasten selbst zu nutzen oder für später zwischenzuspeichern“, so Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl. „Ein dafür notwendiger Stromspeicher lohnt sich, solange er höchstens 600 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität kostet und seine Größe gut auf den Haushalt und die Photovoltaik-Anlage abgestimmt ist.“ Die Maximierung des Eigenverbrauchs durch ein Energiemanagementsystem sei in jedem Fall ratsam. Zumal nicht die Anlagenleistung, sondern nur die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt sei. Zusätzlich sei es möglich, sich bei Speichern ab 4,2 Kilowatt künftig auch noch Rabatte bei den Netzentgelten zu sichern. Je nach Wohnort seien Ersparnisse von 110 bis 190 Euro pro Jahr möglich.
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moin und wieder grüsse vom yt kanal weissnichs welt.. ich habe übrigens auch gerechnet.. in meheren videos sogar..
ergebnis: die 50% regel wirkt sich bei ost/west kaum und bei süd mit ca 10% aus..
aber der kompensationsmechanismuss beinhaltet eine falle.. man bekommt ja die vergütung weiter.. das wird wenn die neg stunden anhalten ca 4jahre weitervergütung bedeuten…
aber man verliert in dieser zeit ja die normale vergütung nach martkwert..
das frisst vermutlich einen grossteil der kompensation.. (habe ich heute im video am beispiel volleinspeiseanlage gezeigt)
nichtsdetotrotz lohnt sich pv natürlich immer noch… vor allem bei hohem eigenverbrauch – man sollte vermutlich nur die speicher etwas grösser wählen.. und natürlich ÜE bauen:-)
Aus der Sicht eines Handwerksunternehmers der auf Photovoltaik spezialisiert ist gruselt es mich immer ab bei so genannten Faustformeln zu den Anschaffungskosten.
16.000 € für eine zehn KW Peak Anlage geht, aber leider nur wenn alles aus China kommt, die Monteure und Elektriker von (Sub)Subunternehmern sind und man auf jeglichen Kundenservice im Nachgang verzichtet.
Leider wird in solchen €/kWp Empfehlungen auch immer vergessen, dass bei vielen Kunden noch ein zweiteiliger Zählerschrank oder eine Potenzialausgleichsschiene gesetzt werden müssen.
Ich kenne natürlich Firmen die solche Preise aufrufen, aber bei denen würde ich nicht empfehlen das Projekt zu realisieren. Lieber 2-3k€ mehr investieren für gute Komponenten und eine Firma die Keine Vertriebsbude ist und in Zukunft auch noch existent sein wird.
Die 16.000€ in diesem Beispiel sind ohne Speicher berechnet. Der wird zusätzlich mit Kosten von ab 600€/kWh auch noch als wirtschaftlich angesehen.
Das sind Preise die deutlich im Bereich, „erfahrener Fachbetrieb und qualitativ hochwertigen Komponenten liegen“
Bei Einem haben Sie natürlich Recht – wenn an der Hauselektrik viel gemacht werden muss, wird es teuer. Und das schlägt bei kleinen Anlagen natürlich durch.
Ansonsten: aus China kommt schlicht das mit Abstand beste Material, sowohl bei Wechselrichtern als auch bei Modulen. Insofern ist es nur sinnvoll, das zu nutzen. Und m.W. nutzen übrigens auch Firmen wie SMA bei den kleinen Geräten chinesische Technik, die umgelabelt wird.
Und wenn man sich jetzt mal die reine DC-Geschichte anschaut, dann sind auch schon 1.000 € pro kWp für eine Anlage ohne Speicher aber sowas von ausreichend. Auch ohne Sub-Subs.
Wir sind auch ein PV Fachunternehmen und bauen unsere Anlagen selber, und ja 16000€ inkl. Akku und Zählerschrank sind nur mit Chinageräten zu halten, dann aber durchaus möglich und unsere Kunden schätzen gerade unseren Service. Huawei z.B. ist einer der besten Anbieter am Markt, da müssen die Europäischen Anbieter einiges aufholen. Die deutschen Anbieter haben ihr Knowhow an die Chinesen verkauft um mehr Rendite zu erzielen, da sind sie selbst Schuld, jetzt rächt sich das.
Eine Potischiene kostet 5 Euro und der Kreuzerder 120€ inkl. Einbau, also alles Kosten die sich in Grenzen halten. DIe Frage ist halt, wieviel will ich verdienen und aus den Kunden rausholen.
Zum Gesetz: Es wird sich an den laufenden Kosten nichts ändern, man wird immer noch Millarden an die Energieversorger zahlen, die den Strom zu negativ Preisen „kaufen“, dafür EEG Geld bekommen und sich dann den Strom nochmal bezahlen lassen.
Wo gibt es ein Produkt, für das ich Geld bekomme wenn ich es abnehme?
Wer sich das ausgedacht hat ist genial, etwas das nichts Wert ist bezahlt zu bekommen. Komisch das es das nicht bei Aktienunternehmen gibt, trotz Börse.
Ja Hans ich weiß“ Nebelkerze“.
Aber ein Abschaffen ist nicht die Lösung.
Wie gesagt die Direktvermarkter müssen gezwungen werden den Börsenpreis im positiven Bereich zu halten, das ist ohne Probleme heute schon möglich, genug Anlagen sind steuerbar, vor allem die „Großen“ bei dem sich schon leicht Signale positiv auswirken. Das beste wäre natürlich, die vollkommen überflüssige Börse abzuschaffen, hat früher auch ohne funktioniert und würde es auch auf europäischer Ebene.
Das ganze wird soweit getrieben, bis die Bürger aus der Energiewende raus sind, damit sich die „Großen“ den Rest vom Kuchen nicht auch noch wegnehmen lassen müssen. Wenn die großen Erzeuger nicht den restlichen Ausbau unter ihre Kontrolle bekommen, werden sie bald nicht mehr existieren, aber da EON und Co „too big too fail“ sind müssen sie staatlich durch solche und ähnliche Gesetze gestüzt werden.
Es sollte deutlich gemacht werden , dass es sich bei der Berechnung
nur um die 60% Regel handelt !
Es ist keine Berechnung laut EEG NUll-VERGUETUETUNGS- Stunden gemacht worden.
Irrtuemlicherweise wird immer nur diese 60% Berechnung genannt.
Die ist für Bestandsanlagen im ersten Schritt wichtig.
Fuer Neuanlagen sollte allerdings direkt die Berechnung und Zahlen laut Wegfall EEG
genannt werden.
Generell ist die Berechnung zu den 60% nicht genau genug, da keine Jahresertragskurve und Verbrauch
berücksichtigt ist.
Es wird von einem sehr hohen Anteil von Eigenverbrauch ausgegangen
und auf Grundlage dessen kommt eine nur kleine Auswirkung bei rum.
Genau so ist es. Wir investieren nun nicht mehr in PV-Freiflächen Anlagen, da die Ertragssituation nicht mehr gesichert ist.
Kreuzerder sind nicht mehr zugelassen.
Wie beeinflusst diese Neuregelung die Erweiterung unserer Bestandsanlage (9,8kWp, 2021) um einen Carport mit PV (~ 4kWp) ?
Macht es dann evt. Sinn, die Leistung über zwei MicroWR je 2kWp zu teilen ?
Danke & Grüße
David M.