BSW-Solar veröffentlicht Merkblatt zum Solarspitzen-Gesetz

Photovoltaik-Dachanlage, Deutschland

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Das Solarspitzen-Gesetz wird in Kürze in Kraft treten und damit am Tag danach auch die wesentlichen Neuerungen für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat ein Merkblatt zusammengestellt, in dem die wesentlichen Änderungen erklärt werden, und einen Auszug davon veröffentlicht. Vor dem Hintergrund des erklärten Ziels, bei zunehmenden Photovoltaik-Erzeugungsspitzen eine ausgeglichene Systembilanz sicherzustellen sowie die Zeiten negativer Strompreise zu reduzieren und den Marktwert des Solarstroms zu stabilisieren, sind in dem Paket zahlreiche Anreize für ein markt- und systemdienliches Verhalten der Photovoltaik-Anlagen enthalten. Auch die teilweisen Einschränkungen beim Betrieb der Photovoltaik-Anlagen seien notwendig, um die Marktintegration der Photovoltaik bei einem weiter fortschreitenden Ausbau zu gewährleisten, so der Verband.

Wesentlich ist die Neuerung, dass bei negativen Strompreisen für alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab zwei Kilowatt Leistung keine Vergütung mehr gezahlt wird, die Förderung unter bestimmten Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt aber nachgeholt werden kann. Für neue Photovoltaik-Anlagen bis 100 Kilowatt ist nach Angaben des BSW-Solar eine Übergangsregelung vorgesehen. Für sie greift die Regelung erst ab dem Folgejahr nach dem Zeitpunkt des Einbaus des intelligenten Messsystems. Den neuen Kompensationsmechanismus, wie lange die EEG-Vergütung nach Ende der offiziellen Förderdauer abhängig von den negativen Stunden weitergezahlt wird, hatten wir auf pv magazine bereits ausführlich dargestellt.

Neuanlagen bis 25 Kilowatt ohne intelligentem Messystem und Steuerungseinrichtung müssen nach dem Solarspitzen-Gesetz ihre Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzen.  Anlagen zwischen 25 und 100 Kilowatt, die sich freiwillig in der Direktvermarktung befinden, müssen durch Direktvermarkter und Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Bei Anlagen dieser Größenordnung mit einer Einspeisevergütung oder einem Mieterstromzuschlag greift neben der Fernsteuerbarkeit auch die Einspeiseleistungsbegrenzung auf 60 Prozent, so der der BSW-Solar. Die Einspeisebegrenzung auf 60 Prozent werde mit dem Einbau eines Smart Meters plus Steuerungseinrichtung sowie einem bestandenen Fernsteuerungstest durch den Netzbetreiber aufgehoben.

Der Verband hatte bereits zuvor darauf verwiesen, dass er nur wenig Nachteile durch die Neuregelung für Betreiber sieht, die ihre Photovoltaik-Anlage mit einem Speichersystem intelligent vernetzen. Aber selbst bei Volleinspeisung und ohne Speicher sind die Abregelungsverluste durch die 60-Prozent-Regelung begrenzt. Nach Berechnungen der HTW Berlin betragen sie zwischen 1,1 Prozent (West-Ost-Ausrichtung der Anlage) und 9,0 Prozent (Südausrichtung) der erzeugten Solarstrommenge.

Bei „Finanztip“ hat man sich ebenfalls angeschaut, welche Auswirkungen die Neuregelung auf die Kosten haben. Dabei spielt besonders die Anhebung der Preisobergrenzen für den Pflichteinbau eines Smart Meters für Photovoltaik-Anlagen ab sieben Kilowatt Leistung eine Rolle.

Die jährlichen Kosten für Smart Meter steigen bei Anlagenleistungen zwischen 2 und 15 Kilowatt von 20 Euro auf 50 Euro. Hinzu kommen 50 statt 10 Euro für die Steuerbox, damit die Netzbetreiber die Anlage im Notfall regeln können. Für eine klassische Photovoltaik-Anlage mit 10 Kilowatt kosten beide Geräte somit zusammen 100 Euro pro Jahr. Finanztip zufolge summieren sich die Mehrkosten gegenüber einem gewöhnlichen digitalen Stromzähler auf 1600 Euro über die Laufzeit von 20 Jahren.

Faustforme für Anschaffungskosten

Als Faustformel gibt Finanztipp an die Hand, dass die Anschaffungskosten für eine 10-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage bei maximal 16.000 Euro liegen dürften, um einen rentablen Betrieb zu gewährleisten. Die Marktpreise lägen aktuell deutlich unter diesen 1600 Euro pro Kilowatt. Bei der gleichzeitigen Anschaffung von Wallbox oder Wärmepumpe seien auch noch leicht höhere Preise möglich und die Anlage trotzdem wirtschaftlich. „Ein Energiemanagementsystem kann helfen, Spitzenlasten selbst zu nutzen oder für später zwischenzuspeichern“, so Finanztip-Energieexperte Benjamin Weigl. „Ein dafür notwendiger Stromspeicher lohnt sich, solange er höchstens 600 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität kostet und seine Größe gut auf den Haushalt und die Photovoltaik-Anlage abgestimmt ist.“ Die Maximierung des Eigenverbrauchs durch ein Energiemanagementsystem sei in jedem Fall ratsam. Zumal nicht die Anlagenleistung, sondern nur die Einspeiseleistung auf 60 Prozent begrenzt sei. Zusätzlich sei es möglich, sich bei Speichern ab 4,2 Kilowatt künftig auch noch Rabatte bei den Netzentgelten zu sichern. Je nach Wohnort seien Ersparnisse von 110 bis 190 Euro pro Jahr möglich.

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