BDEW: „Solarpaket 1“ muss noch in dieser Woche verabschiedet werden

Zaun, Solarpark

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Der BDEW mahnt zum wiederholten Male, das „Solarpaket 1“ nun endlich durch das parlamentarische Verfahren zu bringen. „Mit scharfer Kritik“, so eine Mitteilung, reagiere man auf das „Ausbremsen“ durch die Fraktionen der Ampel-Koalition. Aktueller Grund für die Mahnung des Verbands der Elektrizitäts- und Wasserwirtschaft ist allerdings nicht die Photovoltaik, sondern eine ernste Gefahr für den Ausbau der Windkraft an Land.

Ein wichtiges Mittel zu deren beschleunigtem Ausbau sei die Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht. Die Richtlinie enthalte „einige Regelungen, die den Ausbau der Windenergie an Land erheblich beschleunigen könnten“. Darunter seien als „elementarer Baustein“ die Bestimmungen für die Umwandlung von Windenergie-Bestandsgebieten in so genannte Beschleunigungsgebiete.

Die Bundesregierung, so der BDEW weiter, habe diese Regelungen in das „Solarpaket 1“ integriert, um sie schneller in nationales Recht umsetzen zu können. Stattdessen ist sie nun durch den seit Monaten anhaltenden Streit noch immer nicht verabschiedet, und dies gefährdet nach Darstellung des Verbands „die Umsetzung der Beschleunigungs-Instrumente aus RED III“. Die vorgesehene Regelung zur Umwandlung von Bestands- in Beschleunigungsgebiete müsse der Bundestag „bereits diese Woche beschließen, damit das Gesetzgebungsverfahren noch innerhalb der zugrunde liegenden europäischen Frist zum 21. Mai 2024 abgeschlossen werden kann“.

Aktuell seien rund 40 Prozent der für die Energiewende insgesamt benötigten Windenergie-Standorte in Bestandsgebieten ausgewiesen. Wenn diese nicht zu Beschleunigungsgebieten würden, verzögerten sich die dort geplanten Projekte, „und damit wird das Erreichen der gesetzten Klimaziele immer schwieriger“.

Zum Problem werde ein Versäumen der EU-Frist auch für die Bundesländer, die bereits viele Bestandsgebiete ausgewiesen haben. Dort gingen besonders viele potenzielle Beschleunigungsgebiete verloren. Deshalb sollten auch die Länder „bereits aus Eigeninteresse den Weg für eine zügige Verabschiedung dieser Regelung frei machen“.

Die Umsetzung der RED III folgt der sogenannten EU-Notfallverordnung, die unter anderem auch für Windkraftprojekte die Genehmigungsverfahren beschleunigt hat. Die Verordnung ist jedoch bis 2025 befristet. Deshalb ist es nach Einschätzung des BDEW wichtig, das der Notfallverordnung zugrundeliegende Konzept mit Erleichterungen bei Umweltverträglichkeits- und Artenschutzprüfung zu verstetigen. In Beschleunigungsgebieten würden „im Vergleich zu Bestandsgebieten Genehmigungen deutlich schneller erteilt“, was viel Zeit beim Bau von Windkraftanlagen spare.

Angesichts dieser Situation sei es zudem „umso befremdlicher, dass das Solarpaket mit dem Klimaschutzgesetz gekoppelt werden soll. Wenn die Beschleunigungsgebiete jetzt nicht kommen, hätten die Ampel-Fraktionen dem Klimaschutz einen Bärendienst erwiesen“, mahnt der BDEW. „Klimaziele nutzen nichts, wenn nicht auch die Maßnahmen kommen, um sie zu erreichen.“

Doch nicht nur die Windbranche, auch bei der Photovoltaik wartet man sehnlichst auf die Verabschiedung des „Solarpaket 1“. Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf bereits vergangenen Sommer gebilligt. Die ursprünglich vorgesehene Verabschiedung bis zum Jahresende war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu halten, was den Nachtragshaushalt und damit 60 Milliarden Euro im Klimaschutz- und Transformationsfonds im Herbst für nichtig erklärte. Dennoch verabschiedete der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor der Weihnachtspause noch einen kleinen „Windbeutel“. Dieser wurde so genannt, da es sich um drei Maßnahmen aus dem Entwurf des „Solarpaket 1“ handelte, die aber überwiegend die Windkraft betrafen. Seit dem Jahreswechsel stritten die Koalitionen der Ampel-Regierung dann um die Einführung eines Resilienzbonus zur Unterstützung der heimischen Solarindustrie. Dessen Umsetzung über das „Solarpaket 1“ scheiterte am Widerstand der FDP, die die Dikussionen darüber im März für beendet erklärte. Dennoch fand sich das „Solarpaket 1“ nicht auf der Tagesordnung des federführenden Ausschuss des Bundestags für Klimaschutz und Energie, der am Mittwoch tagte. Dessen abschließendes Votum ist jedoch Voraussetzung, dass der Gesetzentwurf zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag kommt. Die Gründe, woran der Gesetzgebungsprozess aktuell hapert, sind bislang nicht öffentlich.

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