Italien bietet Steuervergünstigungen für Photovoltaik-Projekte mit Modulen aus EU-Produktion

Solarmodul, Longi

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von pv magazine global

Die italienische Regierung hat am 2. März im Amtsblatt des Landes den Nationalen Sanierungs- und Resilienzplan (PNRR) 2 veröffentlicht, der neue Steuergutschriften für den Kauf von Komponenten für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorsieht. Barbara Paulangelo, Partnerin und technische Leiterin des italienischen Beratungsunternehmens Reliable Energy Advisor (REA), erklärte gegenüber pv magazine, dass die Steuergutschriften allgemein für Projekte gewährt werden, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs bewirken.

Für Photovoltaik können die Steuergutschriften demnach bis zu 35 Prozent der Kosten der Solarmodule betragen und werden für Projekte gewährt, die ausschließlich in der Europäischen Union hergestellte Module verwenden. Ferner gilt die Anforderung eines Modulwirkungsgrades von über 21,5 Prozent oder aber eines Wirkungsgrades der in den Modulen verbauten Solarzellen von über 23,5 Prozent. Die Gutschriften werden auch für Projekte vergeben, die entweder Heterojunction- oder Perowskit-Silizium-Tandemmodule mit einem Wirkungsgrad von über 24 Prozent verwenden.

Celeste Mellone von der italienischen Anwaltskanzlei Green Horse Advisory ergänzt, dass die Steuergutschriften für bis zu 35 Prozent einer Gesamtinvestition von bis zu 2,5 Millionen Euro und bis zu 5 Prozent für Gesamtinvestitionen von zehn Millionen Euro anerkannt werden. „Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 50 Millionen Euro pro Jahr und begünstigtem Unternehmen“, so Mellone. „Diese Maßnahmen sind für Anlagen gedacht, die für den Eigenverbrauch bestimmt sind, aber im Prinzip können wir nicht ausschließen, dass auch eine mögliche Einspeisung von Überschuss-Strom mit den vom Gestore dei Servizi Energetici anerkannten öffentlichen Zuschüssen vereinbar sein könnte“.

Das Dekret besagt, dass die möglichen Begünstigten „Unternehmen mit Sitz im nationalen Hoheitsgebiet sind, unabhängig von der Rechtsform, dem Wirtschaftssektor, dem sie angehören, der Größe und der steuerlichen Regelung für die Ermittlung des Unternehmenseinkommens“. Die Investitionen müssen im Zeitraum von 2024 bis 2025 getätigt werden. Der Plan sieht Mittel in Höhe von 6,3 Milliarden Euro vor, die zu den bereits im italienischen Haushaltsgesetz vorgesehenen 6,4 Milliarden Euro hinzukommen, also insgesamt rund 13 Milliarden Euro.

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