Bundestag wird „Solarpaket 1“ wohl Ende Februar beschließen

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Die Enttäuschung in der Photovoltaik-Branche war schon spürbar, als der Bundestag in seiner letzten Sitzung vor Weihnachten nur einen kleinen „Windbeutel“ anstelle des geplanten „Solarpaket 1“ verabschiedete. Die Hoffnung war jedoch da, dass im Januar dann die Maßnahmen zur weiteren Beschleunigung des Photovoltaik-Zubaus folgen würden. Doch nun geht aus einer Auflistung der bundestagsrelevanten Vorhaben des Bundeswirtschaftsministeriums, die pv magazine vorliegt, hervor, dass sich das Parlament wohl erst in der Sitzungswoche 22./23. Februar mit dem „Solarpaket 1“ in zweiter und dritter Lesung befassen wird. Für den 21. Februar ist die abschließende Ausschusssitzung geplant. Am 22. März soll das „Solarpaket 1“ dann auf der Tagesordnung des Bundestages stehen.

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Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs Mitte August im Bundeskabinett könnte das parlamentarische Verfahren damit nach sieben Monaten abgeschlossen sein. Eigentlich sollten die Änderungen im EEG bereits zum Jahreswechsel 2023/24 in Kraft treten. Allerdings brachte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung von 60 Milliarden Euro an geplanten Corona-Hilfen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für nichtig erklärte, den Zeitplan des Bundeswirtschaftsministeriums kräftig durcheinander. Die Aufstellung eines konformen Haushaltes hatte danach Priorität, zudem mussten alle Vorhaben auf den Prüfstand, da die Regierung nach dem Urteil deutlich weniger Geld zur Verfügung hat.

Im „Solarpaket 1“ sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die den Photovoltaik-Zubau in Deutschland weiter beschleunigen und auch entbürokratisieren sollen. Die Maßnahmen betreffen sowohl Stecker-Solar-Geräte als auch Photovoltaik-Dachanlagen. Doch auch für Freiflächenanlagen sind in dem Entwurf einige wichtige Änderungen enthalten.

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