Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf für das „Solarpaket 1“ beschlossen. Ganz genau heißt er: „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“ und sollte eigentlich schon vor der Sommerpause kommen. Doch koalitionsinterne Abstimmungen verzögerten die Veröffentlichung.
„Wir brauchen mehr Tempo und weniger Bürokratie beim Solarausbau und genau das setzen wir mit dem Solarpaket um“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). „Wir müssen das Tempo verdreifachen und bis 2026 auf einen jährlichen Zubau von 22 Gigawatt kommen, um unsere Ausbauziele zu erreichen.“ Dies entspricht etwa einer Verdreifachung gegenüber dem Zubau aus dem vergangenen Jahr, die mit Verbesserungen in allen Photovoltaik-Segmenten gelingen soll. „Daher haben wir heute im Kabinett mit dem Solarpaket zahlreiche neue Regelungen verabschiedet, die den Zubau in der Freifläche und auf dem Dach sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger steigern. Zugleich räumen wir Hemmnisse aus dem Weg und bekämpfen das Bürokratie-Dickicht“, so Habeck weiter.
Sein Staatsekretär Sven Giegold drückt es wie folgt aus: „Das Solarpaket enthält einen ganzen Erguss von Entbürokratisierungen für die Solarenergie. Es wird leichter für Unternehmen, Landwirte, Bürger und Kommunen in die Photovoltaik zu investieren.“ Er beziffert auch die jährlichen Einsparungen der Wirtschaft bei den Bürokratiekosten mit 18,5 Millionen Euro und beim Bürokratieaufwand für die Bürger mit 90.000 Stunden. Das Ministerium sieht den Gesetzentwurf daher auch als „ein positives Beispiel für Bürokratieabbau“. Als ein wichtiges Beispiel dafür wird der Wegfall der Anmeldung von Photovoltaik-Balkonanlagen beim Netzbetreiber sowie die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister genannt.
Auch wenn ein starker Fokus der vorgeschlagenen Gesetzesänderungen auf den Vereinfachungen für Stecker-Solar-Geräte liegt, so umfasst der Entwurf doch alle Bereiche – also auch Dach- und Freiflächenanlagen sowie Mieterstrom und gemeinschaftliche Energieversorgung.
Private Dachanlagen
Zur Beschleunigung von Dachanlagen soll das bestehende vereinfachte Netzanschlussverfahren künftig für Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowatt gelten. Bisher greift es nur bis 10,8 Kilowatt. Auch der Zugang zur Direktvermarktung für die kleineren Photovoltaik-Anlagen soll vereinfacht werden, so würden die Vorgaben zur technischen Ausstattung bei Anlagen bis 25 Kilowatt gelockert. Die Steuerbarkeit müsse nicht zwingend gegeben sein, könne aber bilateral zwischen Anlagenbetreiber und Direktvermarkter vereinbart werden. Dies soll die Kosten für die optionale Direktvermarktung bei kleinen Anlagen senken.
Gewerbeanlagen
Gerade im Segment der mittelgroßen Photovoltaik-Anlagen gab es einige Hemmnisse, die mit dem „Solarpaket 1“ beseitigt werden sollen. So ist vorgesehen, die Direktvermarktung zu flexibilisieren. Dies soll vor allem den Bau von gewerblichen Photovoltaik-Anlagen mit hohem Eigenverbrauch attraktiv machen. Sie könnten künftig überschüssigen Solarstrom an den Netzbetreiber weitergeben. Dafür bekommen sie keine Vergütung, müssen aber auch keine Direktvermarktungskosten tragen. Hinsichtlich den Anlagenzertifikats, was aktuell gerade für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt greift, ist eine Anhebung vorgesehen. So soll künftig das Anlagenzertifikat erst ab einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt oder einer installierten Leistung von mehr als 500 Kilowatt erforderlich sein. Unterhalb der Schwellwerte sei der Nachweis über Einheitenzertifikate ausreichend. Auch mit Blick auf die Anlagenzusammenfassung sind dabei Vereinfachungen geplant. Der Zubau neuer Dachanlagen an einem separaten Anschlusspunkt soll dann nicht mehr zum Überschreiten der Schwellwerte führen können.
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Ein großer Kritikpunkt war in der Vergangenheit, dass es für Mieter und Nachbarn schwierig bis unmöglich war, gemeinsam Solarstrom zu erzeugen und zu nutzen. In dem Entwurf ist ein neues Modell vorgesehen, was künftig die bürokratiearme Lieferung von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes sowie die Weitergabe an Wohnungsmieter oder Gewerbekunden vorsieht. Dazu sollen Lieferantenpflichten entfallen sowie die Verpflichtung zur Reststrombeschaffung. Zur Abgrenzung zwischen gemeinschaftlicher Energieversorgung und Mieterstrom ist für ersteres Modell keine zusätzliche Vergütung vorgesehen. Eine Überschusseinspeisung gegen EEG-Förderung ist aber geplant. Bei Mieterstrom sollen zudem auch umliegende Gebäude einbezogen werden können, solange keine Netzdurchleitung des Solarstroms erfolge, sowie die Hürden bezüglich der Anlagenzusammenfassung abgebaut werden.
Gebäude im Außenbereich
Die bestehende EEG-Förderung für Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden soll künftig auch auf den Außenbereich ausgeweitet werden. Allerdings nur für bereits bestehende Gebäude, wobei der Stichtag auf den 1. März 2023 verschoben wird. Mit dieser Regelung will die Politik verhindern, dass Gebäude einzig zum Zweck der Photovoltaik-Nutzung gebaut werden. Bestehende Gebäude sollen künftig jedoch dafür genutzt werden können.
Balkonanlagen
Im Gesetzentwurf ist als Stecker-Solar-Geräte definiert, dass die Leistung nicht mehr als zwei Kilowatt und die Wechselrichter-Leistung maximal 800 Voltampere betragen darf. Sie müssen hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden. Zudem kann übergangsweise die vorhandenen Zähler weiter genutzt werden und es ist kein intelligentes Messsystem oder Zweirichtungszähler eine zwingende Voraussetzung für den Anschluss einer Photovoltaik-Balkonanlage.* Die „Steckerfrage“ – also Schukostecker ja oder nein – will die Politik den Normungsgremien überlassen. Die technische Norm wird gerade vom VDE DKE erarbeitet.
Repowering
Mit der letzten EEG-Novelle war bereits eine neue Repowering-Regelung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen eingeführt worden. Diese soll nun auch auf Dachanlagen ausgeweitet werden. Es ermöglicht den Austausch alter gegen leistungsstärkere Module, ohne die ursprüngliche Einspeisevergütung für die Ursprungsleistung zu verlieren. Der Tausch kann auch jenseits von technischen Defekten oder Schäden an den Modulen erfolgen.
Freiflächenanlagen
Eine der wichtigsten geplanten Änderungen bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen ist wohl die Ausweitung der Flächenkulisse. Die landwirtschaftlichen Flächen in benachteiligten Gebieten sollen demnach grundsätzlich für den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen genutzt werden dürfen. Bundesländer, die dies beschränken wollen, haben eine Opt-Out-Option. Bisher war es genau umgekehrt. Die Bundesländer mussten diese Flächen explizit per Verordnung freigeben. Nach der neuen Regelung haben die Länder auch die Möglichkeit, bestimmte „weiche“ Schutzgebiete in den benachteiligten Gebieten ausschließen. Auch wenn ein Anteil von einem Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in einem Bundesland bereits mit Photovoltaik-Anlagen belegt sind, kann das Land diese Flächen zudem für weitere Anlagen wieder schließen. Im „Solarpaket 1“ soll festgeschrieben werden, dass maximal 80 Gigawatt Photovoltaik auf diesen landwirtschaftlichen Flächen deutschlandweit installiert werden dürfen.
Im Entwurf vorgesehen ist auch, dass sogenannte extensivere Agri-Photovoltaik-Anlagen auf bestimmten Flächen, die vertikal oder mit einer lichten Höhe von mind. 2,10 Metern aufgeständert sind, einen Bonus erhalten, wenn sie Kriterien zur Extensivierung, wie die Vermeidung des Einsatzes von Herbiziden nachweisen können. Zudem ist mit einer eigenen Verordnungsermächtigung auch die zusätzliche Förderung für Biodiversitätssolarparks vorgesehen.
Für Agri-Photovoltaik-Anlagen selbst sowie Floating- und Parkplatz-Anlagen plant die Regierung ein eigenes Untersegment bei den Photovoltaik-Ausschreibungen für Freiflächenanlagen. Sie sollen einen eigenen Höchstwert enthalten. Zudem soll die Ausschreibungsmenge für diese besonderen Solaranlagen auf bis zu 3000 Megawatt im Jahr steigen. Dies ist allerdings im Rahmen der bereits festgelegten Ausschreibungsvolumina vorgesehen.
Ähnlich wie bei Dachanlagen soll auch für Freiflächenanlagen der Netzanschluss beschleunigt werden. Dazu ist im „Solarpaket 1“ ein Recht zur Verlegung von Anschlussleitungen auf Grundstücken und Verkehrswegen vorgesehen. Dies soll für alle Erneuerbaren-Anlagen greifen, nicht nur für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
Nach der Annahme des Entwurfs im Bundeskabinett geht das „Solarpaket 1“ nun in den Bundestag. Dieser wird sich im Herbst damit befassen, so dass die Neuregelungen dann voraussichtlich zum Jahreswechsel greifen könnten. Derweil arbeitet das Bundeswirtschaftsministerium bereits am „Solarpaket 2“. Damit sollen dann weitere Maßnahmen aus der „Photovoltaik-Strategie“ umgesetzt werden, die von Politik und Branche gemeinsam im Frühjahr erarbeitet wurde.
*Anmerkung der Redaktion: Diese Stelle ist nachträglich korrigiert worden. Die vorhandenen Zähler dürfen zunächst weiter genutzt werden. Danke für den Hinweis.
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Leider führt die Beschränkung Leistung von 2 kWp der Solarmodule bei den Stecksolargeräten zu einer unnötigen Innovationsbremse. Damit lassen sich keine Steckersolargeräte mit Speicher realisieren, die mehr Solarleistung als 2 kWp zulassen. Bislang ist nur die Einspeiseleistung des Wechselrichters von 600W gesetzlich vorgegeben. Die Erhöhung der Einspeiseleistung auf 800W bringt lediglich paar kWh Eigenverbrauch mehr. Meinen Wechselrichter werde ich deswegen nicht tauschen. Scheinbar hat die Solarlobby ihre Claims nun besser abgesteckt. Aber: Bürokratieabbau beim Anmelden und alten Zählern finde ich super!
Zu der Vereinfachung von Gewerbeanlagen kann ich im Gesetzesentwurf leider nichts finden. Steht im Ref. Entwurf vom Mai aber nicht mehr hier im aktuellen Text!
@PV-Magazin Redaktion
Woher habt Ihr die Info?
Hallo Fabian,
ich habe dies aus der Mitteilung des Minsteriums selbst:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/20230816-uberblickspapier-solarpaket.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Es kann sein, dass Sie es nicht im Entwurf finden, weil es in der NELEV geregelt ist und dann auch dort geändert werden muss.
Parallelbetrieb von Steckersolaranlage und Dachsolaranlage.
Eine der Voraussetzungen zum Betrieb der Steckersolaranlage ist, dass eingespeiste Energie nicht vergütet wird.
Bisher war der Parallelbetrieb wohl nicht möglich, weil die eingespeiste Energie der Steckersolaranlage zu Einnahmen nach dem EEG 2023 führen würden.
In dem Gesetzesentwurf, siehe Link im obigen Artikel, wird in der Kommentietung zu Top 15 – betrifft EEG 2023 Para. 24 Absatz 3 ausgeführt >> Die in § 9 eingefügte Ausnahme für Steckersolargeräte auch für § 24
Absatz 1 EEG 2023 eingefügt. Dieser bezieht sich nur auf die Zusammenfassung nach Absatz 1 der Vorschrift. Die Möglichkeit der Abrechnung über ein gemeinsames Messsystem nach § 24 Absatz 3 EEG 2023 bleibt unberührt. Das heißt insbesondere, dass bei Vorliegen einer Dach-Solaranlage und eines Steckersolargeräts bei gemeinsamer Abrechnung nach § 24 Absatz 3 EEG 2023 die eingespeisten Mengen im Verhältnis zu der installierten Leistung der Anlagen auf die jeweiligen Vermarktungsformen aufzuteilen sind.<<
Frage: Ist somit der Parallelbetrieb jetzt möglich, lediglich mit einem Abschlag der eingespeisten Energie im Verhältnis der installierten Leistung der Steckersolaranlage zur Gesamtleistung aus Stecker- und Dach-Solaranlage?
@Wimmer: Zitat: Eine der Voraussetzungen zum Betrieb der Steckersolaranlage ist, dass eingespeiste Energie nicht vergütet wird.
Dies war keine Voraussetzung, aber halt gegeben, da die infrage kommenden Energiemengen & Vergütung in keinem Verhältnis zum Aufwand gestanden hätten.
Natürlich können PV Balkonanlagen mit PV Dachanlagen kombiniert und der Überschuß gemeinsam vergütet werden.
Und natürlich kann es dabei Unschärfen geben. Kann auch alles geklärt werden, aber mit vieeeeel §, Papier und Bürokratie !!!
Wollen wir das ?
Sie sollten sich erst mal kundig machen, was ein ZWEIRICHTUNGSZÄHLER ist, bevor sie sowas veröffentlichen.
Ein Zweirichtungszähler stellt eine Kombination aus Einspeisezähler und Bezugszähler dar. Der Zähler erfasst also sowohl den Strom, der ins Netz eingespeist wird als auch den sogenannten Reststrom, der aus dem Netz entnommen wird. Er misst demnach den Stromfluss in zwei Richtungen und hat daher seinen Namen. Aus der Differenz der erfassten Beträge lässt sich schließlich jene Strommenge ermitteln, die einem Haushalt zum Eigenverbrauch zur Verfügung steht.
Wahrscheinlich meinen Sie die die Ferraris-Zähler…. Aber nur zur Info für Sie, das sind eben keine Zweirichtungszähler !
Danke für den Hinweis. Sie haben recht, ich habe es im Artikel korrigiert.
Sehr schöne Zusammenfassung, die bisher beste, die ich gelesen habe. Einzig bei den Balkonkraftwerken stimmt der Satz „Zudem kann übergangsweise der Zweirichtungszähler weiter genutzt werden.“ wohl nicht. Es kann wohl eher der aktuelle Zähler übergangsweise genutzt werden bis ein Zweirichtungszähler oder vielleicht einer mit Rücklaufsperre eingebaut ist.
Danke für den Hinweis. Sie haben recht, ich habe es im Artikel korrigiert.
Manches dauert etwas länger…..
Meine PV-Anlage vom April 2022 ist noch immer nicht durch die „kaufmännische Erfassung“ bei der SH-Netz und unsere gemeinsame Anlage vom Januar 2023 ist noch ungeklärt, weil das Finanzamt die Frage nach der Umsatzsteuerbefreuung noch nicht beantwortet hat. Es mag sinnvoll sein Bürokratie abzubauen, sinnvoller wäre es aber das Ganze auch entsprechend zu überwachen und durch Hilfestellung und Unterstützung für die Betroffenen etwas transparenter zu gestalten. Was nützt eine Bundesnetzagentur die auf eine Behörde in Berlin verweist und eine Regulierungsbehörde in Berlin wenn die einem ein Mediationsgespräch anbieten, aber nur falls beide Seiten dem schriftlich zustimmen. Während die SH-Netz einen einfach nur ignoriert und nach über 1,5 Jahren weiterhin um Geduld bittet ohne sich dabei festzulegen bis wann man es denn geschafft hat die Anlage aufzunehmen. Hier sollten nicht nur Fristen für die Erledigung solcher Vorgänge sondern auch entsprechende Entschädigungen und Strafen bei Nichterledigung dafür sorgen, dass der Fortschritt nicht andernorts (vorsätzlich?) ausgebremst wird.
Winfried schreibt.
Meine PV-Anlage vom April 2022 ist noch immer nicht durch die „kaufmännische Erfassung“ bei der SH-Netz
Es mag sinnvoll sein Bürokratie abzubauen, sinnvoller wäre es aber das Ganze auch entsprechend zu überwachen
@Winfried.
Noch sinnvoller wäre mal genauer hinzuschauen was überhaupt sinnvoll ist.
Seit 2010 dürfen die Erneuerbaren nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden , und dazu benötigen die extra ein „virtuelles“ Netz.
Schauen Sie mal, was die Bundesnetzagentur zur kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung schreibt.
Siehe hier.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Hinweis_kaufmannische.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Die unterhalten ein separates Netz für die Erneuerbaren, damit die Altgedienten im Versorgernetz ihr gewohntes Süppchen weiter kochen können, als ob es gar keine Energiewende gäbe.
Erst wenn die Nachfrage und der Preis im gewohnten System geklärt ist, wird der EEG Strom als „Überschuss“ wieder zugeschaltet
Das „IWR“ hat das mal wie folgt beschrieben .
Zitat IWR. Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise.Zitat Ende.
Der Ökostrom wird quasi als „Ramschware“ missbraucht, dazu braucht man ein separates Netz.
So ihr Mitdiskutanten, das ist jetzt wieder weit ausgeholt, aber im „Zusammenhang“ wichtig. Bevor nun wieder der eine oder andere meint, dem Diehl seinen rückwärtsgewandten Mist muss man nicht lesen, mit dem Link von der Bundesnetzagentur, und meinen Ausführungen dazu, geht ihm wieder einiges an Übersicht verloren, wenn er es nicht liest.
Hans Diehl
konnten Sie Winfried mit Ihren Ausführungen in Bezug auf einen offensichtlich hoffnungslos überforderten Mitarbeiterstab bei dessen lokalem Energieversorger entsprechend weiterhelfen?
Schön!
Hallo ,alles Unsinn solange der erzeugte Solarstrom ins Netz gespeist wird , was man braucht ist den selbst erzeugten Strom zu speichern (Akku) + selbst zu verbrauchen ,zu verkaufen (z.b. Reihenhäuser o.Wohnungen.) auch könnte man Stadtteil -Akkuspeicher aufbauen , kurze Wege ,kaum Verluste man könnte alle vorhandenen Solaranlage zusammenfassen + ein Gleichstromnetz aufbauen . Zusätzlich müssen VERPFLICHTEND Balkonkraftwerke mit Zweirichtungs- Zählern ausgerüstet werden ! Strom nimmt immer den kürzesten Weg was ich nicht verbrauche ,verbraucht mein Nachbar.!!
Das ist der maximale Unsinn, den ich je gelesen habe. Das ist für das Individuum möglicherweise gut, für die Netzsicherheit nicht.
Zweirichtungszähler verpflichtend für alle ist auch super. Und wenn ich einen neuen Zähler brauche warte ich dann zukünftig mal eben 18 Monate, weil kein Monteur Zeit hat? „Schöne 150kWp Anlage haben sie da. Kann ich leider nicht anschließen, ich muss noch fünfzig 800W Wechselrichter mit einem Zweirichtungszähler ausstatten.“
Gleichstromnetz ist dann das nächste. Braucht dann jedes Haus einen DC-DC Wandler? Oder machen wir dann ein 34V DC Ortsnetz? Und wenn die Akkukapazität nicht mehr reicht dann soll das Verteilnetz auch Gleichstrom liefern?
Schuster, bleibt bei deinen Leisten.
Heinz Strunk schreibt.
Das ist der maximale Unsinn, den ich je gelesen habe. Das ist für das Individuum möglicherweise gut, für die Netzsicherheit nicht.
@ Heinz Strunk.
„Maximaler“ Unsinn würde ich so nicht stehen lassen. Zu mindestens würde der Ökostrom „Grün“ bleiben und würde nicht für undurchsichtige lukrative Geschäftsmodelle missbraucht. Und was die Netzsicherheit betrifft. Wissen Sie, dass die Erneuerbaren seit 2010 nicht mehr in den Bilanzkreisen der Versorger verbraucht werden , sondern separat an der Börse als Überschuss verkauft werden.
Und welche Unsicherheiten dadurch das Netz erfährt, hat schon einige male für Schlagzeilen gesorgt.
Siehe hier.
https://www.deutschlandfunk.de/beinahe-blackout-in-deutschland-bundesnetzagentur-ruegt-100.html
hier:
https://www.manager-magazin.de/unternehmen/energie/a-815721.html
oder hier:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/energieversorgung-in-deutschland-stromhaendler-zocken-fast-bis-zum-blackout-a-815587.html
Weil die Versorger die Erneuerbaren nicht mehr „Physikalisch“ in ihren Bilanzkreisen haben, müssen sie die da auch bei ihren voraus Bestellungen nicht prognostizieren, und können auf ein Sturmtief spekulieren, um dann die Schnäppchen am Spotmarkt zuzukaufen. Dazu kommt das Ökostrom seit 2010 nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt wird, was ein zweites separates. „virtuelles“ Netz nötig macht. Und zwei Netze stabil zu halten ist nicht einfacher.
Da sind Geschäftsmodelle außerhalb des öffentliche Netzes doch wesentlich Energiewende freundlicher, wie sie der Pit 200 vorschlägt.
Korrektur .
Wo es heißt die sind wesentlich Energiewende freundlicher als sie der Pit vorschlägt, muss es natürlich.. „unfreundlicher“.. heißen
Hans Diehl
Ich habe es nicht verstanden, wie denn eine angeblich nicht in dem physikalischen Netz eine vorhandene oder fehlende Strommenge der Erneuerbaren einen Black-Out im physikalischen Netz provozieren könnte. – Was rauchen Sie? –
Hören Sie bitte auf, von einem separatem nur kaufmännisch vorhandenen Netz zu erzählen.
Es führt zur nachhaltigen Verunsicherung aller Beteiligten.
Einspeisung von Erneuerbaren Energieen sind real und entsprechend zu bilanzieren.
Wie ein Energieversorger mit der Beurteilung der Leistung von EEG und deren Zuverlässigkeit innerhab seines Verantwortungsbereiches zur Aufrechterhaltung einer gesicherten Energieversorgung umgeht, wird seine eigene Bewertung und Verantwortung sein.
Danke!
Thomas I schreibt.
Hans Diehl
Ich habe es nicht verstanden, wie denn eine angeblich nicht in dem physikalischen Netz eine vorhandene oder fehlende Strommenge der Erneuerbaren einen Black-Out im physikalischen Netz provozieren könnte. – Was rauchen Sie? –
@ Thomas I cool bleiben und lesen, es ist doch keine Erfindung von mir,
was ich hier erzähle..
Ich hab doch die Veröffentlichung von der Bundesnetzagentur schon einige male gepostet, Sie müssen es nur lesen.
Sie wissen doch, seit 2010 dürfen die Erneuerbaren nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden.
Und wie das geschieht ist im Folgenden festgeschrieben.
Hier für Sie noch einmal.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/Hinweispapiere/Hinweis_kaufmannische.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Zitat:…Grundverständnis einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung
Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wird der erzeugte Strom aus der Stromerzeugungsanlage physikalisch in eine Leitungsstruktur eingespeist, die kein Elektrizitätsversorgungsnetz im Sinne des § 3 Nr. 16 EnWG darstellt, Zitat Ende.
Thomas, mal kurz gefasst , seit 2010 haben wir 2 Netze, wie aus der BNA Veröffentlichung hervorgeht
Das „Physikalische“ Versorgungsnetz sind die Bilanzkreise der Versorger. Da wird im voraus Strom bestellt. Seit 2010 sind die EE da nicht mehr drin, sondern in einem 2. Leitungssystem das „Kein“ Versorgungsnetz ist. Wenn mehrere Versorger in ihren Bilanzkreisen knapp bestellen, in der Hoffnung bei einem Sturmtief aus dem 2., dem „virtuellen“ Netz der Erneuerbaren, Kapital zu schlagen, geht das ohne Zweifel auf die Netzstabilität und kann zu Blackouts führen. Genau in dieser Gefahr waren wir doch schon einige male. Deshalb fordere ich doch hier gebetsmühlenartig, dass die Erneuerbaren wieder „Physisch“ in die Bilanzkreise müssen, dann kann so was nicht passieren.
So weit sind wir schon. Wenn man sich etwas in intensiver mit unserem dubiosen Strommarktdesign beschäftigt, kommt man in den Verdacht etwas zu rauchen.
Nein,… ich kann Ihnen versichern, ich bin sauber bei meinen Kommentaren.
Lieber Hans Diehl
ich verstehe Ihre Ausführungen auch nach Ihrer Kommentierung immer noch nicht.
Es gibt ein einziges und verbundenes Stromnetz in Europa; jedenfalls von München bis Flensburg.
Das ist physikalisch aufgebaut, hat versch. Spannungsebenen und arbeitet meiststens mit konstant 50 Hz.
Der von Ihnen so gerne und oft zitiete Artikel der Bundesnetzargentur beschreibt in einem leider recht umfangreichen Beitrag die rechnerischen Zusammenhänge, um letztendlich Direkteinspeiser, Teileinspeiser mit Ihren verschiedenen Vergütungsansprüchen und auch das EEG-Konto beherrschen zu können.
Von der Bezugnahme Ihrerseit auf einen physichen Bilanzkreis und eventuell Unterschlagung von allen EEG-Stromerzeugern für die BRD hatte ich bislang keinen Beitrag etwa in kWh, EUR, Anteil Aus- oder auch Einspeiung lesen können.
Ich halte es für nahezu wie im Fieber fabuliert , hier bei kaufmännisch und physikalischem Netz von zwei sich beeinflussenden Netzen zu sprechen!??!
Ein Netzausfall, Beinah-Ausfall oder ein Black-Out in ges. BRD müßte doch auf ein Missmanagement von verantwortlich agierenden Netz-Disponenten zurückzuführen sein, anstatt auf den Sachverhalt von zwei unterschiedlichen Bilanz- und Betrachtungsweisen und einem angeblichem Missmatching von kaufmannisch und physikalischem Netz.
Ich bitte höchst aufrichtig darum, Ihre formulierten Thesen nochmals zu überdenken.
….Cannabis wird doch erst ab nächstem Jahr freigegeben…….
Thomas I schreibt
Lieber Hans Diehl
ich verstehe Ihre Ausführungen auch nach Ihrer Kommentierung immer noch nicht.
Es gibt ein einziges und verbundenes Stromnetz in Europa; jedenfalls von München bis Flensburg.
Das ist physikalisch aufgebaut, hat versch. Spannungsebenen und arbeitet meiststens mit konstant 50 Hz.
@ Thomas I
Und in diesem Netz sind die Erneuerbaren „Bilanziell“ nicht mehr drin, seit dem sie 2010 aus den Bilanzkreisen der Versorger raus genommen wurden, und nur noch „Kaufmännisch“ gehandelt werden Dafür hat man ein separates „virtuelles Netz geschaffen. Genau das ist in der BNA Veröffentlichung deutlich gemacht. Deshalb lesen, lesen, und die Zusammenhänge verstehen.
Thomas I schreibt.
Ich halte es für nahezu wie im Fieber fabuliert , hier bei kaufmännisch und physikalischem Netz von zwei sich beeinflussenden Netzen zu sprechen!??!
Thomas I
Bei der BNA heißt es wie folgt.
Bei einer kaufmännisch-bilanziellen Einspeisung wird der erzeugte Strom aus der Stromerzeugungsanlage physikalisch in eine Leitungsstruktur eingespeist, die kein Elektrizitätsversorgungsnetz im Sinne des § 3 Nr. 16 EnWG darstellt, z.B. in eine Kundenanlage.
Der EE Strom wird in eine Leitung eingespeist die kein Versorgungsnetz darstellt. Somit erst einmal in ihrem Netz von Flensburg bis München keine Rolle spielt. Soweit dürften wir uns einig sein.
Dann heißt es bei der BNA weiter
Zu Abrechnungs- und Bilanzierungszwecken werden sowohl die physikalischen Einspeisemengen in das Elektrizitätsversorgungsnetz als auch – in entsprechender Weise – die physikalischen Entnahmemengen aus dem Elektrizitätsversorgungsnetz bilanziell so „KORRIGIERT“, als sei der gesamte erzeugte Strom in das Elektrizitätsversorgungsnetz eingespeist Zitat Ende.
In den Bilanzkreisen der Versorger, also in . . „ihren“.. Netzen von München bis Flensburg spielt aber die Musik. Dort entsteht der Preis und der Bedarf an Strom. Und da sind die EE seit 2010 nicht mehr dabei. Erst wenn da für die „Altgedienten alles so geregelt ist, als ob wir gar keine Energiewende hätten, wird „Korrigiert“ in dem das EE Abstellnetz wieder zugeschaltet wird.
Und wie das in der Praxis aussieht, hat die folgende Hochschulrecherche ergeben.
Zitat: Diese zwei Artikel beantworteten sehr gut unsere Frage, wer eigentlich an der Strombörse einkauft. Denn es wurde immer nur von Versorgungsunternehmen, Stromhändlern, industriellen Großkunden und Banken gesprochen. Nun wissen wir dazu gehören auch die Stadtwerke und Unternehmen, wie E.ON, RWE usw. Es gibt also keinen Zwischenhändler mehr. Der Grund dafür, dass Unternehmen wie RWE auch an der Börse einkaufen, obwohl sie selbst rund 30 Kraftwerke besitzen und somit eigentlich genug Strom produzieren, ist einfach. Es gibt Tage, da ist der Strompreis an der Börse so günstig, dass eine Eigenproduktion viel teurer wäre. Daher werden dann die Kraftwerke gedrosselt und lieber günstig eingekauft. Zitat Ende.
Der Strompreis ist an der Börse deshalb so billig, weil die EE aus den Bilanzkreisen der Versorger raus sind, und an der Börse als Überschuss ( in dem Pseudonetz ) gehandelt werden. Die Preise für die der Strom schon im voraus zum Fixpreis verkauft ist steht da längst fest. Die EE aus dem Pseudonetz dienen nur noch zur Ertragsoptimierung. Dabei kannibalisieren sie sich noch.
Das „IWR“ hat das mal wie folgt kommentiert
Zitat IWR….Der steigende Anteil erneuerbarer Energien hat am Spot- und Terminmarkt zu immer niedrigeren Strom-Einkaufspreisen geführt. Grund ist ein von der Politik beschlossener Wechsel der EEG-Lieferung ab 2010 (Wälzungsmechanismus). Bis 2009 erhielten die Stadtwerke den EEG-Strom als sog. EEG-Stromband monatlich tatsächlich physisch geliefert, so dass die großen Vorlieferanten (RWE, E.ON, Vattenfall, EnBW, etc.) auch faktisch weniger an die Stadtwerke liefern konnten. Seit 2010 muss der EEG-Strom an der Börse verkauft werden und das hat weitreichende Folgen: RWE, E.ON & Co. beliefern Stadtwerke seit 2010 wieder weitgehend vollständig mit konventionellem Strom, der EEG-Strom an der Börse kommt zusätzlich auf den Markt und drückt auf die Preise. Zitat Ende.
Fazit:…Der EE Strom kommt aus dem Pseudonetz, die Musik spielt in den Bilanzkreisen wo RWE, EON und Co wieder liefern, als hätten wir keine Energiewende.
Jetzt beschweren Sie sich bitte nicht weil mein Kommentar etwas lang geworden ist, und ich das zudem schon 99 mal geschrieben hätte. Denn wie sonst könnten wir gemeinsam dahinter kommen, was da bei der BNA festgeschrieben steht.
Bei aller Bescheidenheit, wer meine Kommentare liest, und nicht als „Spam“ abgestempelt übersieht, ist klar im Vorteil.
Hans Diehl
ein ehrliches Danke für die ausführliche Stellungsnahme.
Ich stimme Ihnen zu; die Zusammenhänge lassen sich verständlich schlecht in kürzerer Form darstellen. Der aufgeführte Sachverhalt wurde schon mehrfach dargelegt und ist bekannt! o.K.
Trotzdem:
Wie kann es sein, daß ein kaufmännischer Vorgang, wahrscheinlich an der Strombörse, wie von Ihnen beschrieben, zum Wackeln des physischen Netzes geführt hat?
Die Strombörse sollte doch angeblich NICHTS mit der reellen Versorgung und Verfügbarkeit im Netz zu tun haben. Hat da ein Netzverantwortlicher die angekündigten Stromkapazitäten nicht genügend beobachtet und unzureichend reagiert?
Wird die Bedarfsplanung und dessen Reporting ausreichend durch die Netzargetur beaufsichtigt und entsprechend nachgeführt?
Wie von Ihnen beschrieben wird der EEG-Strom ausschließlich in Leipzig gehandelt und dem bestehenden Preismix der konventionellen Stromproduktion „untergemischt“.
Anfangs 2010 mag das aufgrund geringer Mengen noch bedingt berechtigt gewesen sein und funktioniert haben.
2023 angesichts mit deutlich mehr als 50% Strom aus Erneuerbaren ist doch diese Berechnungsgrundlage ethisch und auch kommerziell mehr als fragwürdig!
Wer steht eigentlich hinter dieser Berechnungsmethodik und warum?
Werden die beteiligten Verbände der Energiewirtschaft zukünftig so weitermachen?
Was wird mit der Strombörse und deren Mitarbeitern, wenn ersteinmal 80 % Strom aus Erneuerbaren erreicht sein werden?
Sind Ihnen dazu eventuell „Visionen“ aus dem Wirtschaftsministerium bekannt?
Thomas I schreibt.
Trotzdem:
Wie kann es sein, daß ein kaufmännischer Vorgang, wahrscheinlich an der Strombörse, wie von Ihnen beschrieben, zum Wackeln des physischen Netzes geführt hat?
@ Thomas. I
Weil die Erneuerbaren nicht mehr in den Bilanzkreisen der Versorger sind, sprich nicht mehr im offiziellen Versorgungsnetz, wo die ihren Bedarf im voraus bestellen müssen, werden die da auch nicht mehr berücksichtigt. Die Versorger ( Händler ) wissen aber, dass die EE physikalisch im Netz sind, aber „virtuell“ über dieses „Pseudonetz“ kaufmännisch an die Börse geleitet werden, wo sie als Überschuss die Preise senken. . In der Hoffnung, dass zum Erfüllungszeitpunkt die Preise dort unter denen liegen wie in den Bilanzkreisen vereinbart, wird in den Bilanzkreisen knapp bestellt, um dann durch Nachkaufen von den Schnäppchen zu profitieren.
Wenn das mehrere machen ist die Netzstabilität nicht mehr zu garantieren.
Und genau das ist doch schon einige mal geschehen.
Zum Beispiel hier:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/energieversorgung-in-deutschland-stromhaendler-zocken-fast-bis-zum-blackout-a-815587.html
ZITAT:…Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind dafür die obersten Stromhändler verantwortlich, die sogenannten Bilanzkreisverantwortlichen, die Elektrizität einkaufen.
Eigentlich sind sie rechtlich verpflichtet, stets so viel Strom aus Kraftwerken einzukaufen, wie ihre Kunden verbrauchen, schreibt die Zeitung weiter. Doch das taten sie laut Bundesnetzagentur massenhaft nicht, sondern verursachten mit „Lastprognosefehlern“ den Verbrauch fast der gesamten Regelleistung. Das war offenbar Vorsatz. Mehrere Brancheninsider berichteten der Zeitung, dass es um Profitmaximierung ging. Zitat Ende.
Das kann man nur verhindern, wenn die EE wieder „Physisch“ zwingend in die Bilanzkreise integriert werden, wie das bis 2010 der Fall war.
Dann sind die EE gesetzt und N1 wird automatisch zu N2, und infolge dessen sin kt P1 zu P2
Sollten Sie mit N1 und N2 trotz meiner ständigen Wiederholungen nichts anfangen können, lesen Sie meinen folgenden Kommentar vom 06 Jan. um 21.49 Uhr
https://www.pv-magazine.de/2023/01/04/co%e2%82%82-emissionen-2022-in-deutschland-kaum-gesunken/