ESMC fordert von der EU „Solarpaket“ für mehr Wettbewerbsfähigkeit europäischer Photovoltaik-Hersteller

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Die EU-Kommission hat jetzt mit dem „Windpaket“ ein Maßnahmenbündel vorgelegt, das die europäische Windindustrie stärken soll. Darin enthalten sind auch Instrumente, die die europäischen Hersteller vor Konkurrenz etwa aus Asien schützen – etwa „nicht-preisliche Zuschlagskriterien bei Vergaben“. Zudem will die Kommission gezielt überwachen, ob außereuropäische Länder in diesem Segment die Regeln des fairen Handels wahren.

Nun fordert der europäische Verband von Photovoltaik-Herstellern ESMC ein vergleichbares Paket für die Solarbranche der EU. Das soll die Konkurrenzfähigkeit der europäischen Photovoltaik-Produktion angesichts eines Überangebots an Modulen aus China verbessern. So verlangt der Verband einen gesetzlichen Rahmen für den Aufbau von 40 Gigawatt Fertigungskapazität bis 2030 entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Zudem sollten daraus Jahresziele für den Zeitraum von 2025 bis 2030 abgeleitet werden. Auch setzt sich das ESMC für Notfallmaßnahmen zur Verhinderung von Insolvenzen ein.

Der Verband begrüßt ausdrücklich die im Net-Zero Industry Act genannten Resilienzkriterien bei Auktionen und öffentlichen Ausschreibungen. Die definierten Kapazitäten für in Europa produzierte Photovoltaik-Module müssten aber nun durch legislative und nichtlegislative Entscheidungen unterfüttert, so dass die europäischen Hersteller ein klares Marktsegment für ihre Fertigung haben.

Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit

Konkret setzt sich das ESMC für diese Maßnahmen ein:

  • Sicherstellung der Abnahme von in Europa hergestellten Photovoltaik-Produkten: Gesetzliche Anforderungen sollten einen Teil des Marktes für einheimische Produkte reservieren, beispielsweise beginnend mit einem Ziel von 10-15 Prozent bis 2025/2026, das schrittweise auf das Ziel von 40 Prozent oder 40 Gigawatt an Produktionskapazitäten bis 2030 ansteigt.
  • Sicherstellung der Belastbarkeit der Lieferkette: Aufnahme zusätzlicher Punkte für in Europa produzierte Module unter Berücksichtigung von Belastbarkeits- und ESG-Kriterien. Dies sollte jährliche Benchmarks, klar definierte Mechanismen und einen verbindlichen Umsetzungsrahmen zur Unterstützung der europäischen Wertschöpfungskette umfassen.
  • Verbot von Photovoltaik-Produkten, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, auf Basis des Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA). Der derzeitige Legislativvorschlag in der EU geht nach Ansicht des ESMC in die richtige Richtung. Aber selbst nach seiner Verabschiedung könnte die Umsetzung mindestens 18 Monate dauern, so der Verband.

Die europäischen Photovoltaik-Hersteller sehen sich derzeit vor existenziellen Herausforderungen. Das sei in erster Linie auf den externen Angebotsdruck sowie auf die Notwendigkeit, die europäischen Produktionsziele zu erfüllen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, zurückzuführen. Wenn es nicht gelinge, konkrete Photovoltaik-Produktionsziele zu erreichen, in dem ein Teil des Marktes für in Europa hergestellte Produkte reserviert wird, könne dies zu einem erheblichen Verlust an europäischen Fertigungskapazitäten führen, warnt das ESMC.

In den letzten Wochen wurde viel darüber diskutiert, ob man von einem zu hohen Lagerbestand an Solarmodulen in Europa sprechen kann, die durch eine Überproduktion und Importen enstanden ist. Viele Analysten sehen diese Argumentation skeptisch. Andere weisen darauf hin, dass es momentan nur noch sehr wenig EU-Produktion gibt, die geschützt kann, und das Risiko besteht, in anderen Bereichen viel mehr Arbeitsplätze gefährden als am Ende geschützt werden.

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