Photovoltaik-Zubau sinkt im Juli auf rund 535 Megawatt

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Der Brutto-Zubau bei Photovoltaik-Anlagen, die nach dem EEG gefördert werden, lag nach den offiziellen Zahlen der Bundesnetzagentur im Juli bei 470,7 Megawatt. Davon entfielen 354 Megawatt auf Photovoltaik-Anlagen außerhalb der Ausschreibungen. Dies waren überwiegend Dachanlagen, denn nur knapp fünf Megawatt sind im Juli als Freiflächenanlagen unterhalb von 750 Kilowatt bei der Bundesnetzagentur neu gemeldet worden, wie aus den am Mittwoch veröffentlichten Zahlen der Behörde hervorgeht.

Der Zubau bei den Dachanlagen liegt damit stabil auf dem Niveau der beiden Vormonate. Dennoch werden sich viele dieser Anlagenbetreiber ärgern, denn nur ein Bruchteil der neuen Photovoltaik-Anlagen ist im Marktstammdatenregister mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 30. Juli verzeichnet. Seit diesem Tag gelten die höheren Einspeisevergütungen aus dem EEG 2023 für Dachanlagen, sofern die EU-Kommission die neuen Tarife beihilferechtlich genehmigt.

Beim Photovoltaik-Mieterstrom tat sich auch im Juli wenig. Der verharrte bei einem Zubau von 2,82 Megawatt neuen Photovoltaik-Anlagen, die im Juli für den Zuschlag gemeldet wurden. Der Zubau von Photovoltaik-Anlagen, die einen Zuschlag aus den Ausschreibungen einlösten, lag demnach bei rund 83,3 Megawatt. Zudem sind im Marktstammdatenregister 17 neue Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 65,5 Megawatt verzeichnet, die potenziell ohne EEG-Förderung neu in Betrieb genommen wurden. Allerdings ist dies eine gemeinsame Kategorie mit „fehlerhafter Meldung“, so dass der förderfreie Photovoltaik-Zubau in Deutschland nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

AnlagengrößeAnzulegender Wert bis 29.7.ab 30.7.*ab 1.1.2023*
Dachanlagen
bis 10 kW6,64
Eigenverbrauchsanlage8,68,6
incl. Volleinspeiserbonus13,413,4
bis 40 kW6,46
Eigenverbrauch7,57,5
inkl. Volleinspeiserbonus11,311,3
bis 750 Kilowatt**5,14
Eigenverbrauch6,2
inkl. Volleinspeiserbonus bis 100 kW/300 kW11,3/9,4
bis 1 Megawatt
Eigenverbrauch6,2
inkl. Volleinspeiserbonus bis 100 kW/400 kW/1000 kW11,3/9,4/8,1
Freiflächenanlagen***4,667
Garten/Garagen-Photovoltaik (bis 20 kW)7
* Die neuen Vergütungssätze stehen jeweils noch unter dem Vorbehalt der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU-Kommission.
**Die Menge des vergüteten Solarstrom aus Dachanlagen zwischen 300 und 750 Kilowatt wird ab dem 30.7. von 50 auf 80 Prozent erhöht. Ab 1. Januar 2023 werden 100 Prozent des erzeugten Solarstroms wieder vergütet. Die Ausschreibungspflicht entfällt bis zu einer Größe von 1 Megawatt.
***Für Freiflächenanlagen gelten weiterhin die von der Bundesnetzagentur veröffentlichten anzulegenden Werte, die bis zum Jahresende der Degression unterliegen.

Die in Summe zugebauten rund 535 Megawatt liegen allerdings unter dem Wert aus dem Juni, als es etwa 615 Megawatt Zubau waren. Nach sieben Monaten erhöhte sich damit die in diesem Jahr neu installierte Photovoltaik-Leistung in Deutschland auf rund 4300 Megawatt.

Sofern die EU-Kommission die neuen Einspeisetarife nicht genehmigt werden, veröffentlicht die Bundesnetzagentur auch weiterhin die anzulegenden Werte, die dann einer Degression von 1,4 Prozent unterliegen. Ab September würden sie damit für Photovoltaik-Dachanlagen je nach Größe zwischen 4,99 und 6,46 Cent pro Kilowattstunde. Für sonstige Anlagen bis 750 Kilowatt Leistung, für die dieser Wert bis zum Jahresende gilt, liegt der anzulegende Wert im September bei 4,53 Cent pro Kilowattstunde. Sofern grünes Licht aus Brüssel kommt, gelten für Dachanlagen, die seit dem 30. Juli in Betrieb genommen wurden, anzulegende Werte zwischen 6,2 bis 13,4 Cent pro Kilowattstunde, wobei zwischen Eigenverbrauchs- und Volleinspeiser-Anlagen unterschieden wird. Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die den Solarstrom komplett einspeisen, sollen nach dem EEG 2023 einen Bonus erhalten. Bei den festen Einspeisevergütungen muss man einen Abschlag von 0,4 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Die Pflicht zur Direktvermarktung besteht weiterhin für alle Photovoltaik-Anlagen ab 100 Kilowatt Leistung.

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