Schon im Januar hatte das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) Berlin einen Vergleich dazu vorgelegt, welche Mehrkosten das Modell der gleitenden Marktprämie den Stromverbrauchern im Vergleich zu Differenzverträgen verursacht. Sie kritisierten damals eine ungerechte Verteilung der Risiken bei der gleitenden Marktprämie und wiesen darauf hin, dass Differenzverträge zudem für bessere Finanzierungsbedingungen bei Erneuerbare-Anlagen sorgen würden. Angesichts der aktuellen Entwicklung auf dem Strommarkt wiederholten die Berliner Forscher am Mittwoch ihren Appell, bei Erneuerbare-Energien-Projekten künftig auf Differenzverträge zu setzen. „Wären in der Vergangenheit Differenzverträge statt der gleitenden Marktprämie vergeben worden, hätten Stromkunden von Januar bis Juli rund fünf Milliarden Euro eingespart“, so Jörn Richstein, der beim DIW das Thema Strommärkte innerhalb der Klimapolitikabteilung leitet. „Wenn die Großhandelspreise so bleiben wie aktuell erwartet, würden sie bis Jahresende weitere 15 Milliarden Euro einsparen.“
Das DIW erläutert das Modell so: In Ausschreibungen für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen wird der Vertragspreis für den mit den Anlagen produzierbaren Strom ermittelt, das kostengünstigste Angebot erhält den Zuschlag für einen über 20 Jahre gültigen Differenzvertrag. In diesem Vertrag ist geregelt, dass die Anlagenbetreiber einen Ausgleich erhalten, wenn die Strompreise in diesem Zeitraum unterhalb des Vertragspreises liegen. Liegen die Strompreise höher, müssen die den Mehrerlös abgeben. Bei der Umsetzung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren würden Differenzverträge damit dafür sorgen, dass die stark von Fremdkapital abhängigen Projektentwickler verlässlich kalkulieren können. Zugleich würden sie bei steigenden Strompreisen eine Entlastung der Endkunden ermöglichen.
Wie das DIW weiter ausführt, werden aktuell etwa zwei Drittel der Photovoltaik- und fast alle Windkraft-Anlagen über die sogenannte gleitende Marktprämie finanziert. Auch dieses Instrument sichere Stromproduzenten gegenüber einem Preisverfall ab. Stromkunden seien jedoch nicht vor Preisanstiegen geschützt, da mögliche Zusatzerlöse von den Unternehmen einbehalten werden. Als Folge werde der Wettbewerb in den Ausschreibungen weniger stark von den Kosten der Unternehmen bestimmt, sondern von der Einschätzung der Chancen auf zukünftige Gewinne auf dem Strommarkt.
„Die Unternehmen gehen daher bei hohen Strompreisen dazu über, die unsicheren und damit risikobehafteten Erlöse in ihre Gebote einzupreisen. Dadurch deckt die Marktprämie, also der Preis, unterhalb dem die AnbieterInnen einen Ausgleich erhalten, ihre Kosten oftmals nicht mehr vollständig ab“, so das DIW. Diese Risiken würden die Finanzierungskosten erhöhen, wodurch die Stromerzeugungskosten um bis zu 30 Prozent steigen würden. Die mit Differenzverträgen niedrigen Finanzierungskosten hingegen würden erneuerbaren Strom im Jahr 2030 im Durchschnitt um bis zu 800 Millionen Euro billiger machen als im aktuellen Fördersystem mit gleitender Marktprämie.
Die Forscher weisen zudem auf die Gefahr hin, dass jene Unternehmen, die auf weiterhin hohe Strompreise spekulieren, ihre Projekte bei sinkenden Strompreisen nicht mehr realisieren können und der Ausbau der erneuerbaren Energien dadurch ausgebremst werden könnte. „Wenn die Bundesregierung ihre Ausbauziele für Erneuerbare erreichen will, sollte sie die bereits etablierte gleitende Marktprämie zu Differenzverträgen weiterentwickeln“, so Karsten Neuhoff, Leiter der Abteilung Klimapolitik im DIW Berlin.
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Mir ist nicht klar, warum man einen neuen Namen für ein Prinzip braucht, das für Produzenten unter 100kW sowieso schon gilt. Den Direktvermarktungszwang kann man im gleichen Zuge abschaffen, und dann gibt es nur ein Vergütungsmodell (Einspeisevergütung) für alle. Aber das wäre ja eine Vereinfachung, und wer kann das wollen???
Sehr erfreulich, dass die Erkenntnis, dass der Direktvermarktungszwang für größere Produzenten nur zu einer Kostenerhöhung und ungleichen Risikoverteilung auf Produzenten und Stromverbraucher geführt hat, sogar bei den Fachleuten angekommen ist. Und dieser Direktvermarktungszwang wurde von denen eingeführt, die immer betont haben, wie wichtig es sei, dass die Strompreise niedrig bleiben, mit ihren Schwachsinnsregelungen wieder besseres Wissen aber das genaue Gegenteil erreicht haben.
Hört sich nach Altmeyer an. Das ist einfach nur dummes Zeugs, was das DIW schreibt. Das ist die frühere Altmeyer-Denke – den Investoren jegliche Renditechance – zu nehmen und damit im Grunde den Zubau zu verhindern.
Die schlagen vor, die Marktrendite aus der Direktvermarktung abzuschöpfen, aber genau das ist das was den Solarboom antreibt. Kein vernünftiger Investor würde allein mit der EEG-Vergütung eine Anlage zu heutigen Gestehungskosten umsetzen. Die Chance der Marktüberschüsse ist das Hauptmotiv für Investitionen in PV-Anlagen im EEG-Segment. Und trotz höherer Marktrendite sind die großen Ausschreibungen immer noch unterzeichnet.
Wichtig wäre, dass die Vermarktung wieder über den Anschlussnetzbetreiber erfolgt, denn dann müssen keine doppelten, fehler- und Cyberangriffanfälligen Regelungstechniken für Netzbetreiber + Dritten Direktvermarkter mehr installiert werden. Dann sind wir technisch auf der cybersicheren Seite und rechtlich bei der festen EInspeisevergütung. Sicherer als heute, der Stromkunde spart Geld, der Projektbetreiber auch und Verwaltungsbalast wird auch noch vermieden. Einziger Nachteil für den Ex Minister Altmaier: seine falschen Märchen zur Marktintegration wäre halt entlarvt als teure, sinnlose gefährliche Sabotage der Energiewende.
die geplanten Anfänge der Marktoptimierung gegen die soziale Marktwirtschaft
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausgleichsmechanismusverordnung#Gr%C3%BCnde_f%C3%BCr_Reform
„Wenn das Ausmaß der Umsatzzuwächse bzw. Erträge der (anteilig gemeinwohlverpflichteten) großen Versorgungsunternehmen in Deutschland bzw. Europa zur Existenzbedrohung für einen Teil der Bürgerinnen und Bürger eines Landes wird, dann ist die Vorsorgeverpflichtung des Staates dafür verantwortlich geeigneten Ausgleich zu schaffen.“
Eine Problematik der Differenzverträge für die Aufgabe des Umbaus der Stromversorgungsinfrastruktur (Photovoltaik, Degression der Einspeisevergütungen 2011/2012 und erfolgter Arbeitsplatzabbau bei Solar- und Windkraftbranchen):
„Durch die Entkopplung der Vergütung vom Strom-Markt entfällt für Erzeuger, die einen Differenzvertrag abgeschlossen haben, gegebenenfalls der Anreiz, zu für das Gesamtenergiesystem nützlichen Zeitpunkten Energie einzuspeisen“
@ 2009 – 2012 Photovoltaikboom
Welches Zitat führen Sie hier in Gänsefüßchen an?
Haben Sie noch mehr von promovierenden „Zitaten“? Super!
Sie lassen den Leser ziemlich allein mit Ihren zitierenden Ausführungen.
Schade um die Zeit!
@JCW: Ihnen ist aber schon klar, dass bei Anlagen unter 100 kWp mit Festvergütung der Übertragungsnetzbetreiber den Mehrerlös voll einsteckt. Er bekommt den Strom billig vom PV-Anlagenbetreiber in seinen Bilanzkreis geliefert und verkauft ihn mit hohem Gewinn am Strommarkt.
Somit profitiert die Mehrzahl der PV-Betreiber eben nicht von den aktuell hohen Strompreisen, sondern hier nur RWE & Co.