KfW-Fördertopf für private Wallboxen ist wieder leer

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Erst Ende Juli hatte das Bundesverkehrsministerium die Fördermittel für private Ladepunkte um 300 Millionen Euro auf insgesamt 800 Millionen Euro aufgestockt – so groß war der Ansturm auf das im November 2020 gestartete KfW-Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“. Jetzt ist der Fördertopf schon wieder leer. „Die Förderung war sehr erfolgreich, die Fördermittel sind erschöpft. Bitte stellen Sie keinen Antrag mehr“, heißt auf der Webseite des Förderprogramms.

Laufende Anträge sind von der Mitteilung nicht betroffen, versichert die KfW. Wer schon einen Antrag gestellt hat und alle Fördervoraussetzungen erfüllt, soll demnach in den nächsten Tagen eine Antragsbestätigung erhalten, womit der Zuschuss für reserviert sei. Reserviert sei der Zuschuss auch für alle, die schon eine Antragsbestätigung erhalten haben. „Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Ladestation entsprechend den Fördervoraussetzungen nachweisen“, so die KfW.

Das Programm sieht einen Zuschuss von 900 Euro pro privatem Ladepunkt vor. Rechnerisch hat der 800 Millionen Euro schwere Fördertopf damit 888.888 Ladepunkte gefördert. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur teilte zum Ende des Förderprogramms mit, dass Anträge für knapp eine Million Ladepunkte beim Projektträger KfW eingegangen seien. Mehr als 175.000 dieser Ladepunkte sind demnach bereits in Betrieb, insgesamt rechnet die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur mit rund 900.000 neu installierten, geförderten Ladepunkten. Bundesminister Andreas Scheuer (CSU) wertete das Förderprogramm als „eine absolute Erfolgsgeschichte“. Dieser Trend müsse von der nächsten Bundesregierung weiter unterstützt werden, denn nur mit den richtigen Anreizen sei es zu schaffen, dass die Menschen auf klimafreundliche E-Autos umsteigen.

Das Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ richtete sich an Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger, die Ladepunkte in einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden erriehten wollen. Die förderfähigen Ladestationen mussten elf Kilowatt Leistung liefern, Strom aus erneuerbaren Quellen beziehen und steuerbar sein. So sollte sichergestellt werden, dass die geförderten Ladeeinrichtungen digital vernetzt und gesteuert werden können, um die Last intelligent und netzdienlich verteilen und Strom aus erneuerbaren Quellen einfacher eingebunden werden zu können.

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