Dringlichkeitsantrag der bayerischen Grünen zum EEG 2021: 15 Gigawatt Photovoltaik jährlich

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Bayerns Grüne haben einen Dringlichkeitsantrag „EEG 2021 – Die Zukunft der erneuerbaren Energien sichern“ für die Plenarsitzung am Donnerstag in den Landtag eingebracht. Dieser möge die Aufforderung an die bayerische Staatsregierung beschließen, „sich auf allen Ebenen für eine Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes einzusetzen, die dazu beiträgt, das 1,5-Grad-Ziel des Übereinkommens von Paris zu erreichen“. „Die aktuell geplante Novellierung auf Bundesebene ist davon aber meilenweit entfernt“, kommentierte der Sprecher für Energie und Klimaschutz der Landtags-Grünen, Martin Stümpfig den Entwurf.

Die Grünen fordern im Detail, eine Anhebung der Ausbauziele für die einzelnen Technologien. So müssten durchschnittlich 15 Gigawatt Photovoltaik und 8 Gigawatt Windkraft an Land im Jahr neu installiert werden. Für die Biomasse werden jährlich 950 Megawatt gefordert und mit einer Anschlussförderung für Bestandsanlagen verknüpft. Doch allein die Anhebung der Ausbauziele reicht nach Ansicht der Grünen in Bayern nicht aus. Es müsse auch konkrete Verbesserungen im aktuellen EEG-Entwurf geben.

Bei der Photovoltaik sprechen sich die bayerischen Grünen für eine Befreiung von der Ausschreibungspflicht für alle Dach- und Freiflächenanlagen bis 2000 Kilowatt aus. Aktuell liegt die Grenze bei 750 Kilowatt, wobei mit der EEG-Novelle eine Ausschreibungspflicht für alle Dachanlagen ab 500 Kilowatt eingeführt werden soll. Zudem müssten sämtliche Umlagen, Abgaben und Entgelte für Photovoltaik-Anlagen unter 30 Kilowatt abgeschafft werden. Auch eine Ausweitung der Flächenkulisse für Solarparks wird von den Grünen gefordert. Eine Einbaupflicht für Smart Meter wollen sie zudem erst ab einer Anlagengröße von 20 Kilowatt. Bei den Post-EEG-Anlagen plädieren die bayerischen Grünen für eine Vergütung von drei Cent pro Kilowattstunde ohne Abschläge für Anlagen bis 20 Kilowatt. Für Neubauten und bei grundlegenden Sanierungen sollte zudem eine Solarpflicht eingeführt werden.

Mit ihrem Dringlichkeitsantrag wollen die Grünen erreichen, „dass sämtliche Investitionshemmnisse beiseite geräumt werden. Dazu gehört etwa die Pflicht kleinere Windparks auszuschreiben, der Wegfall der Vergütung bei negativen Strompreisen und auch die sogenannte Sonnensteuer auf selbstgenutzten Strom muss wegfallen“, so Stümpfig weiter. Zudem sei es wichtig, „eine rentable Anschlussförderung“ für die Anlagen, die nach 20 Jahren aus dem EEG fallen, sicherzustellen. „Im Kampf gegen die Erdüberhitzung können wir auf keine Kilowattstunde aus erneuerbaren Energien verzichten“, sagte der Grünen-Politiker.

Bundestag und Bundesrat haben sich jeweils in einer ersten Lesung mit dem Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für das EEG 2021 befasst. Gerade aus der Länderkammer kam dabei viel Kritik und Wünsche nach Anpassungen im Gesetz. Allerdings ist der Bundesrat beim EEG nicht zustimmungspflichtig. Er kann maximal einen Vermittlungsausschuss für Nachverhandlungen zwischen Bund und Ländern anrufen. Allerdings ist auch der Zeitplan knapp bemessen. Die Novelle sollte zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, um einen Weiterbetrieb der dann ausgeförderten EEG-Anlagen zu ermöglichen.

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