Drei Jahre gibt es nun die Regelung zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom. Passiert ist in dieser Zeit wenig, zumindest ist die Photovoltaik nicht wirklich in den Städten und bei den Mietern angekommen. Nach den veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur sind in diesem Jahr bis Ende Mai gerade einmal Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 7,16 Megawatt für den Mieterstromzuschlag gemeldet worden. Das jährliche Kontingent für den Zuschuss liegt bei 500 Megawatt. „Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials wurde tatsächlich umgesetzt“, heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rückblickend auf die vergangenen drei Jahr.
Er hat gemeinsam mit zehn weiteren Verbänden seine Forderungen aus einem bereits 2019 veröffentlichten 7 Punkte-Plan erneuert. Die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom müsse grundlegend überarbeitet werden. Es geht beispielsweise darum, dass die finanzielle Förderung von Mieterstrom mit Eigenverbrauch gleichgestellt werden soll. Zudem fordern die Verbände „Lokalstrom“ einzuführen und die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter zu fassen. Auch gelte es steuerliche Hemmnisse für Vermieter abzubauen, Genehmigungsfristen zu verkürzen und Contracting-Modelle mit Drittanbietern zu ermöglichen, damit künftig mehr Photovoltaik-Mieterstromanlagen realisiert werden. Neben dem vzbv gehören auch der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft zu der Allianz.
„Seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes vor drei Jahren hat sich wenig getan. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich einfach nicht“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv. „Die Bundesregierung muss nachbessern, wenn die Energiewende auch von privaten Verbrauchern vorangetrieben werden soll.“ Eigentlich wollte die Bundesregierung dies auch längst getan haben. Bereits im Sommer 2019 sagte der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem Koalitionspartner SPD eine umfassende Reform des Mieterstromgesetzes für den Herbst zu. Doch bislang gibt es nicht einmal einen Entwurf für Nachbesserungen. Mittlerweile gibt es für große Photovoltaik-Anlagen, die Mieter mit Solarstrom versorgen könnten, gar keinen Zuschuss mehr.
Dieser Inhalt ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht kopiert werden. Wenn Sie mit uns kooperieren und Inhalte von uns teilweise nutzen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt auf: redaktion@pv-magazine.com.
Unsere Regierenden, haben einfach nicht den “ Mumm“ zu ,zu geben
daß der Mieterstrom in Wirklichkeit, gar nicht gewollt ist ??
Zumindest von der Lobby der “ großen Vier“
Der Mieterstrom war von Anfang an eine Totgeburt. Und für die Energiewende hat er null Bedeutung. Wenn man als Mieter von den Gewinn-Möglichkeiten im Bereich der Erneuerbaren Energien profitieren will, soll man in Genossenschaften oder Projektentwickler investieren. Der Vermieter kann sein Dach gerne nutzen, um Strom nach EEG zu produzieren, die Mieter können sich ihren Stromlieferanten frei aussuchen. Und diesen bürokratischen Wasserkopf mit „räumlichem Zusammenhang“, „Contracting-Modellen“ und was da noch alles benötigt wird, kann man ersatzlos streichen. Ich bin ja gerne bereit dem BMWi mit seinem Chef jede böse Absicht zu unterstellen, wenn es darum geht, die Energiewende zu behindern. Das absurde Mieterstromkonstrukt wäre da allenfalls im Kapitel „Ablenkmanöver“ aufzuführen. Wenn man sich über diese Marginalie aufregt, rücken die eigentlichen Hämmer (zur Zeit vor allem die Weigerung, auskömmliche Einspeisevergütungen zu garantieren) in den Hintergrund. Die ganzen Wenns und Abers dieses verkorksten Gesetzes sind allenfalls dazu geeignet, die Ausschöpfung des PV-Potentials auf Mietshäusern zu behindern und die Suggestion aufrechtzuerhalten, PV sei subventionsbedürftig.
Sie haben Recht.
Die Hausbesitzer investieren lieber in die derzeitigen Angebote, weil die sich besser rechnen. Natürlich fließt das Geld auch sofort woanders hin, wenn es dort mehr Rendite („Förderung“) gibt.
Da die jetzige Lösung schon frei von Netzentgelten ist, wäre es nicht auch etwas viel des Guten, wenn sie z.B. auch frei von einer EEG-Umlage wäre?
Wobei auch dies sofort möglich ist: Einfach vom Netz abtrennen!
Und schon ist man alle Sorgen los. Und vor allem ist man auf die vielen schlimmen „Strom-Finger“ nicht mehr angewiesen!
Man könnte Mieter auch darauf hinweisen, dass sie durch ein sogenanntes Balkonkraftwerk einen erneuerbaren Anteil an ihrem eigenen Stromverbrauch oft mit relativ wenig Investition generieren können und somit einen Beitrag zur Energiewende leisten und Umweltschutz leisten.
Mieterstrom ist in dezentraler Eigenverantwortung unbürokratisch realisierbar.
Voraussetzung: Die Eigenstromversorgung wird dem Einfluss der Betreiber von Netzen mit Anteilen in Atomkraftwerken und Kraftwerken fossiler Energieträger entzogen.
100 % regenerative Stromversorgung ist unverzichtbare Bedingung!
Nur in diesem Fall ist es möglich, die Kosten der Stromerzeugung auf die Kosten der Errichtung und des Betriebes dezentraler Windkraft-, PV- und Speicheranlagen zu beschränken.
Gegenwärtig wird von Kartellen und Konzernen die Konkurrenz zwischen regenerativer und atomar/fossiler Stromversorgung verhindert.
Ursache ist die von deren Lobbyisten diktierte Energiegesetzgebung: Sie lässt freie Preisbildung dezentral erzeugten und genutzten Stromes nicht zu.
Dieter Brendahl
Auch Sie haben Recht! Eine freie Preisbildung nach Angebot und Nachfrage incl. des zugehörigen netzes und der Speicherung!
Das brauchen wir! Und schon sind wir gerettet! Vor allem eine Welt ohne Lobby und Egoisten!
Ach, wäre es schön!