Verbände fordern Nachbesserungen für Photovoltaik-Mieterstrom

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Drei Jahre gibt es nun die Regelung zur Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom. Passiert ist in dieser Zeit wenig, zumindest ist die Photovoltaik nicht wirklich in den Städten und bei den Mietern angekommen. Nach den veröffentlichten Zahlen der Bundesnetzagentur sind in diesem Jahr bis Ende Mai gerade einmal Photovoltaik-Anlagen mit insgesamt 7,16 Megawatt für den Mieterstromzuschlag gemeldet worden. Das jährliche Kontingent für den Zuschuss liegt bei 500 Megawatt. „Nur gut ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials wurde tatsächlich umgesetzt“, heißt es vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) rückblickend auf die vergangenen drei Jahr.

Er hat gemeinsam mit zehn weiteren Verbänden seine Forderungen aus einem bereits 2019 veröffentlichten 7 Punkte-Plan erneuert. Die Förderung von Photovoltaik-Mieterstrom müsse grundlegend überarbeitet werden. Es geht beispielsweise darum, dass die finanzielle Förderung von Mieterstrom mit Eigenverbrauch gleichgestellt werden soll. Zudem fordern die Verbände „Lokalstrom“ einzuführen und die Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter zu fassen. Auch gelte es steuerliche Hemmnisse für Vermieter abzubauen, Genehmigungsfristen zu verkürzen und Contracting-Modelle mit Drittanbietern zu ermöglichen, damit künftig mehr Photovoltaik-Mieterstromanlagen realisiert werden. Neben dem vzbv gehören auch der Bundesverband Solarwirtschaft und der Bundesverband Neue Energiewirtschaft zu der Allianz.

„Seit Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes vor drei Jahren hat sich wenig getan. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich einfach nicht“, sagt Thomas Engelke, Leiter Team Energie und Bauen im vzbv. „Die Bundesregierung muss nachbessern, wenn die Energiewende auch von privaten Verbrauchern vorangetrieben werden soll.“ Eigentlich wollte die Bundesregierung dies auch längst getan haben. Bereits im Sommer 2019 sagte der zuständige Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem Koalitionspartner SPD eine umfassende Reform des Mieterstromgesetzes für den Herbst zu. Doch bislang gibt es nicht einmal einen Entwurf für Nachbesserungen. Mittlerweile gibt es für große Photovoltaik-Anlagen, die Mieter mit Solarstrom versorgen könnten, gar keinen Zuschuss mehr.

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