Bundestag berät Mini-EEG-Novelle

Blick in den Bundestag, Reichstag

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Die Regierungskoalition zeigt einmal mehr, wie schnell es gehen kann, wenn ihr Themen wichtig ist. Bereits am Mittwoch ist der Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD für die Änderung des EEG in den Bundestag eingebracht und in erster Lesung beraten worden. Danach verwies das Parlament den Entwurf an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft und Energie für weitere Beratungen. Doch viel Beratung wird es nicht geben. Denn nach Informationen von pv magazine soll der Beschluss zur Mini-EEG-Novelle im Eilverfahren schon in der kommenden Woche im Bundestag fallen. Mitte Mai könnte er dann im Bundesrat beraten und verabschiedet werden.

Der Grund zur Eile ist die rechtzeitige Abschaffung des Privilegs für Bürgerenergiegesellschaften bei den Windkraftausschreibungen. Dieses würde ab 1. Juli wieder greifen, sollte das EEG vorher nicht geändert werden. Die Chance, mit dieser Mini-Novelle auch den 52-Gigawatt-Deckel für die Photovoltaik zu streichen, nutzen die Regierungskoalitionen indes nicht. Im Gesetzentwurf ist neben der Abschaffung jedoch vorgesehen, die Realisierungsfristen für Photovoltaik-Projekte mit Zuschlag vor dem 1. März um sechs Monate zu verlängern. Damit sollen Strafzahlungen vermieden werden, wenn die Projekte aufgrund der Covid-19-Eindämmungsmaßnahmen nicht rechtzeitig fertiggestellt werden können.

Die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden, monierte in ihrer Rede zum Entwurf die fehlende Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik. „Im letzten September hat das Klimakabinett der Regierung beschlossen, den Solardeckel zu streichen und die Ausbaumenge für Windenergie auf See zu erhöhen. Und jetzt, acht Monate später, legen Sie eine Mini-Novelle im Energierecht vor. Aber genau diese beiden Punkte, die Sie im September vereinbart haben, setzen Sie immer noch nicht um“, erklärte sie im Bundestag. „Statt endlich einfache Maßnahmen mit großer Wirkung zu beschließen, beschränkt sich diese Koalition auf juristischen Kleinkram.“ Die Grünen-Politikerin betonte zudem, dass es auch im Sinne die Konjunkturprogramm zur Wiederbelebung der Wirtschaft wirkungsvoll wäre, die regulatorischen Hindernisse für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beseitigen. „Dann hätten wir sofort Investitionen, die sogar noch dem Klimaschutz dienen. Besser geht es doch gar nicht. Aber dazu ist diese Regierung offensichtlich nicht in der Lage“, so Verlinden weiter.

Die Grünen haben zuvor wiederholt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die sofortige Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels für die Photovoltaik im EEG vorsieht. Eine bereits angesetzte Diskussion über den EEG-Entwurf im Wirtschaftsausschuss des Bundestages nahmen die Regierungskoalitionen kurzfristig wieder von der Tagesordnung. Auch ein vor Monaten von den Bundesländern beschlossener EEG-Änderungsentwurf, der die Streichung des 52-Gigawatt-Deckels enthält, ist bislang vom Bundestag nicht beraten worden.

In der Debatte im Bundestag gingen die Vertreter der Regierungsfraktionen auch auf den 52-Gigawatt-Deckel ein, der in der Novelle fehlt. Sie schoben sich dabei den schwarzen Peter gegenseitig zu. Als erster Redner der Debatte erklärte CSU-Politiker Andreas Lenz: „Uns allen ist natürlich klar, dass wir nach dieser Mininovelle in diesem Jahr auch noch eine große EEG-Novelle brauchen. Hier geht es übrigens nicht nur um die Frage ‚Solardeckel und Abstandsregeln‘, auch wenn jeder weiß, dass wir auch und gerade hier schnell eine Einigung brauchen. Diese Einigung brauchen wir wirklich, und dafür müssen wir uns alle zusammenreißen, sodass wir da zu einer Lösung kommen.“ Gerade in Sachen Mindestabstand von Onshore-Windparks zu Wohnsiedlungen können sich die Vertreter von Union und SPD bislang nicht einigen. Dennoch beharren Teile der Union darauf, den 52-Gigawatt-Deckel erst abzuschaffen, wenn auch eine Einigung bei der Windkraftfrage erzielt wurde.

„Ich will an dieser Stelle sagen, dass ich auch gerne noch ein bisschen mehr in dieser EEG-Novelle geregelt hätte, nämlich die Abschaffung des 52-Gigawatt-Solardeckels, die Abschaffung oder die Erhöhung des Offshoredeckels, das Mieterstromgesetz“, erklärte SPD-Politiker Johann Saathoff. „Ich hätte auch gerne die Regelungen gefasst, wie denn mit EEG-Anlagen zu verfahren ist, die am 1. Januar 2021 aus dem EEG fallen.“ Es sei schade, dass es nicht Bestandteil der Mini-EEG-Novelle sei. Saathoff hoffe jedoch, diese Regelungen nach der Einigung mit der Union, „zeitnah auf den Weg zu bringen“. Sein Parteikollege Timon Gremmels warb in seiner Rede auch bei anderen Parteien – namentlich der FDP – dafür, eine schnelle Abschaffung des 52-Gigawatt-Deckels durch das Parlament zu bringen und somit Planungs- und Investitionssicherheit für die Photovoltaik-Branche zu schaffen. Angesichts der Mehrheitsverteilung im Bundestag ist ein solcher Beschluss ohne die Stimmen aus der Union nur schwer durchsetzbar.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) kritisierte die Regierungskoalitionen für ihr zauderndes Handeln. „Die angekündigte Vertagung einer EEG-Novelle auf den Herbst zeigt die fortdauernde Handlungsunfähigkeit der Großen Koalition in wichtigen energiepolitischen Entscheidungen“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. „Dieser Stillstand wirkt sich anhaltend negativ auf wichtige Zukunftsbranchen unseres Industriestandorts aus.“ Es müsse aufgrund falscher politischer Weichenstellungen mit dem Verlust zigtausender Arbeitsplätzen in den Erneuerbaren-Branchen gerechnet werden. „Um mit der Energiewende neue Wertschöpfungsperspektiven zu eröffnen, benötigt es im EEG dringend Regelungen, die den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien stärken und die Vielfalt der Akteure bewahren. Dabei könnte eine Beschleunigung der Energiewende gerade jetzt während der Corona-Krise zur wirtschaftlichen Erholung beitragen“, so Peter weiter. Wichtige Weichenstellung, wie die Beseitigung des Deckels und anderer Hürden, seien ohne großen Aufwand in der Mini-EEG-Novelle möglich.

Das Kabinett hatte dagegen in der vergangenen Woche eine Formulierungshilfe des Bundeswirtschaftsministeriums beschlossen. Damit konnten die Regierungskoalitionen den Gesetzentwurf für ihre Mini-EEG-Novelle in den Bundestag einbringen. Er kann nun im Eilverfahren beschlossen werden. Mit der Mini-EEG-Novelle soll Unternehmen im Antragsverfahren 2020 für die Besondere Ausgleichsregelung zudem ermöglicht werden, die Wirtschaftsprüferbescheinigung und das Zertifikat zur Energieeffizienz bis 30. November 2020 nachzureichen. Darüber hinaus soll das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie mit der Novelle die Kompetenz erhalten, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Offshore-Windenergienutzung zu erlassen.

Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde nachträglich um Aussagen der Vertreter von Union und SPD sowie des BEE ergänzt.

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